mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 26.04.2024 01:57 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: mündlicher Vertrag vor der AP ! Jetzt doch gekündig !? vom 07.12.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> mündlicher Vertrag vor der AP ! Jetzt doch gekündig !?
Seite: 1, 2, 3, 4  Weiter
Autor Nachricht
benny_lu
Threadersteller

Dabei seit: 02.02.2005
Ort: Ludwigshafen
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 07.12.2005 19:10
Titel

mündlicher Vertrag vor der AP ! Jetzt doch gekündig !?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallöle!

Wollte mal fragen:

Habe eine Stelle nach der vorgezogenen AP zugesichert bekommen für 6 Monate. Das alles : Mündlich vom Chef.
Jetzt liegt heute (nach der AP) ein Brief im Briefkasten vom PErsonalbüro, dass mein Ausbildungsverhältnis endet mit der bestandenen Prüfung und ich danach arbeitslos bin. Kann das sein ?!

Was für Rechte habe ich vorm Arbeitsgericht ?!

Gruß
* Nee, nee, nee *
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
gtz

Dabei seit: 15.04.2002
Ort: -
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 07.12.2005 19:14
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

vertrag is vertrag, und auch n mündlicher welcher is einer.

frag sich nur, ob du das vorm gericht glaubhaft machen kannst.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Anzeige
Anzeige
frank

Dabei seit: 17.08.2004
Ort: Bremen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 07.12.2005 19:40
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Was spricht dagegen deinen Chef direkt noch
einmal darauf anzusprechen?
Mal unabhängig von eventuell vorhandenen
(und aussagewilligen!) Zeugen bei diesem Gespräch.
  View user's profile Private Nachricht senden
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 07.12.2005 19:48
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

frank hat geschrieben:
Was spricht dagegen deinen Chef direkt noch
einmal darauf anzusprechen?
Mal unabhängig von eventuell vorhandenen
(und aussagewilligen!) Zeugen bei diesem Gespräch.


Finde ich auch. Vielleicht weiß die Buchhaltung auch wieder nix von der Zusage des Chefs. Das kann vorkommen. Frag ihn und am besten nimmste nen Zeugen mit
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
annabell

Dabei seit: 11.02.2004
Ort: Frankfurt am Main
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 08.12.2005 11:06
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

gtz hat geschrieben:
vertrag is vertrag, und auch n mündlicher welcher is einer.

frag sich nur, ob du das vorm gericht glaubhaft machen kannst.


Nein, ist bei uns auch so. Es wird fast jedem gesagt, dass er bleiben darf und am letzten Tag dann ein kurzes auf Nimmerwiedersehen.

Was passiert wohl, wenn man Monate vorher sagt, "äähm ja, leider ist nach deiner Ausbildung schluss hier". Die Arbeitsmotivation geht nicht gegen Null sondern gegen minus Eins. Das ist vermeidbar.

Zum Glück gibt es noch kein Gesetz was einen verpflichtet Azubis zu übernehmen, in dem Sinne ist deine mündliche Zusage (auch wenn vor 1000 Zeugen) soviel Wert wie diese drecks versauerte Milch die ich mir gerade in den Kaffee geschüttet habe. Verdammt. *ha ha*

Viel Glück, dass er nur ein Versehen war. Wenn nicht Kopf hoch, gibt tausende andere Arbeitsstellen, wenn du erstklassig bist. Lächel
  View user's profile Private Nachricht senden
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 08.12.2005 11:14
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Nur weil es gemacht wird ist es noch nicht rechtens. Ich würde mich mal hier ein wenig einlesen. http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsrecht

Tatsache ist nämlich, dass er eine Willenserklärung abgegeben hat und damit ein mündlicher Vertrag zustande gekommen sein könnte (!), da sollte man deshlab immer gleich notieren, wer's bezeugen kann. *zwinker*
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
annabell

Dabei seit: 11.02.2004
Ort: Frankfurt am Main
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 08.12.2005 11:36
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Nimroy hat geschrieben:
Nur weil es gemacht wird ist es noch nicht rechtens. Ich würde mich mal hier ein wenig einlesen. http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsrecht

Tatsache ist nämlich, dass er eine Willenserklärung abgegeben hat und damit ein mündlicher Vertrag zustande gekommen sein könnte (!), da sollte man deshlab immer gleich notieren, wer's bezeugen kann. *zwinker*


Ja ja diese komischen Gesetze. Wenn es hart auf hart kommt, dann wandert halt schnell mal ein Pantone Farbfächer unauffällig in seinen Rucksack und am Eingang findet zufällig eine Kontrolle statt, mit der anschließenden Aufklärung über die Konsequenzen eines Diebstahls. Und schon ist auch dieses Problem aus der Welt. Lächel
  View user's profile Private Nachricht senden
McMaren

Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 08.12.2005 11:41
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Nimroy hat geschrieben:
frank hat geschrieben:
Was spricht dagegen deinen Chef direkt noch
einmal darauf anzusprechen?
Mal unabhängig von eventuell vorhandenen
(und aussagewilligen!) Zeugen bei diesem Gespräch.


Finde ich auch. Vielleicht weiß die Buchhaltung auch wieder nix von der Zusage des Chefs. Das kann vorkommen. Frag ihn und am besten nimmste nen Zeugen mit


Ja, würd ich auch sagen. Die Personalabteilung weiß da evtl. gar nix von. Und ansonsten ist ein mündlicher Vertrag rechtlich bindend, mach das deinem Cheffe mal klar.

Prinzipiell würd ich aber erstmal ganz nett mit ihm reden, vielleicht ist es ja wirklich nur ein Missverständnis.
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen freiberufler vertrag
Befristeter Vertrag als Reinzeichner
Kein Vertrag, hop oder top?????
Prüfung im Mai / Vertrag bis 31.07.2011
HILFE! Kein Vertrag
Früher aus Vertrag rauskommen?
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: 1, 2, 3, 4  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.