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Thema: mündlicher Vertrag vor der AP ! Jetzt doch gekündig !? vom 07.12.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> mündlicher Vertrag vor der AP ! Jetzt doch gekündig !?
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 08.12.2005 11:39
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flavio hat geschrieben:
ja nur ich meine mal gelesen zu haben, dass sich verträge bis zu einer bestimmten frist vor beendigung der ausbildung automatisch in einen unbefristeten vertrag umwandelt, sofern keine kündigung ausgesprochen wurde.


Das wär mir neu. Wenn du am ersten Tag nach besten der Prüfung nicht gekündigt wirst, dann besteht ein Arbeitsvertrag. Aber ne frist vorher wäre mir neu.

Man muss da auch ganz vorsichtig sein. Zur Zeit der Ausbildung besteht ein Ausbildungsverhältnis, basierend auf einem Ausbildungsvertrag. Das ist was anderes als ein Abrbeitsverhältnis, basierend auf einem Arbeitsvertrag. Dieser kommt eben erst nach der Prüfung zustande. Wenn du hingehst um zu arbeiten, gibst du eine Willenserklrung ab ("Ich will hier arbeiten"). Wenn man dich lässt, nimmt man das Angebot an. Angebot + Annahme = Vertrag.
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flavio

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 08.12.2005 11:41
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da sich unser problemkind sowieso bei arbeitsamt melden muss, sollte es mal diesbezüglich nachfragen. Lächel
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benny_lu
Threadersteller

Dabei seit: 02.02.2005
Ort: Ludwigshafen
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 08.12.2005 11:46
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ExMD hat geschrieben:
benny_lu hat geschrieben:
Ich habe mit dem werten Herrn vorhin nochmal telefoniert und dieses Gespräch aufgezeichnet! * huduwudu! *


ich hoffe du hast ihn gefragt, ob das okay für ihn ist?
ein gespräch aufzeichnen darfst du nämlich nur, wenn du deinen gegenüber darüber informierst und er damit einverstanden ist


chust..war eigentlich nicht mal absichtlich aufgezeichne tLächel Habe auf lautsprecher telefoniert und da lief wohl noch das Tapedeck..seltsam Lächel Aber spaß bei Seite...ja, habs ebenvom Anwalt bestätigt bekommen: Aufzeichnungen sind nix wert... ohne Einverständnis. Schade.. Genau diese 2 Minuten wären aber meine rettung gewesen.. mist.

Ich werds löschen...

Zu "Flavio" :
Hm..hast du da ne genaue Frist parrat ?!

Gruß
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Jess

Dabei seit: 19.01.2004
Ort: -
Alter: 41
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 08.12.2005 20:22
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Es gilt folgendes (theoretisch, wenn man es drauf anlegt):

Sobald du den schriftlichen Bescheid hast, dass du bestanden hast und danach in die Firma gehst und dein Chef dich arbeiten lässt, dann tritt nach § 24 des Berufsbildungsgesetztes (BBiG) ( http://www.bmbf.de/pub/bbig_20050323.pdf ) folgender Fall ein:

§ 24

Weiterarbeit


Werden Auszubildende im Anschluss an das
Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass
hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist,
so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit
als begründet.
----------------------------
Die Aussage, dass das Ausbildungsverhältnis gekündigt werden muss, stimmt so nicht.
Das Ausbildungsverhältnis ist mit Bestehen der Prüfung ausgelaufen und muss somit nicht gekündigt werden...

Benny, ich geh bei deinem Chef vorbei und hau ihm auf die Nase... Meld dich mal bitte...
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benny_lu
Threadersteller

Dabei seit: 02.02.2005
Ort: Ludwigshafen
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 08.12.2005 21:31
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Jessman hat geschrieben:
Es gilt folgendes (theoretisch, wenn man es drauf anlegt):

Sobald du den schriftlichen Bescheid hast, dass du bestanden hast und danach in die Firma gehst und dein Chef dich arbeiten lässt, dann tritt nach § 24 des Berufsbildungsgesetztes (BBiG) ( http://www.bmbf.de/pub/bbig_20050323.pdf ) folgender Fall ein:

§ 24

Weiterarbeit


Werden Auszubildende im Anschluss an das
Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass
hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist,
so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit
als begründet.



Tja, das ist die Frage jetzt. Es steht im Schreiben, dass meine Tätigkeit nach beenden der Ausbildung in diesem Hause endet und dass es nicht möglich ist mich in ein Arbeitsverhältnis zu übernehmen....

Ich denke wirklich : sieht schlecht aus...
oh mann...
Das geht vor Gericht ,das garantier ich dir ... Anwalt meinte es wäre möglich zu gewinnen.... Schau mer mal...hab morgen mittag nen Termin ..
*Whaazzzz uppp?*


Zuletzt bearbeitet von benny_lu am Do 08.12.2005 21:31, insgesamt 1-mal bearbeitet
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way2hot

Dabei seit: 14.03.2004
Ort: Jüchen-Gierath
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 08.12.2005 22:22
Titel

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benny_lu hat geschrieben:
Jessman hat geschrieben:
Es gilt folgendes (theoretisch, wenn man es drauf anlegt):

Sobald du den schriftlichen Bescheid hast, dass du bestanden hast und danach in die Firma gehst und dein Chef dich arbeiten lässt, dann tritt nach § 24 des Berufsbildungsgesetztes (BBiG) ( http://www.bmbf.de/pub/bbig_20050323.pdf ) folgender Fall ein:

§ 24

Weiterarbeit


Werden Auszubildende im Anschluss an das
Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass
hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist,
so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit
als begründet.



Tja, das ist die Frage jetzt. Es steht im Schreiben, dass meine Tätigkeit nach beenden der Ausbildung in diesem Hause endet und dass es nicht möglich ist mich in ein Arbeitsverhältnis zu übernehmen....

Ich denke wirklich : sieht schlecht aus...
oh mann...
Das geht vor Gericht ,das garantier ich dir ... Anwalt meinte es wäre möglich zu gewinnen.... Schau mer mal...hab morgen mittag nen Termin ..
*Whaazzzz uppp?*


Ich wage zu bezweifeln, dass dies dem Klima zwischen dir und deinem Arbeitgeber dienlich ist *zwinker*, aber dann haste immerhin noch einen gesicherten Arbeitsplatz, während du dich nach was anderem umschauen kannst. Darum geht's dir wahrscheinlich eh...


Zuletzt bearbeitet von way2hot am Do 08.12.2005 22:23, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Jess

Dabei seit: 19.01.2004
Ort: -
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 08.12.2005 22:28
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benny_lu hat geschrieben:

Tja, das ist die Frage jetzt. Es steht im Schreiben, dass meine Tätigkeit nach beenden der Ausbildung in diesem Hause endet und dass es nicht möglich ist mich in ein Arbeitsverhältnis zu übernehmen....


Ja, das ist eine klare Aussage. Das ist auch nicht als Kündigung zu sehen, da man, wie gesagt keine Ausbildungsverhältnisse kündigen kann. Sie laufen einfach aus...

Ich glaube fast, dass das vorallem für deine Unterlagen ist: Nach dem Motto: Leider können wir Sie aus wirtschaftlichen Gründen nicht übernehmen. Hätten dies aber getan, wenn es die finanziellen Mittel zugelassen hätten...
Das dient als Beweis für den neuen Arbeitgeber, dass du dennoch arbeitsfähig ist.

Solche schreiben sind sogar recht üblich...


//
Willst du wirklich in dem Laden weiterarbeiten, wenn erstmal die Klage läuft? Menno!
Ausserdem wird es verdammt schwierig ohne Zeugen etwas zu beweisen.

Zudem gibt es noch Sonderreglungen bei denen man von mündlichen Verträgen noch zurücktreten kann.
(z.b. könnte das mit dem Budge auch dazwischen funken)

Naja. Dein Anwalt wird es wohl wissen....


Zuletzt bearbeitet von Jess am Do 08.12.2005 22:35, insgesamt 1-mal bearbeitet
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way2hot

Dabei seit: 14.03.2004
Ort: Jüchen-Gierath
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 08.12.2005 22:31
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Und außerdem wird es wohl auch noch etwas dauern, bis da überhaupt ne Entscheidung fällt. Ich wette, das zieht sich. Und in der Zeit sitzte eh ohne Arbeitsstelle da. Da kannste dir den Stress auch sparen und gleich was neues suchen. Es sei denn, du bist dann irgendwie auf Entschädigung aus... *zwinker*
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