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Thema: Minijob und Selbständigkeit vom 11.05.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Minijob und Selbständigkeit
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keeka
Threadersteller

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Verfasst Sa 11.05.2013 23:08
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Minijob und Selbständigkeit

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Hallo zusammen,

Habe schon sehr viel gelesen zu dem Thema, dennoch sind noch Fragen offen und vielleicht kann mir hier jemand in diesem konkreten Fall helfen:

Ich habe das Angebot auf 450 Euro Basis zu arbeiten, also ein Minijob. Eben dieser Arbeitgeber hat mir den Vorschlag gemacht, dass ich dann Nebenberuflich Aufträge für ihn durchführe. Und zwar reines Design von Fotobüchern, Grußkarten etc. Das Fertigstellen der Produkte macht der AG. Dieser Zusatzverdienst beliefe sich auf höchstens 200 Euro im Monat.

Es steht und fällt jetzt damit, ob ich ein Gewerbe anmelden muss. Wenn ich doch nur designe, muss ich kein Gewerbe anmelden, oder? Steuertechnisch bin ich voll im Bilde. Das großen ABER ist tatsächlich, dass wenn ich ein Gewerbe anmelden muss, muss ich mich doch freiwillig Pflichtversichern und da ich ja über die Einnahmegrenze komme, muss ich dann 330 Euro Krankenversicherung bezahlen. Ohne Gewerbeanmeldung bleibe ich Famulienversichert über meinen Mann, richtig?

Also, die einzige Frage, die im Raum steht: Bei reinem Design, ohne handfeste Produkte in der Hand, Gewerbe anmelden, ja oder nein?

Bitte Hilfe und falls ich was falsches schreibe bitte korrigieren!

Danke euch!
Keeka
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DesignKater

Dabei seit: 26.06.2007
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Verfasst Sa 11.05.2013 23:37
Titel

Re: Minijob und Selbständigkeit

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keeka hat geschrieben:
Also, die einzige Frage, die im Raum steht: Bei reinem Design, ohne handfeste Produkte in der Hand, Gewerbe anmelden, ja oder nein?


Alles was dir Geld einbringen soll muss angemeldet sein. Dein Minijob meldet dein AG an und zahlt dafür seine Abgaben an den Fiskus. Deine Sonderaufträge außerhalb des Minijobs musst du selbst verantworten und dazu gehört eben auch eine korrekte Anmeldung beim Finanzamt und beim Gewerbeamt. Das kostet dich im ürbigen auch nur 20 EUR. Wie das ganze am Ende eingestuft bzw. versteuert wird entscheidet das Finanzamt anhand deiner Angaben wenn du deine Steuernummer beantragst. Diese brauchst du nämlich um überhaupt deinen Zusatzverdienst abrechnen zu dürfen. Ansonsten wäre das Schwarzarbeit da das nicht über deine Lohnsteuerkarte läuft.

Daher wäre es vielleicht sinnvoll gleich von Vornherein einen richtigen Vertrag mit deinem AG aufzusetzen und pauschal 750 EUR als Verdienst anzugeben. Denn auch bei 450 EUR zahlt der AG 30% oben drauf für Vater Staat.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
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Verfasst So 12.05.2013 08:46
Titel

Re: Minijob und Selbständigkeit

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keeka hat geschrieben:

Es steht und fällt jetzt damit, ob ich ein Gewerbe anmelden muss. Wenn ich doch nur designe, muss ich kein Gewerbe anmelden, oder? Steuertechnisch bin ich voll im Bilde. Das großen ABER ist tatsächlich, dass wenn ich ein Gewerbe anmelden muss, muss ich mich doch freiwillig Pflichtversichern und da ich ja über die Einnahmegrenze komme, muss ich dann 330 Euro Krankenversicherung bezahlen. Ohne Gewerbeanmeldung bleibe ich Famulienversichert über meinen Mann, richtig?

du hast hier zwei möglichkeiten.

1. eine gewerbeanmeldung
2. eine anmeldung zu einer freischaffenden tätigkeit.

bei letzterem darfst du dann tatsächlich nur freischaffende tätigkeiten wie design usw. machen. mit der versicherung an sich hat das erstmal nix zu tun. das richtet sich danach, mit welcher tätigkeit du den großteil deiner einnahmen erzielst. evtl. hast du einen steuerberater in deinem bekanntenkreis, der dir das näher erklärt.

wenn du für die agentur aufträge übernimmst, die über deinen minijob hinausgehen musst du das auf jeden fall mit einer der beiden o.g. möglichkeiten anmelden. ansonsten wäre das illegale schwarzarbeit.

was dir beim gewerbe evtl. noch ins haus steht, sind beiträge zur ihk (bei geringen einnahmen aber in der regel nicht mehr als ca. 50 € pro jahr) und evtl. für eine berufsgenossenschaft.
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keeka
Threadersteller

Dabei seit: 22.09.2005
Ort: -
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 12.05.2013 12:56
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Hallo und danke für eure Antworten. Ein Bekannter von mir ist Tennistrainer, der musste kein Gewerbe anmelden, er ist Übungsleiter. Also steht doch zur Debatte, ob ich überhaupt ein Gewerbe anmelden muss, wenn ich lediglich künstlerisch tätig bin. Klar werden alle Rechnungen bei der Steuererklärung angegeben, nur wenn ich 100 Euro verdiene und 300 Krankenkasse zahlen muss, weil ich ein Gewerbe anmelden muss, stimmt da doch was nicht, oder stehe ich auf einem dicken Schlauch? Es geht mir um die Krankenversicherung, der junge Mann von der AOK meinte, dass wenn ich selbständig arbeite, zusätzlich zum Minijob, komme ich über den Freisatz und muss den Mindestsatz zahlen. Und Das kann doch nicht sein, oder? Also Gewerbe anmelden oder nicht als Künstler?
Vg
Keeka
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Frank Münschke
Forums-Papa

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Verfasst So 12.05.2013 13:13
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Dein Bauchgefühl und Rechts-"Enofinden" wird nichts an den Sachen ändern, die audio skizziert hat ... * Keine Ahnung... *
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pantonine

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Verfasst So 12.05.2013 13:29
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Was willst Du denn immer mit Deiner Krankenkasse? Ob Gewerbe oder Einkünfte aus freiberuflicher Arbeit ist doch dafür total Hupe. IMHO.

Ich persönlich würde mir für höchstens 200 Euro im Monat das sicher nicht ans Bein binden. Alles was ich aus dem Thread rauslesen kann, ist ein Vorteil für Deinen Auftraggeber. Und jede Menge Probleme für Dich.
Thema Scheinselbständigkeit ist dann das nächste, das hier anklopft.


Zuletzt bearbeitet von pantonine am So 12.05.2013 13:31, insgesamt 1-mal bearbeitet
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nanu

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Verfasst So 12.05.2013 13:38
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genau, wie es schon erwähnt wurde. Minijob und selbständige Tätigkeit beim selben Arbeitgeber, geht nicht. Denn es ist eine Scheinselbständigkeit. Das sehen die beim Finanzamt überhaupt nicht gerne.

Zuletzt bearbeitet von nanu am So 12.05.2013 13:41, insgesamt 1-mal bearbeitet
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pantonine

Dabei seit: 03.03.2011
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Verfasst So 12.05.2013 13:42
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Das halte ich für Quatsch. Entscheidendes Kriterium für Scheins. ist meines Wissens, wieviele Auftraggeber Du hast, nicht welche.
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