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Thema: Mehrwertsteuer als Einzelunternehmen vom 09.01.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Mehrwertsteuer als Einzelunternehmen
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Sherithra

Dabei seit: 05.09.2007
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Alter: 46
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 09.01.2011 14:16
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Nun ja, das kommt darauf an, was Du als leistungen anbietest. Hast Du einen Gewerbeschein?
Wenn nein darfst Du für Deinen Kunden keinen Druck anbieten, sondern nur Deine gestalterischen
Leistungen.

Designzicke kann da bestimmt mehr dazu sgaen, was Du alles beachten musst um beim FA als Freiberufler akzeptiert zu werden, soweit ich weiß kann dass nämlich auch ganz schnell in die Hose gehen, wenn man da etwas nicht beachtet.

Ich habe damals gleich den Weg des Gewerbes gewählt, da mir klar war, dass ich auf jeden Fall Werbemittel und Druck als Leistung anbieten möchte (also Angebote einhole für den Kunden, den Druck über mich abwickle und dem Kunden dann weiterverkaufe, mit Gewinn)
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designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 09.01.2011 14:57
Titel

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DressElements hat geschrieben:
In der Bestätigung vom FA steht: Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit: MEDIENGESTALTUNG
Also bin ich Freiberuflerin stimmts?


Also wenn du damals kein Gewerbe angemeldet hast und beim FA eine freiberufliche Tätigkeit als Mediengestaltung angegeben hast und die IHK dir sonst auch keinen Wisch zugeschickt hat, hat dich das FA dann wohl als Freiberuflerin akzeptiert. Dann bist du Freiberuflerin, solange du keine gewerblichen Tätigkeiten wie z.B. Druckübernahme anbietest oder andere Tätigkeiten gegen Provision vermittelst.
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blindtext

Dabei seit: 22.07.2010
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Verfasst So 09.01.2011 15:28
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DressElements hat geschrieben:

In der Bestätigung vom FA steht: Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätitkeit: MEDIENGESTALTUNG
Also bin ich Freiberuflerin stimmts?


"Also" lässt sich so wenig sagen wie "Stimmts". Warst du beim Gewerbeamt und hast dir einen Gewerbeschein geholt oder deine Tätigkeit nur beim Finanzamt angemeldet? Im ersten Fall bist du Gewerbetreibende, im zweiten Freiberuflerin.

Das ist deshalb unklar, weil du im ersten Beitrag geschrieben hast:

"Ich habe im Januar 2010 bei uns im Rathaus eine Steuernummer beantragt und auch alles beim Finanzamt angemeldet."

Die Steuernummer beantragt man nicht im Rathaus, sondern beim Finanzamt. Die städtische Verwaltung ist für die Gewerbeanmeldung zuständig ...


Zitat:
Ja ich bin privat Krankenversichert!
War dieses "Jaaaaa genau" auf die Beraterin bezogen oder die Steuererklärung?


Auf die Steuererklärung.

Zitat:
Ich habe an einem Existenzgründerseminar und einem Eignungscheck teilgenommen.


Ich kann's nicht fassen. *Schnief*

Zitat:
Ich möchte hier keine individuelle Beratung haben oder sonstiges! Ich werde mir mal eure Links genauer ansehen und mich schlauer machen. Ich dachte nur, dass das hier ein Forum für Mediengestalter / Designer ist und das man mir eventuell 2-3 Tips geben könnte.


2-3 Tipps sicherlich, hast du ja auch schon bekommen. Aber damit ist es ja offensichtlich nicht getan, wenn man sieht, dass du aus allen Wolken gefallen bist, als du erfahren hast, dass du selbstverständlich eine Steuererklärung machen musst.

b.


Zuletzt bearbeitet von blindtext am So 09.01.2011 15:38, insgesamt 2-mal bearbeitet
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DressElements
Threadersteller

Dabei seit: 09.01.2011
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Verfasst So 09.01.2011 16:26
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Ich habe hier vor mir eine GewA 1 (Gewerbe-Anmeldung) vorliegen.

Ich mache es auch so, wie du mit dem Druckangeboten einholen, etc.
Und auf die Rechnung kommt halt Druckkosten hinzu!

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann muss ich bis 31.5.2011 eine Einnahmeüberschussrechnung (EÜR) an das FA schicken oder?


Zuletzt bearbeitet von DressElements am So 09.01.2011 16:37, insgesamt 2-mal bearbeitet
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blindtext

Dabei seit: 22.07.2010
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Verfasst So 09.01.2011 16:44
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DressElements hat geschrieben:
Ich habe hier vor mir eine GewA 1 (Gewerbe-Anmeldung) vorliegen.


Dann bist du keine Freiberuflerin, sondern Gewerbetreibende.

Zitat:
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann muss ich bis 31.5.2011 eine Einnahmeüberschussrechnung (EÜR) an das FA schicken oder?


Noch mal: Du musst eine komplette Steuererklärung machen. Die EÜR ist nur ein Teil davon. Schau dir bitte mal die Formulare an: http://www.meinesteuersoftware.de/steuererklaerung/formulare-herunterladen/#steuererklaerung_2010

b.


Zuletzt bearbeitet von blindtext am So 09.01.2011 16:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
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designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
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Verfasst So 09.01.2011 16:45
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DressElements hat geschrieben:
Ich habe hier vor mir eine GewA 1 (Gewerbe-Anmeldung) vorliegen.

Ich mache es auch so, wie du mit dem Druckangeboten einholen, etc.
Und auf die Rechnung kommt halt Druckkosten hinzu!


Dann bist du keine Freiberuflerin sondern Gewerbetreibende wenn du eine Gewerbe-Anmeldung hast und Druckkosten abrechnest.

edit: blindtext war schneller...


Zuletzt bearbeitet von designzicke am So 09.01.2011 16:52, insgesamt 1-mal bearbeitet
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DressElements
Threadersteller

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Verfasst So 09.01.2011 17:04
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Ich geh mal am besten morgen zum FA. Hier sind 34 PDFs und ich habe keine Ahnung, welche ich davon ausfüllen muss.
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blindtext

Dabei seit: 22.07.2010
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Verfasst So 09.01.2011 17:14
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DressElements hat geschrieben:
Ich geh mal am besten morgen zum FA. Hier sind 34 PDFs und ich habe keine Ahnung, welche ich davon ausfüllen muss.


Versuche doch bitte einfach mal, den gesunden Menschenverstand zu gebrauchen und kapituliere nicht gleich. Das FA gibt dir auch nur Basisauskünfte, alles andere kostet. Ich vemisse so ein bisschen die Eigeninitiative bei dir.

Dass du das Formlar KIND nicht brauchst, wenn du keine Kinder hast, ist so logisch wie das Formular KAP für Einkommen aus Kapitalvermögen überflüssig ist, wenn du keine Einkünfte daraus hast. Usw.

Am Schluss werden vmtl. der Mantelbogen, die Anlagen AV, G und die USt-Erklärung übrig bleiben. EÜR kannst du formlos machen, wie bereits geschrieben.

b.
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