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Thema: Nach der Ausbildung ins Ausland? Erfahrungen, Adressen... vom 20.04.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Nach der Ausbildung ins Ausland? Erfahrungen, Adressen...
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Paradocx
Threadersteller

Dabei seit: 09.03.2004
Ort: Im Grünen
Alter: 41
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 20.04.2004 13:26
Titel

Nach der Ausbildung ins Ausland? Erfahrungen, Adressen...

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So, noch ein Jahr Ausbildung und dann... ?
Spiele eigentlich schon seit Monaten mit dem Gedanken ins Ausland zu gehen.
Vorzugsweise möchte ich nach Spanien.

Hat jemand von euch schon mal Praktikum in Spanien oder im Ausland gemacht??
Wäre über Erfahrungsberichte und Adressen sehr dankbar.

Thankxx
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evee
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 20.04.2004 13:35
Titel

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Dumm gelaufen.

Zuletzt bearbeitet von am Mi 30.08.2006 10:55, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
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TeisT

Dabei seit: 18.03.2003
Ort: -
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 20.04.2004 14:13
Titel

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Hallo!

Ich hab während meines zweiten Ausbildungsjahres ein 6 Wochen Praktikum in einer kleinen Werbeagentur mit Druckerei in Massena, New York gemacht und kann es nur jedem empfehlen. Auf keinen Fall sollte man sich vor Sprachproblemen fürchten. Spätestens nach einer Woche unterhält man sich mit dem "Pressman" über drucken und falzen und ein Zeugnis ist auch drin. Auch Wochenende Kontakte waren schnell gefunden, aber das ist wahrscheinlich von Agentur zu Agentur verschieden. Also: machen machen machen. Schaden kann's nicht. Bei der Arbeitsplatzsituation für Mediengestalter...


Gruß, TeisT
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continentaldrift

Dabei seit: 14.05.2003
Ort: münchen | los angeles
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 20.04.2004 14:54
Titel

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also, vielleicht kann ich euch da ein wenig zumindest mit meiner
erfahrung helfen.
ich bin seit vier jahren immer im sommer für mindestens 3 wochen
nach spanien, letzes jahr waren es dann 6 wochen nach meiner
ausbildung, denn ich hatte auch das ziel, mich dort nach arbeit
umzuschauen...
wenn ihr spanisch einigermassen könnt kann das klappen, aber
es ist fraglich, aber dazu später.
also, erstes ziel madrid. modehauptstadt, viele agenturen, viele
designer unterwegs.

grundvoraussetzungen:
man sollte sich informieren in welchem regierungsbezirk man,
arbeitet da spanien die rechte der bürger recht unterschiedlich
behandelt. in andalusien z.b. wurde im märz diesen jahres die
"permiso de residencia" für arbeitende und studenten abgeschafft!!
sorry, abgeschafft ist falsch, sie wird nicht mehr gebraucht.
selbige gilt aber mit sicherheit z.b. auf den kanaren noch.

problem, wenn ihr die "permiso de residencia" nicht habt: ihr könnt
vor dem deutschen fiskus nur mit ihr beweisen, dass ihr in spanien
lebt und arbeitet und damit auch in spanien eure steuern zahlt.
besitzt ihr keine müsst ihr deutsche steuern zahlen!! sehr dumm!!

da wir aber alle tolle EU bürger sind bekommen wie die, ebeso
die NIE (die offizielle steuernummer) sehr schnell.
die residencia ist erst mal nicht notwendig, wenn ihr nur 3 monate
in spanien arbeitet und wohnt, danach braucht ihr die.

ist man nicht EU bürger (also z.b. schweizer) braucht man zu
allererst die "permiso de trabajo", die arbeitserlaubniss. bekommt
man aber rein theoretisch da unten auch fast ohne umwege in

anfangs bekommt man erst mal provisorische dokumente...
in madrid und barcelona bekommt man die endgültigen
dokumente erst so nach 6 monaten... *zwinker*

will euch jetzt hier nicht mit dem gesetzeszeug langweilen,
wenn ihr aber mehr wissen wollt, meldet euch einfach noch mal...

so, erfahrung die ich gemacht habe, egal ob madrid oder barcelona
(wo anders wird es eh schwierig, ausser man will bei einer
deutschen urlauberzeitung in den tourist centres an der costa
del sol unterkommen), die spanier legen sehr sehr sehr viel
wert darauf, dass man gut spanisch sprechen kann... und daran
ist es bei mir schon mal am ende dann gescheitert. ich komme
zwar in meinen augen sehr gut durch, aber... ganz reicht
es den spaniern nicht.
da sind aussies oder amis sicher unkomplizierter und nicht
so kritisch.

¡adios!
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continentaldrift

Dabei seit: 14.05.2003
Ort: münchen | los angeles
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 20.04.2004 16:45
Titel

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so jetzt hab ich ein wenig mehr zeit hier mehr zu posten; ich hab mich jetzt auch erst mal ein wenig mehr umgeschaut und meinen kenntnissstand etwas aktualisiert *zwinker*

Arbeiten in Spanien - Markt und Recht
Neue Jobs durch Wirtschaftswachstum.

Trotz eines kräftigen Wirtschaftswachstums in den letzten Jahren, ist der spanische Arbeitsmarkt immer noch das Sorgenkind innerhalb der EU. Es bestehen jedoch innerhalb des Landes starke regionale Unterschiede, sowohl in Bezug auf die Arbeitslosenrate als auch das Lohnniveau. Als reiche Regionen gelten vor allem die Metropolen Madrid und Barcelona. Eine der aufstrebenden Branchen ist wie auch im restlichen Europa der IT-Sektor.

Wohl in allen Branchen wird man ohne Spanisch nicht sehr weit kommen. Gute Möglichkeiten bieten mittelständische Unternehmen die sich in den Küstenregionen und auf den Inseln mit ihrem hohen Anteil ausländischer Residenten engagieren. In jedem Fall sollte man sich jedoch darüber im Klaren sein, dass das Lohnniveau in etwa nur 80 % des europäischen Durchschnitts beträgt, während die Arbeitszeit überdurchschnittlich hoch ist. Die 40-Stunden-Woche ist gesetzlich verankert, jedoch kann die daraus resultierende Jahresarbeitszeit auch unregelmäßig über das Jahr verteilt werden. Nichts Ungewöhnliches ist es zudem, an Samstagen oder Sonntagen zu arbeiten und auch die Tradition der Siesta, der 3-stündigen Mittagspause, gehört zunehmend der Vergangenheit an.

Doch wer viel arbeitet, hat auch einen Urlaub verdient - 22 Werktage (auf Basis 5-Tagewoche) bei vollem Gehalt sieht der spanische Gesetzgeber mindestens vor. Und zu den landesweiten Feiertagen kommen in der Regel auch noch zwei Lokalfeiertage. In Tarifverträgen ist es aber durchaus üblich, mehr Urlaubstage zu vereinbaren.

Ebenfalls gesetzlich verankert ist die Sozialversicherung - in Spanien sind Arbeitnehmer grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Die Beiträge zur Arbeitslosen- und Krankenversicherung werden dabei überwiegend vom Arbeitgeber aufgebracht. Um im Ernstfall nicht ohne ärztliche Betreuung dazustehen, sollte auf die Anmeldung dringend geachtet werden: einige Arbeitgeber "vergessen" dies mit Verweis auf die langsame spanische Bürokratie nur zu gerne. Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind jedoch sehr niedrig. Wer seinen Lebensstandard auch im Ruhestand erhalten will, wird nicht um eine private Vorsorge herumkommen.


Arbeiten mit Erlaubnis
Die Pflichten von EU- und anderen Bürgern.

Für Bürger der EU ist keine separate Arbeitsbewilligung erforderlich. Lediglich eine offizielle Steuernummer, kurz: "NIE", sollte rasch angefordert werden und eine Aufenthaltsbewilligung - eine Residencia - muss bei einem mehr als dreimonatigen Arbeitsaufenthalt beantragt werden. Vorgelegt werden muss hierfür unter anderem ein Arbeitsvertrag. Nach den Plänen der spanischen Regierung sollte aber auch diese Residencia-Pflicht demnächst entfallen. Diverse zusätzliche bilaterale Abkommen zur weiteren Vereinfachung der Niederlassungsfreiheit - etwa mit Deutschland und Frankreich - sind aber noch nicht ratifiziert.

Nicht-EU-Ausländer - also etwa auch Schweizer - jedoch müssen sich eine Arbeitserlaubnis - permiso de trabajo - beschaffen, die zugleich als Aufenthaltsgenehmigung gilt. Die Arten der Arbeitserlaubnis werden nach Arbeitnehmer und selbständig erwerbstätig unterschieden und sind, je nachdem ob Erstantrag oder bereits Verlängerung mit unterschiedlichen Rechten, und Gültigkeit verbunden. Die erste Stufe - B- oder D inicial - ist jeweils auf einen konkreten geographischen Bereich, einen Beruf und ein Unternehmen beschränkt und nur ein Jahr gültig. Die vierte Stufe - permanente - ist mit der Residencia für Unionsbürger vergleichbar.

Wer als Nicht-EU-Ausländer einen Erstantrag stellt, muss dazu über ein gültiges Visum verfügen. Dieses wird - am besten unter Vorlage des Arbeitsvertrages - im spanischen Konsulat des Herkunftslandes beantragt. Der Antrag für die Arbeitserlaubnis wird dann beim zuständigen Arbeis-, bzw. Arbeit- und Sozialamt oder beim Ausländerservice gestellt.

Der gesamte Prozess ist leider ein langwieriger. Immerhin werden "provisorische" Genehmigungen sehr rasch erteilt, für die korrekt und definitiv ausgefertigte Arbeitsgenehmigung bzw. Residencia sind aber vier bis sechs Monate Wartezeit gerade in großen Städten wie Madrid oder Barcelona die Regel. Es empfiehlt sich daher schon rechtzeitig und mit Unterstützung des zukünftigen Arbeitgebers die Formalitäten anzugehen. Verlängerungen werden aber wesentlich schneller behandelt.


Krankenversicherungen in Spanien
Vor Vertragsabschluss sollte man Kosten und Leistungen prüfen.

Die spanischen Vollversicherungen sind meist günstiger als ausländische Zusatzversicherungen. Die Versicherungsangebote unterscheiden sich aber zum Teil erheblich in den Deckungen und Beiträgen. Zur Desorientierung der Verbraucher tragen zudem die oft verwirrenden, manchmal falschen Werbeaussagen bei. Vor einer Auswahl anhand von Anzeigen oder Aussagen in Prospekten allein ist daher dringend abzuraten.

Grundsätzlich sollte man eine Gesellschaft wählen, die kein Kündigungsrecht hat oder darauf verzichtet, um später nicht ohne Versicherungsschutz dazustehen. Vorsicht ist bei Gesellschaften geboten, die ihre Leistungen durch eine Jahreshöchstentschädigung begrenzen. Das gleiche gilt für Beschränkungen bei der Aufenthaltsdauer in Krankenhaus oder auf der Intensivstation. Nur wenn man die spanische Versicherung als Zusatzversorgung sieht, sollte man eine Gesellschaft mit solchen Einschränkungen wählen.

Immer ausgeschlossen sind Medikamente, es sei denn, sie werden im Krankenhaus oder beim Arzt verabreicht. Nur wenige Gesellschaften zahlen auch bei Seh- und Hörbehelfen dazu. Dafür schließen die spanischen Versicherungen die Auslandsreiseversicherung mit ein, sodass im Urlaub für akute Erkrankungen oder Unfälle Schutz besteht.

Bei der Arztwahl ist zwischen zwei Systemen zu unterscheiden:
- Versicherung mit Vertragsärzten und zusätzlich freier Arztwahl
- Versicherung nur mit Wahl zwischen den Vertragsärzten

Bei beiden Systemen ist die Regeldeckung im Krankenhaus auf die Privatkliniken abgestellt - also Einbettzimmer, Chefarzt, Beistellbett für den Angehörigen (was z.B. deutsche Versicherungen nicht immer übernehmen) und dergleichen.

Die Anzahl der Vertragsärzte ist je nach Gesellschaft und Region verschieden. Die Entscheidung zugunsten der einen oder anderen Gesellschaft sollte daher auch nach dem persönlich bevorzugten nächstgelegenen Krankenhaus getroffen werden. Ist es im Eigentum einer Versicherungsgesellschaft oder in Ärztebesitz, bzw. welche Kassen werden von den wichtigen Ärzten akzeptiert? Die Verrechnung bei Vertragsärzten erfolgt dann mit einer Karte oder über Krankenschein.

Auswahlkriterien für private Krankenversicherungen

- Besteht freie Arztwahl/Krankenhauswahl?
- Höhe der Selbstbeteiligung bei Arzt/Krankenhaus
- Ausschlüsse (vor allem: Dialyse, AIDS, Transplantationen)
- Gibt es zwischen Vertragsabschluß und Deckung eine Karenzzeit?
- Gibt es eine Höchstentschädigung pro Jahr?
- Leistungsdauer im Krankenhaus oder Intensivstation eingeschränkt?
- Sind Kfz-/Berufsunfälle mitversichert?
- Ist Auslandsreiseversicherung eingeschlossen?
- Vorsorgeuntersuchungen mitversichert?
- Jahresbeitrag
- Gibt es einen Zuschuß vom Rentenversicherer?



LAU - das Mietgesetz
Ein Überblick über das spanische Mietrecht.

LAU steht für Ley de Arrendamientos Urbanos - das spanische Mietgesetz. In seiner Neufassung schützt es vor allem den Mieter. Betroffen sind mit wenigen Ausnahmen alle Wohnobjekte, die nicht nur in der Ferienzeit vorübergehend, sondern zum Wohnen längerfristig vermietet werden. Allein die Zweckangabe als "Ferienwohnraum" oder "Kurzzeitferienmiete" im Mietvertrag muss jedoch nicht unbedingt ausreichen, um dem LAU und den folgenden Bestimmungen auszuweichen.

Über die Dauer der Vermietung können sich die Parteien frei einigen. Liegt sie jedoch unter fünf Jahren, verlängert sich der Mietvertrag nach Ablauf der Vertragslaufzeit automatisch jeweils jährlich bis hin zu insgesamt fünf Jahren. In dieser Zeit kann nur der Mieter kündigen. Erst zum Ablauf der ersten fünf Jahre kann es auch der Vermieter erstmals. Geschieht auch dies nicht, verlängert sich das Mietverhältnis wieder automatisch.
Nur wenn der Vermieter bei Vertragsabschluß ankündigt, selbst nach einer bestimmten Zeit in das Mietobjekt einziehen zu wollen, endet der Vertrag mit diesem Zeitpunkt. Der Vermieter hat dies dann auch tatsächlich einzuhalten, sonst hätte der Mieter Anspruch auf Schadenersatz. Hat der Vertrag von Anfang an eine Laufzeit von über fünf Jahren, kann nur der Mieter und auch er erst nach Ablauf von fünf Jahren erstmals kündigen. Zur außerordentlichen Kündigung ermächtigen nur Untervermietungen gegen den Willen des Vermieters, wie auch Zweckentfremdung oder belästigende, gesundheitsschädigende, gefahrvolle Handlungen des Mieters. Und natürlich das Schuldigbleiben der Miete. Die Räumung ist aber nur auf einem oft mühsamen Weg über ein Gericht durchzusetzen.

Gerade in den besonders beliebten Küstenregionen und auf den spanischen Inseln werden von den Eigentümern deswegen höchst ungern Langzeit-Mietverträge abgeschlossen. Vielfach wird versucht, das Mietrecht durch Kurzzeit-Kettenverträge zu umgehen, häufig ist die Mietdauer grundsätzlich auf wenige Sommer- oder Überwinterungsmonat beschränkt.

Die Miethöhe kann zwischen den Parteien frei veranschlagt werden. Mieterhöhungen während der ersten fünf Jahre richten sich nach dem Verbraucherpreisindex (IPC). Auch in Spanien sind Kautionshinterlegungen zur Sicherung der Vermieterinteressen üblich. Sie erfolgen meist in Höhe einer Monatsmiete.

Viele Haus- und Apartment-Eigentümer verzichten auch deswegen auf eine Langzeitvermietung ihrer freistehenden Immobilien, weil sie in der Regel in wenigen Monaten Vermietung zum vielfach höheren Wochentarif für Urlauber den selben Erlös wie mit Ganzjahresvermietung erzielen können.

Für den Erhalt des Objekts in ordnungsmäßigem Zustand hat der Vermieter zu sorgen. Ist der Wohnraum unbewohnbar geworden, kann der Vertrag seitens des Mieters bis zur Reparatur ausgesetzt oder gar aufgelöst werden. Eine Berechtigung zur Mietminderung besteht jedoch nicht.

Eigentumswechsel haben keinen Einfluss auf das bestehende Mietverhältnis. Aber der Mieter hat ein Vorkaufsrecht. Er hat deswegen über Verkaufsabsicht und Preis in Kenntnis gesetzt zu werden.

- - - - - - -

da ich mich schon länger für das ganze thema interessiere sammelt sich da im laufe der zeit so einiges an. ich werde aber irgendwann endgültig nach spanien gehen... bin ich mir absolut sicher, weil ich mich da viel wohler fühle!!!
dieses jahr gehts wieder nach spanien... vielleicht etwas länger dieses mal, mim auto und schauen, was dabei rauskommt.

wenn ihr noch mehr braucht, schreibt mir einfach mal ne pn

¡adios mujeres!
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Inuita

Dabei seit: 30.03.2004
Ort: hauptsache sonnig
Alter: 40
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 20.04.2004 16:51
Titel

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Doch auch ganz allgemein, ...wo gibt es da Anlaufstellen für weitere Infos, Unterstützungen, Adressen, usw? Hä?

Zuletzt bearbeitet von Inuita am Di 20.04.2004 17:00, insgesamt 1-mal bearbeitet
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EIP-Design

Dabei seit: 09.05.2003
Ort: nähe Stuttgart
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 20.04.2004 16:55
Titel

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Reichen da nicht Englischkenntnise für Spanien ? *hu hu huu*
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continentaldrift

Dabei seit: 14.05.2003
Ort: münchen | los angeles
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 20.04.2004 17:16
Titel

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leider reicht meiner erfahrung nach englisch alleine meist nicht aus, weil die spanische bevölkerung selbst in den grossstädten wie madrid, barcelona, etc. nur sehr wenig englisch kann. die jüngeren ja, ab er die älteren meist gar nicht...
problem ist ja auch (ausgenommen du arbeitest bei einem deutschen "urlaubszeitungsverlag"), dass du für spanier werbung machen musst => spanisch können ist viel viel besser, ausserdem nehmen die dich da viel lieber. (weiß ich aus eigener erfahrung)

@ inuita: unterstützung wird schwierig, denn diese staatliche förderung für jeden der in der EU arbeiten will gibts glaub ich nicht mehr, weiß ich aber selbst nicht.
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