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Thema: Mein Weg in die Selbstständigkeit vom 15.01.2014


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Mein Weg in die Selbstständigkeit
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Autor Nachricht
fuzzle
Threadersteller

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Verfasst Mi 15.01.2014 03:24
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Mein Weg in die Selbstständigkeit

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Hey,

puh ich hab Entscheidungsschwierigkeiten und brauch ein bisschen Beratung...

Status:
Studentin in Endphase, bereits als Freiberuflerin tätig gewesen und läuft schon ganz gut für die Zeit die ich investieren konnte, keine KSK weil als Studentin versichert... Für letztes Jahr Einkommensüberschussrechnung gemacht, keine USt also Kleinunternehmer...

In 2 Monaten:

Fertig mit dem Studium, neuer Plan! Will allmählich selbstständig werden, weil ich noch keine 40 Stunden die Woche arbeite hab ich einen Plan... Mein Plan ist eine Teilzeitstelle für 20 Std. zu suchen, dazu bin ich Dozentin an einer Hochschule (ein Kurs die Woche, läuft dann auf Lohnsteuerkl. 6 oder so wie ne zweite Lohnsteuerkarte damals) und die restlichen Stunden einer 40-Stunden-Woche mag ich meine Selbstständigkeit durchführen, sodass ich dann auch auf ein ordentliches Gehalt komme und nicht in den Gründungsjahren dahinkrepel....

Wenn der Teilzeitjob stundenmäßig und geldmäßig überwiegt, muss ich mich ja nicht weiter selbst sozial versichern?! Frag mich nur was mit der Rentenversicherung zB ist, viel in die Rentenversicherung geht ja dann über die Jahre nicht ein, weil immer nur die Hälfte betrachtet wird...

Dann krieg ich ne Krise was den ganzen Steuerkram angeht, weil meine Konstellation echt nicht easy ist... Ich habe keine Lust auf doppelte Buchführung und mag unbedingt bei der EÜR bleiben, was ja denk ich vom Umsatz her auch so bleibt... Auch wenn ich zum Gewerbe wechsel? Im übrigen hab ich schon für 2014 auf USt umgestellt, bin freiweillig keine Kleinunternehmerin mehr und mach dann auch Umsatzsteuervoranmeldungen.... Kann ja trotzdem dann noch bei der EÜR bleiben oder nicht?

Jetzt frag ich mich aber ob ich Freiberuflerin bleiben soll oder in ein Kleingewerbe anmelden soll... Von den Tätigkeiten geht das wohl schon...
Von der KSK habe ich dem Fall doch eh nicht wirklich was, oder? Und nerve meine Kunden doch nur, wenn plötzlich die Info kommt, dass sie da noch was für mich zahlen müssen, oder? Und mit einem Kleingewerbe, wo liegt denn da die Umsatzgrenze (zählt da mein Teilzeitjob mit rein?), dass ich eine EÜR noch machen kann? Und was kommen da für Kosten auf mich zu? Wie hoch ist denn so ein IHK-Beitrag prozentual zum Umsatz gesehen? Was kostet die Berufsgenossenschaft und Gewerbesteuer muss man ab 24t zahlen (reiner Gewinn des Gewerb?)?

Also mein Ziel ist mit dem Teilzeitjob eine Basis zu schaffen, mit der ich überleben kann und wenn ich mal eine auftragsschwache Lage habe, ist das in den Gründungsjahren nicht weiterhin schlimm, weil ich nicht komplett auf 0 Euro hocke... Finde meinen zu kommen.

Nur dieser Wust wie ich das anstelle ist ein Riesenfragezeichen... Wo hab ich Vorteile/Nachteile und wie verhält sich das bei mir, wenn ich ein Teilzeitjob (20 Std.) habe, wenige Stunden im Monat als Dozentin tätig bin und dann sagen wir mal 10-15 Stunden selbstständig Aufträge bearbeite?

Wer hat Tipps?


Zuletzt bearbeitet von fuzzle am Mi 15.01.2014 03:31, insgesamt 1-mal bearbeitet
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jense

Dabei seit: 04.11.2003
Ort: Dizzledope
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Verfasst Mi 15.01.2014 08:38
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frag am besten einen steuerberater.
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Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
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Verfasst Mi 15.01.2014 08:49
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oft gibt es auch Beratungsmöglichkeiten bei den IHK ...
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Benutzer 37983
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Ort: -

Verfasst Mi 15.01.2014 10:14
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Die Kleinunternehmerregelung (ein Kleingewerbe gibt es so nicht) ist bloß umsatzsteuerlich relevant, sie hat nichts mit der Tätigkeit ansich zu tun. Da ist die Frage, ob du freiberuflich arbeitest oder ein Gewerbe anmelden musst. Je nachdem, was du anbietest.

Und ob du in der KSK bist oder nicht, ist deinen Kunden egal, die zahlen die KSA, sobald sie entsprechende Leistungen in Auftrag geben.

Natürlich ist es nicht schlecht, wenn du nebenbei ein regelmäßiges Einkommen hast. Was du dabei dann mit der Selbstständigkeit beachten musst, würde ich beim Steuerberater oder beim Finanzamt erfragen, auch die Versicherungen können dir sicherlich sagen, wer unter den gegebenen Umständen was zahlt.
 
Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 15.01.2014 10:57
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Hier kannst du mal wegen dem BG-Beitrag nachfragen: http://www.bgetem.de/
Von IHK-Beiträgen kann man sich bei geringem Gewinn auch erst einmal befreien lassen.

Du hast in deinem Beitrag jetzt recht viel durcheinander gehauen und stellenweise leider auch den üblichen "falschen" Kram.

fuzzle hat geschrieben:
Für letztes Jahr Einkommensüberschussrechnung gemacht, keine USt also Kleinunternehmer...

Das läuft ja nicht automatisch und muss entsprechend gemeldet werden. Klingt nur von der Formulierung seltsam.

fuzzle hat geschrieben:
Will allmählich selbstständig werden...

Grins Bist du ja schon, nur noch nicht ganz hauptberuflich

fuzzle hat geschrieben:
Ich habe keine Lust auf doppelte Buchführung und mag unbedingt bei der EÜR bleiben, was ja denk ich vom Umsatz her auch so bleibt... Auch wenn ich zum Gewerbe wechsel? Im übrigen hab ich schon für 2014 auf USt umgestellt, bin freiweillig keine Kleinunternehmerin mehr und mach dann auch Umsatzsteuervoranmeldungen.... Kann ja trotzdem dann noch bei der EÜR bleiben oder nicht?

Du brauchst keine doppelte Buchführung, es sei denn, dass du echt richtig Kohle machst (50.000 Euro Gewinn!!!) und dann kannst du dir auch einen Steuerberater leisten. Also ist das keine Hürde, denke ich.
Die Kleinunternehmerregelung ist wie Illumaus schon schrieb, nur umsatzrelevant. Also ob du Ust ausweisen darfst und somit auch wieder bekommen kannst oder eben Nachzahlen musst (bei Umsatzsteuervoranmeldung).
Was Gewerbe oder Freiberufler angeht, das kannst allein nur du entscheiden. Es hat Einfluss auf die Art deiner Arbeit. Alle gewerblichen Dienste sind dir als Freiberuflerin untersagt. Ein Gewerbe (und nur das gibt es) kannst du immer anmelden.

So allgemein ist dein Plan nicht der Verkehrteste. Und am Anfang sind natürlich viele Fragezeichen, geht mir heute noch ähnlich... Grins Daher kann ich dir auch nur Empfehlen einige Besuche beim Ämter, Steuerberater und Existenzgründer zu machen. Da bekommst du auch genaue Zahlen und Fakten.
 
Sherithra

Dabei seit: 05.09.2007
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 15.01.2014 11:52
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Re: Mein Weg in die Selbstständigkeit

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fuzzle hat geschrieben:

Jetzt frag ich mich aber ob ich Freiberuflerin bleiben soll oder in ein Kleingewerbe anmelden soll... Von den Tätigkeiten geht das wohl schon...
Von der KSK habe ich dem Fall doch eh nicht wirklich was, oder? Und nerve meine Kunden doch nur, wenn plötzlich die Info kommt, dass sie da noch was für mich zahlen müssen, oder?


Da hast Du was grundsätzlich nicht verstanden.

Ob Du selbst in der KSK bist oder nicht, hat nichts damit zu tun, was Dein Kunde zahlen muss. Es ist keine Versicherung in dem Sinne.
Dein Kunde muss für alle gestalterischen/künstlerischen Tätigkeiten, die er in Anspruch nimmt, die KSK-Abgabe bezahlen.

Übrigens, ein Kleingewerbe gibt es nicht. Nur die Kleinunternehmerregelung, und die hat nur was mit der Umsatzsteuer zu tun.


Zuletzt bearbeitet von Sherithra am Mi 15.01.2014 11:59, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Neox

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Verfasst Do 16.01.2014 10:23
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natürlich gibt es Kleingewerbe
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Sherithra

Dabei seit: 05.09.2007
Ort: Kreis Schwäbisch Hall
Alter: 46
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 16.01.2014 11:07
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Neox hat geschrieben:
natürlich gibt es Kleingewerbe


Umgangssprachlich ja. Eine Rechtsform (wie GmbH, KG etc.) ist es in Deutschland aber nicht.
Es ist ein Gewerbe, wie jedes andere auch, dass die Kleinunternehmerregelung des Umsatzsteuergesetzes beansprucht,
und somit keine Umsatzsteuer ausweisen muss, sowie keine Vorsteuer geltend machen darf.
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