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qualidat
Dabei seit: 14.09.2006
Ort: Eichwalde bei Berlin
Alter: 63
Geschlecht:
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Verfasst Do 16.01.2014 11:30
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Eine nicht ganz uninteressante Möglichkeit wäre auch die UG (Unternehmergesellschft), wegen der Haftungsbeschränkung. Hier genügt (im Gegensatz zur GmbH) ein Stammkapital von 1 Euro. Es ist die deutsche Antwort der Finanzbehörden auf die englische Limited.
Gerade als Neueinsteiger kann man sich schnell verhaspeln, z.B. bei Druckaufträgen - dann ist es von Vorteil, wenn man nicht bis zu letzten Hemd persönlich haftet. Allerdings ist der Gründungsaufwand höher und mann muss wesentlich strengere Spielregeln bei den Finanzen befolgen (Bilanzierung, Veröffentlichung usw.).
In welcher Betriebsform auch immer, ich würde raten, von Anfang an eine vernünftige Buchungssoftware zu benutzen (z.B. Monkey Office, Lexware o.ä.), dann kostet es monatlich und am Jahresende nur ein par Mausklicks, statt tagelang Belege und Rechnungen zu suchen und zu erfassen ...
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Do 16.01.2014 12:41
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Neox hat geschrieben: | natürlich gibt es Kleingewerbe |
Wenn man Kleinunternehmer ist, dann ist es nichts anderes als ein Einzelunternehmen. Das können Freiberufler oder Gewerbetreibende sein. Daher gilt auch die Kleinunternehmerregelung für beide Arten der Selbständigkeit. Es bleibt aber ein Einzelunternehmen. Diese Regelung hat aber mit der Unternehmensform nichts zu tun.
Ein "Kleingewerbe" leitet sich auch nicht umgangssprachlich von der Kleinunternehmerregelung ab, sondern von dem Kleinunternehmer. Dieser Begriff ist wiederum im "UStG § 19 Besteuerung der Kleinunternehmer" festgehalten. Im "HGB § 1 + § 2" wird auch nur von Kaufleuten oder Gewerbebetrieb oder Handelsgewerbe gesprochen. Wenn es also ein "Kleingewerbe" geben würde, dann müsste es auch einen "Kleinfreiberufler" geben, sachlich wäre es dann korrekt. Habe ich aber selbst umgangssprachlich noch nicht gehört. Das Recht behält sich scheinbar nur der Gewerbetreibende vor.
Ein "Kleingewerbe/Kleinfreiberufler" taucht weder in der Gewerbeordnung, im Handelsgesetz oder dem Umsatzsteuergesetz namentlich auf. Ebenso kann man bei der Gewerbeanmeldung keine Option als "Kleingewerbetreibender" auswählen oder anmelden, man meldet schlicht ein Gewerbe an.
Darauf stütze ich meine Annahme, dass es kein "Kleingewerbe" gibt.
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Neox
Dabei seit: 27.12.2003
Ort: Berlin
Alter: 42
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Sherithra
Dabei seit: 05.09.2007
Ort: Kreis Schwäbisch Hall
Alter: 46
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Benutzer 62312
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Verfasst Fr 17.01.2014 11:12
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Neox hat geschrieben: | de.wikipedia.org/wiki/Kleingewerbe |
Wenn du Wiki vor die von mir genannten Gesetzte, Rechte und Verordnungen setzt (und offensichtlich auch den Rest ignorierst), ist das leider recht enttäuschend. Daher ist die Diskussion für mich in dem Punkt hier beendet.
Zuletzt bearbeitet von am Fr 17.01.2014 11:16, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Neox
Dabei seit: 27.12.2003
Ort: Berlin
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Sa 25.01.2014 16:30
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Erstaunlich,
warum hab ich dann jetzt dauernd anfragen bezüglich unseres letzten Büros ob man dies auch als Kleingewerbe mieten könnte und ob nicht ein Kleingewerbeschein dafür genügt? :O
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mo 27.01.2014 10:42
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Es ist halt umgangssprachlich weit verbreitet, genauso wie "einzigste". Das erstaunt mich ehrlich gesagt weniger.
Einen "Kleingewerbeschein" wirst du beim Gewerbeamt auch vergeblich suchen. Aber ich bin kein Missionar und die von mir geposteten Verordnungen und Gesetzbücher scheinen nicht zu interessieren... also lassen wir die Diskussion.
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