Autor |
Nachricht |
benny_lu
Threadersteller
Dabei seit: 02.02.2005
Ort: Ludwigshafen
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Mi 07.12.2005 19:10
Titel mündlicher Vertrag vor der AP ! Jetzt doch gekündig !? |
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Hallöle!
Wollte mal fragen:
Habe eine Stelle nach der vorgezogenen AP zugesichert bekommen für 6 Monate. Das alles : Mündlich vom Chef.
Jetzt liegt heute (nach der AP) ein Brief im Briefkasten vom PErsonalbüro, dass mein Ausbildungsverhältnis endet mit der bestandenen Prüfung und ich danach arbeitslos bin. Kann das sein ?!
Was für Rechte habe ich vorm Arbeitsgericht ?!
Gruß
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gtz
Dabei seit: 15.04.2002
Ort: -
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Mi 07.12.2005 19:14
Titel
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vertrag is vertrag, und auch n mündlicher welcher is einer.
frag sich nur, ob du das vorm gericht glaubhaft machen kannst.
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frank
Dabei seit: 17.08.2004
Ort: Bremen
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 07.12.2005 19:40
Titel
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Was spricht dagegen deinen Chef direkt noch
einmal darauf anzusprechen?
Mal unabhängig von eventuell vorhandenen
(und aussagewilligen!) Zeugen bei diesem Gespräch.
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Mi 07.12.2005 19:48
Titel
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frank hat geschrieben: | Was spricht dagegen deinen Chef direkt noch
einmal darauf anzusprechen?
Mal unabhängig von eventuell vorhandenen
(und aussagewilligen!) Zeugen bei diesem Gespräch. |
Finde ich auch. Vielleicht weiß die Buchhaltung auch wieder nix von der Zusage des Chefs. Das kann vorkommen. Frag ihn und am besten nimmste nen Zeugen mit
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annabell
Dabei seit: 11.02.2004
Ort: Frankfurt am Main
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 08.12.2005 11:06
Titel
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gtz hat geschrieben: | vertrag is vertrag, und auch n mündlicher welcher is einer.
frag sich nur, ob du das vorm gericht glaubhaft machen kannst. |
Nein, ist bei uns auch so. Es wird fast jedem gesagt, dass er bleiben darf und am letzten Tag dann ein kurzes auf Nimmerwiedersehen.
Was passiert wohl, wenn man Monate vorher sagt, "äähm ja, leider ist nach deiner Ausbildung schluss hier". Die Arbeitsmotivation geht nicht gegen Null sondern gegen minus Eins. Das ist vermeidbar.
Zum Glück gibt es noch kein Gesetz was einen verpflichtet Azubis zu übernehmen, in dem Sinne ist deine mündliche Zusage (auch wenn vor 1000 Zeugen) soviel Wert wie diese drecks versauerte Milch die ich mir gerade in den Kaffee geschüttet habe. Verdammt.
Viel Glück, dass er nur ein Versehen war. Wenn nicht Kopf hoch, gibt tausende andere Arbeitsstellen, wenn du erstklassig bist.
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Do 08.12.2005 11:14
Titel
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Nur weil es gemacht wird ist es noch nicht rechtens. Ich würde mich mal hier ein wenig einlesen. http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsrecht
Tatsache ist nämlich, dass er eine Willenserklärung abgegeben hat und damit ein mündlicher Vertrag zustande gekommen sein könnte (!), da sollte man deshlab immer gleich notieren, wer's bezeugen kann.
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annabell
Dabei seit: 11.02.2004
Ort: Frankfurt am Main
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 08.12.2005 11:36
Titel
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Nimroy hat geschrieben: | Nur weil es gemacht wird ist es noch nicht rechtens. Ich würde mich mal hier ein wenig einlesen. http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsrecht
Tatsache ist nämlich, dass er eine Willenserklärung abgegeben hat und damit ein mündlicher Vertrag zustande gekommen sein könnte (!), da sollte man deshlab immer gleich notieren, wer's bezeugen kann. |
Ja ja diese komischen Gesetze. Wenn es hart auf hart kommt, dann wandert halt schnell mal ein Pantone Farbfächer unauffällig in seinen Rucksack und am Eingang findet zufällig eine Kontrolle statt, mit der anschließenden Aufklärung über die Konsequenzen eines Diebstahls. Und schon ist auch dieses Problem aus der Welt.
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McMaren
Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Do 08.12.2005 11:41
Titel
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Nimroy hat geschrieben: | frank hat geschrieben: | Was spricht dagegen deinen Chef direkt noch
einmal darauf anzusprechen?
Mal unabhängig von eventuell vorhandenen
(und aussagewilligen!) Zeugen bei diesem Gespräch. |
Finde ich auch. Vielleicht weiß die Buchhaltung auch wieder nix von der Zusage des Chefs. Das kann vorkommen. Frag ihn und am besten nimmste nen Zeugen mit |
Ja, würd ich auch sagen. Die Personalabteilung weiß da evtl. gar nix von. Und ansonsten ist ein mündlicher Vertrag rechtlich bindend, mach das deinem Cheffe mal klar.
Prinzipiell würd ich aber erstmal ganz nett mit ihm reden, vielleicht ist es ja wirklich nur ein Missverständnis.
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