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Benutzer 37983
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Sa 17.07.2010 15:37
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Da mußt du aber auch wegen Scheinselbstständigkeit aufpassen würde ich meinen...
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m
Moderator
Dabei seit: 18.11.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Sa 17.07.2010 16:33
Titel
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dzignorama hat geschrieben: | Also vielleicht sollte ich hier erwähnen dass er mich als Teilzeitbeschäftigung angestellt hat.
Er bezahlt also RV KV usw.
Den Rest mache ich dann über mein Kleingewerbe. |
Das bedeutet jetzt was genau? Bist du in einem Angestelltenverhältnis oder nicht?
Was bedeutet denn bitte der Arbeitgeber zahlt die Abgaben, aber du rechnest trotzdem
irgendetwas als Freie ab? Klingt vollkommen unlogisch
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst So 18.07.2010 08:49
Titel
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m hat geschrieben: | dzignorama hat geschrieben: | Also vielleicht sollte ich hier erwähnen dass er mich als Teilzeitbeschäftigung angestellt hat.
Er bezahlt also RV KV usw.
Den Rest mache ich dann über mein Kleingewerbe. |
Das bedeutet jetzt was genau? Bist du in einem Angestelltenverhältnis oder nicht?
Was bedeutet denn bitte der Arbeitgeber zahlt die Abgaben, aber du rechnest trotzdem
irgendetwas als Freie ab? Klingt vollkommen unlogisch |
das dachte ich auch. was sagen denn die Finanzämter dazu?
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dzignorama
Threadersteller
Dabei seit: 01.08.2007
Ort: FFM
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst So 18.07.2010 09:43
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???
Worum geht es denn jetz?
Was ist daran verkehrt eine Teilzeit Einstellung zu haben?
Naja danke nochmal für die zahlreichen Antworten.
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type1
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst So 18.07.2010 10:09
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Du solltest mal an deiner Artikulation arbeiten, und nicht Details Stück für Stück offenbaren.
Dann hätte man deine berufliche Situation auch schon nach dem ersten Post erkennen können.
Freelancer =/ Teilzeit.
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst So 18.07.2010 10:23
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Es geht darum, dass deine berufliche Situation nicht ganz eindeutig ist und man so nur schwer Tipps geben kann. Denn wenn du abhängig beschäftigt bist, ist deine Verhandlungsposition doch eine ganz andere wie wenn du unternehmerisch frei agieren kannst.
Du sagst, dass du einen Stundensatz kalkulierst hast, das deutet auf eine Selbstständigkeit hin. Und das du einen Kunden hast, für den du als freelancer bzw. Honorarkraft tätig bist. Allerdings sagst du auch, dass der kunde dein Arbeitgeber ist und das dieser Arbeitgeber die üblichen Versicherungsleistungen erbringt. Das widerspricht sich in meinen Augen einfach.
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Benutzer 37983
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst So 18.07.2010 10:33
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Vor allem, wenn du angestellt bist, kann ich den AG verstehen, dass ihm 48,- die Stunde zu viel sind...
Ich ging davon aus, dass du freiberuflich für ihn tätig bist und dann ist diese Summe durchaus berechtigt. Aber im Angestelltenverhältnis sieht das ganze doch total anders aus...
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EHST
Gesperrt
Dabei seit: 08.08.2006
Ort: Orbg.-Sachsenhausen
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst So 18.07.2010 16:32
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Ehrlich gesagt ist das unverschämt. 48 Euro Stundenlohn.. für jemanden, der gerade sein Vorstudium absolviert? Ich würde das als Arbeitgeber (und diese Bezeichnung ist hier wohl zutreffend) nicht bezahlen.
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