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Thema: Nachweis über Ausbildung während Auftragsabwicklung? vom 03.05.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Nachweis über Ausbildung während Auftragsabwicklung?
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Benutzer 62312
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Verfasst Di 03.05.2011 15:49
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so wird erst gar kein gespräch zustande kommen...

nach verlauf des morgigen gesprächs kann man immer noch aktiv werden und kann auf konkrete dinge eingehen und muss nicht einfach so betrug unterstellen.
 
Nimroy
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Verfasst Di 03.05.2011 15:51
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thecamillo hat geschrieben:
Dass keiner von euch auf die Idee kommt, dass der Kunde aus dem Vertrag raus möchte und nun einen Grund für

Inkompetenz

sucht, denn sollte so eine Klausel in dem hier geschl. Vertrag existieren, kann sich der Kunde darauf berufen und evtl auf Schadensersatz klagen. Auch wenn es nicht expliziet vertraglich irgendwo niedergeschrieben steht hat ein Kunde immernoch das Recht seinen Auftragnehmer überprüfen zu lassen ob dieser überhaupt qualifiziert ist den Job zu machen, ganz gleich ob dieser eine solche Qualifikation hat oder nicht, ist es dennoch die Suche den Vertrag vorzeitig zu lösen.


Das war mein bereits ganz am Anfang genannter Punkt.

Dein übriger Vorschlag mit dem Anwalt eskaliert die Sache unnöti und zeugt von einer gewissen Unerfahrenheit in solchen Dingen.
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Benutzer 29349
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Verfasst Di 03.05.2011 16:11
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Nimroy hat geschrieben:

Dein übriger Vorschlag mit dem Anwalt eskaliert die Sache unnöti und zeugt von einer gewissen Unerfahrenheit in solchen Dingen.


Aha, als Berater kannst du selbstverständlich Dinge in den Raum stellen, die sich dann als vollendete Tatsachen präsentieren. Bei mir in der Ausbildung, in meienr Klasse hatten wir auch so einen. Der sagte was und dann war des so. Es gibt zwei Formen von Aussagen: Kritik und Beleidigungen. Wenn man eine Sache nicht erklären kann nennt man das Beleidigung. Kritik ist ein Verbesserungsvorschlag welches eine neue Sichtweise offerieren soll. Das finde ich immer noch fanszinierend an der Beratertätigkeit, denn nach Erfahrung scheinen die das auch nach rund 2.000 Jahren Geschichte immernoch nicht verstanden zu haben wo da der Unterschied ist.

Keine Ahnung warum, lieber Nimroy, aber bei meinen Kunden, wenn so eine eskalierende Situation eintreten mag, funktioniert einwandfrei und führt immer zum Erfolg. Auch wenn dir persönlich diese "Pistole auf die Brust Taktik" missfällt, dennoch funktioniert sie, ohne lange Prozesse einzuleiten, die das ganze Prozedere nur in die Länge ziehen. Als Berater, mit Kenntnis über Verhandlungstaktik solltest du das wissen. Ich bin mir sicher das tust du auch, aber gerne nehme ich es hin, dass du versucht mich mal wieder zu disketitieren. Wenn es dir nunmal Freude macht, sei es dir gegönnt.
 
Benutzer 62312
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Verfasst Di 03.05.2011 16:33
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auch wenn wir mal wieder vom thema abscheifen...

@ camillio: du versprichst (das unterstelle ich Lächel ) ja fast dem te einen erfolg. was genau passiert, weiß doch mal wieder keiner, da wir nur eine seite kennen. genauso kann auch der kunde zum anwalt greifen. ein gespräch ist ja angesetzt und man wird sehen, was es ergibt...

besonders positiv klingt es nicht. aber einfach mal den anwalt ungefragt mitbringen nimmt dem gespräch vermutlich die sachlichkeit.

schade ist es auch, das du offensichtlich öfter einen anwalt zu gesprächen mitbringen musst.
 
Benutzer 29349
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Verfasst Di 03.05.2011 16:38
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ja Behauptungen sind was tolles.

Schau mal hier, könnte dir gefallen:
http://www.law-podcasting.de/aeusserungsrecht-im-internet-der-unterschied-zwischen-tatsachen-und-meinungen-teil-1

http://www.law-podcasting.de/aeusserungsrecht-im-internet-der-unterschied-zwischen-tatsachen-und-meinungen-teil-2

Nachtrag:
Ich unterstelle damit nur die Möglichkeit eines eventuellen Erfolges. Hat der TE schon mal daran gedacht nochmal intensivere Gespräche einzuleiten. Bestimmt. Hat er es aber auch getan. So wie es aussieht nicht. Hat er die Erfahrung mit sowas umzugehen. Da er hier, in einem Mediengestalter-Forum seine missliche Lage postet und auf Hilfe hofft, anscheinend eher nicht. Wenn ich so ein Problem hätte, wäre dieses Forum mein letzter Gedanke - als ob mir ein Medienguru dabei helfen könne, wenn das Thema Vertragsrecht ist. Darüber hinaus macht man sich doch strafbar, sofern man Rechtsauskünfte erteilt aber keine juristische Person ist. Selbständigkeit kann blauäugig geführt werden allerdings, so zumindest meiner Erfahrung nach, wäre es wünschenswert, wenn man öfters mal mit den jeweiligen Fachkräften redet ob eine Werbemaßnahme auch rechtskonform geht und deshalb ist die Konsultation von Rechtsberatern prinzipell zu empfehlen.


Zuletzt bearbeitet von am Di 03.05.2011 16:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
Benutzer 62312
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Verfasst Di 03.05.2011 16:56
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genau das habe ich mit "fast" gemeint...
habe mir die podcasts aber angehört, auch wenn da für mich nix neues bei heraus kam.

ich warte aber ab, was morgen bei dem gespräch heraus gekommen ist. dann können wir hier weiter diskutieren.
wie schon gesagt, alles weitere ist und bleibt spekulation.
 
Benutzer 29349
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Verfasst Di 03.05.2011 16:59
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Ich drück dem TE beide Daumen und hoffe deren Führungsriege verhält sich einigermaßen gesittet.
 
Nimroy
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Verfasst Di 03.05.2011 17:20
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Öhm... da hast du was in den falschen Hals bekommen.

Sowas zeugt von einer gewissen Unerfahrenheit seitens der Beteiligten! Die Situation wurde durch den TE bisher so dargestellt: Man wurde zu einem Gespräch eingeladen, um inhaltliche Dinge das Projekt betreffend zu klären. Vom TE sollen dabei auch Ausbildungsnachweise und ein Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichversicherung beigebracht werden. Sind die inhaltlichen und administrativen Punkte geklärt, soll der Auftrag weitergehen. Von uns (Nefliete, meiner Person und anderen) wurde geäußert, dass die Sache mit den Ausbildungsnachweisen (!= Qualifikation/ Referenzen) eher unüblich ist und wurde als Indiz dafür gedeutet (wie von dir auch), dass hier wohl ein Exit-Szenario aufgebaut werden soll. Dem TE scheint das nachvollziehbar und er stellt sich innerlich darauf ein. Mehr nicht.

Deinen Vorschlag, unaufgefordert gleich einen Anwalt mitzubringen, halte ich aus hauptsächlich zwei Gründen für aktuell (!) voreilig.
1. Ist es unhöflich, jemanden unangekündigt in eine Besprechung mitzubringen. Besonders, wenn diese Person einen wesetliche inhaltlich-thematische Änderung mit sich bringen würde.
2. Es würde in meinen Augen eine gewisse Ungelassenheit gegenüber dem Auftraggeber sinalisieren, wenn man zu einem klärenden Gespräch seine Rechtsberatung mitbrinbgt. Zeugt nicht von Routine in Verhandlungen. Sowas kann man auch im Nachgang machen. Wenn man an eine Position kommt, wo man sich über Rechtgrundlagen und rechtliche Anspruchsgrundlagen nicht einig wird, äußert man das, hält die unterschiedlichen Auffassungen im Protokoll (!) fest und vertagt sich.

Du siehst, keinen Grund sich auf den Schlipps getreten zu fühlen. Von Allgemeinerungen oder Angriffen auf Berufsstände ganz zu schweigen. Berater sein ist keine Komeptenz oder Qualifikation, das ist eine Tätigkeit. Wie jede andere auch.


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Di 03.05.2011 17:23, insgesamt 1-mal bearbeitet
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