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Thema: Mehrwertsteuerfrei Rechnung begründen?! vom 26.10.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Mehrwertsteuerfrei Rechnung begründen?!
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Para
Threadersteller

Dabei seit: 12.09.2003
Ort: Grey City
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 26.10.2005 23:49
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Mehrwertsteuerfrei Rechnung begründen?!

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Hi,

also Kleinunternehmer darf ich meine Rechnungen nicht mit einer Mehrwertsteuer auszeichnen.
Soweit so gut. Nun aber folgende Frage:

Muss ich diese Nicht-Auszeichnung ebenfalls noch auf der Rechnung begründen?

Das hab ich grad von einem Kunden bekommen, den ich daraufhin gewiesen habe das ich keine Mehrwersteuer in der Rechnung ausstellen darf!

Zitat:

Dann muss das aber auch in der Rechnung stehen

Freiberufler oder Kleingewerbler, die von der Umsatzsteuer befreit sind, dürfen keine Mehrwertsteuer auf die Rechnung schreiben. Da es aber Pflicht ist, zu begründen, warum eine Rechnung oder einzelne Rechnungspositionen mehrwertsteuerfrei sind, muss bei einem Kleingewerbe, etwa folgender Hinweis auf die Rechnung:
"umsatzsteuerbefreit gemäß § 19 (1) UStG" oder
"Diese Rechnung bleibt gemäß § 19 (1) UStG umsatzsteuerfrei."



Bitte auch gegebenfalls Link dazu schreiben, danke!
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Sidschei

Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 27.10.2005 00:32
Titel

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Soweit ich informiert bin, gibt es zwar keine Rechtspflicht für Dich, einen entsprechenden Vermerk auf die Rechnung zu schreiben, aber es ist wohl tatsächlich kaufmännischer Usus und sollte daher gemacht werden.

Hintergrund: Für Selbstständige gilt ja in erster Linie das HGB. Dort sind bestimmte Verhaltenweisen zwischen Kaufleuten festgesetzt. Teilweise auch ganz abstruse – z.B. kannst Du einem Vollkaufmann mit dem Du in Geschäftsbeziehung stehst ein Angebot unterbreiten und wenn er das nicht ablehnt, gilt es automatisch als angenommen.

Ich meine auch, das dort so etwas in der Richtung drinsteht, das unter Vollkaufleuten, die USt. nicht zwingend ausgewiesen werden muß, da die Abfuhr der USt., für diese selbstverständlich ist.

Wenn Du ihm also nicht explizit - z.B. durch den geforderten Vermerk darauf hinweist und ihm gegenüber somit u.U. bisher als Vollkaufmann aufgetreten bist bringst Du natürlich seine Buchhaltung durcheinander und sorgst unter Umständen dafür, dass seine Steuererklärung dann auch nicht ganz korrekt ist.

Deswegen machen solche Handelsbräuche unter Kaufleuten durchaus Sinn und wenn man sich nicht dran hält, ist man unter Umständen ziemlich schnell unten durch...

Die Kehrseite der Medaille ist, dass viele potentiell größere Auftraggeber mit Dir als "Kleingewerbetreibenden" allerdings sowieso keine Geschäfte machen wollen, da sie nur eine geringe Professionalität annehmen (was natürlich Quatsch ist)

Deshalb mein Tipp: Zur Umsatzsteuer optieren. Die USt-Erklärung ist doch heute mit dem vorgeschreibenen ELSTER kein Problem mehr.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 27.10.2005 07:11
Titel

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Sidschei hat geschrieben:
Soweit ich informiert bin, gibt es zwar keine Rechtspflicht für Dich, einen entsprechenden Vermerk auf die Rechnung zu schreiben, aber es ist wohl tatsächlich kaufmännischer Usus und sollte daher gemacht werden.

Hintergrund: Für Selbstständige gilt ja in erster Linie das HGB. Dort sind bestimmte Verhaltenweisen zwischen Kaufleuten festgesetzt. Teilweise auch ganz abstruse – z.B. kannst Du einem Vollkaufmann mit dem Du in Geschäftsbeziehung stehst ein Angebot unterbreiten und wenn er das nicht ablehnt, gilt es automatisch als angenommen.

Ich meine auch, das dort so etwas in der Richtung drinsteht, das unter Vollkaufleuten, die USt. nicht zwingend ausgewiesen werden muß, da die Abfuhr der USt., für diese selbstverständlich ist.

Wenn Du ihm also nicht explizit - z.B. durch den geforderten Vermerk darauf hinweist und ihm gegenüber somit u.U. bisher als Vollkaufmann aufgetreten bist bringst Du natürlich seine Buchhaltung durcheinander und sorgst unter Umständen dafür, dass seine Steuererklärung dann auch nicht ganz korrekt ist.

Deswegen machen solche Handelsbräuche unter Kaufleuten durchaus Sinn und wenn man sich nicht dran hält, ist man unter Umständen ziemlich schnell unten durch...

Die Kehrseite der Medaille ist, dass viele potentiell größere Auftraggeber mit Dir als "Kleingewerbetreibenden" allerdings sowieso keine Geschäfte machen wollen, da sie nur eine geringe Professionalität annehmen (was natürlich Quatsch ist)

Deshalb mein Tipp: Zur Umsatzsteuer optieren. Die USt-Erklärung ist doch heute mit dem vorgeschreibenen ELSTER kein Problem mehr.


Genau das ist richtig. Als mein Unternehmen noch als Kleingewerbe lief habe ich auf meine Rechnungen immer "Aufgrund eines Kleingewerbes kann keine Mehrwertsteuer ausgewiesen werden" vermerkt. Damit hat es nie Probleme gegeben.
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Para
Threadersteller

Dabei seit: 12.09.2003
Ort: Grey City
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 28.10.2005 12:03
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danke euch beiden!
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