mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 19.04.2024 11:53 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: mündlicher Vertrag vor der AP ! Jetzt doch gekündig !? vom 07.12.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> mündlicher Vertrag vor der AP ! Jetzt doch gekündig !?
Seite: Zurück  1, 2, 3, 4  Weiter
Autor Nachricht
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 08.12.2005 12:08
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

annabell-cinelli hat geschrieben:
Nimroy hat geschrieben:
Nur weil es gemacht wird ist es noch nicht rechtens. Ich würde mich mal hier ein wenig einlesen. http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsrecht

Tatsache ist nämlich, dass er eine Willenserklärung abgegeben hat und damit ein mündlicher Vertrag zustande gekommen sein könnte (!), da sollte man deshlab immer gleich notieren, wer's bezeugen kann. *zwinker*


Ja ja diese komischen Gesetze. Wenn es hart auf hart kommt, dann wandert halt schnell mal ein Pantone Farbfächer unauffällig in seinen Rucksack und am Eingang findet zufällig eine Kontrolle statt, mit der anschließenden Aufklärung über die Konsequenzen eines Diebstahls. Und schon ist auch dieses Problem aus der Welt. Lächel


Du hast ja ein komisches Bild von Arbeitgebern. Hmm...?!

Da ist glaub ich deine Phantasie mit dir durchgegangen
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Gangstarr

Dabei seit: 27.01.2003
Ort: NRW
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 08.12.2005 12:09
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

annabell-cinelli hat geschrieben:
Nimroy hat geschrieben:
Nur weil es gemacht wird ist es noch nicht rechtens. Ich würde mich mal hier ein wenig einlesen. http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsrecht

Tatsache ist nämlich, dass er eine Willenserklärung abgegeben hat und damit ein mündlicher Vertrag zustande gekommen sein könnte (!), da sollte man deshlab immer gleich notieren, wer's bezeugen kann. *zwinker*


Ja ja diese komischen Gesetze. Wenn es hart auf hart kommt, dann wandert halt schnell mal ein Pantone Farbfächer unauffällig in seinen Rucksack und am Eingang findet zufällig eine Kontrolle statt, mit der anschließenden Aufklärung über die Konsequenzen eines Diebstahls. Und schon ist auch dieses Problem aus der Welt. Lächel


coole firma...da ist mein nick echt programm...
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
benny_lu
Threadersteller

Dabei seit: 02.02.2005
Ort: Ludwigshafen
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 08.12.2005 12:25
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

McMaren hat geschrieben:
Nimroy hat geschrieben:
frank hat geschrieben:
Was spricht dagegen deinen Chef direkt noch
einmal darauf anzusprechen?
Mal unabhängig von eventuell vorhandenen
(und aussagewilligen!) Zeugen bei diesem Gespräch.


Finde ich auch. Vielleicht weiß die Buchhaltung auch wieder nix von der Zusage des Chefs. Das kann vorkommen. Frag ihn und am besten nimmste nen Zeugen mit


Ja, würd ich auch sagen. Die Personalabteilung weiß da evtl. gar nix von. Und ansonsten ist ein mündlicher Vertrag rechtlich bindend, mach das deinem Cheffe mal klar.

Prinzipiell würd ich aber erstmal ganz nett mit ihm reden, vielleicht ist es ja wirklich nur ein Missverständnis.



Also erst mal danke für die schnellen Antworten. Ich habe mit dem werten Herrn vorhin nochmal telefoniert und dieses Gespräch aufgezeichnet! * huduwudu! *
Er meinte ich stehe im Budget drin und es wäre von ganz oben ohne seine einstimmung scheinbar etwas geändert worden. Er verscuht nochmal mit dem Personalchef zu sprechen, rechnet sich aber keine großen Chancen aus, dass sich etwas ändert.

Es steht kein Budget in meiner Abteilung zur Verfügung. So wies aussieht. Und darum : Der Weg des kleinsten Widerstandes : AZUBI raus.

Außer ich versemmel jetzt noch die Prüfung (absichtlich ?!?! Lächel ) und bleibe denen noch ein wenig länger erhalten und suche in der Zwischenzeit etwas neues. Schließlich wird nirgendwo vermerkt, dass ich schonmal die Prüfung gemacht habe.....
* Nee, nee, nee *

Aber toll wäre das sicherlich nicht.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
flavio

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 08.12.2005 12:30
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

bla bla bla.

ich empfehle dir ein arbeitsgericht.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Do 08.12.2005 12:31
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

benny_lu hat geschrieben:


Also erst mal danke für die schnellen Antworten. Ich habe mit dem werten Herrn vorhin nochmal telefoniert und dieses Gespräch aufgezeichnet! * huduwudu! *


Hoffentlich mit Wissen des werten Herrn. Sonst ist die Aufzeichnung nicht nur wertlos für Dich, sondern auch noch u.U. strafbar (nach §201 StGB).

c_writer
 
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 08.12.2005 12:32
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

flavio hat geschrieben:
bla bla bla.

ich empfehle dir ein arbeitsgericht.


Da hätte er keine Chance. Dann wäre er eben nach Sozialplan fällig.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
flavio

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 08.12.2005 12:35
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

ja nur ich meine mal gelesen zu haben, dass sich verträge bis zu einer bestimmten frist vor beendigung der ausbildung automatisch in einen unbefristeten vertrag umwandelt, sofern keine kündigung ausgesprochen wurde.

Zuletzt bearbeitet von flavio am Do 08.12.2005 12:35, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
ExMD

Dabei seit: 27.01.2005
Ort: Saarland
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 08.12.2005 12:36
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

benny_lu hat geschrieben:
Ich habe mit dem werten Herrn vorhin nochmal telefoniert und dieses Gespräch aufgezeichnet! * huduwudu! *


ich hoffe du hast ihn gefragt, ob das okay für ihn ist?
ein gespräch aufzeichnen darfst du nämlich nur, wenn du deinen gegenüber darüber informierst und er damit einverstanden ist
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
 
Ähnliche Themen freiberufler vertrag
Gehaltserhöhung bei neuem Vertrag
Befristeter Vertrag als Reinzeichner
Kein Vertrag, hop oder top?????
Prüfung im Mai / Vertrag bis 31.07.2011
HILFE! Kein Vertrag
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: Zurück  1, 2, 3, 4  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.