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Thema: Mehrwertsteuer abrechnen. Aber wie? vom 04.03.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Mehrwertsteuer abrechnen. Aber wie?
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 05.03.2005 10:57
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Guckstu hier: http://www.stuttgart.ihk24.de/SIHK24/SIHK24/produktmarken/index.jsp?url=http%3A//www.stuttgart.ihk24.de/SIHK24/SIHK24/produktmarken/recht_und_fair_play/steuerrecht/Umsatzsteuer_national/Mehwertsteuersatz.jsp
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JCG

Dabei seit: 18.01.2005
Ort: Stuttgart
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 05.03.2005 10:58
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Hier mal zum lesen
http://www.esim.net/kostenweb2/pr06.htm
Kurzes Zitat für Faule:
Zitat:
Steuern Sparen
Geben Sie bei einem Freiberufler nur das Design in Auftrag, so kann durch die rein künstlerische Leistung legitim mit nur 7% MwSt. versteuert werden: Ein attraktiver Vorteil für Auftraggeber und Digital-Artist, den noch immer nicht alle kennen.
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Account gelöscht


Ort: -
Alter: -
Verfasst Sa 05.03.2005 11:05
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Pfff das ist aber sicher nicht haltbar, wenns mal hart auf hart kommt... "Kunst" im eigentlichen Sinne ist mit Sicherheit auf definiert... irgendwo.

Außerdem hasse ich Abzocker.
 
JCG

Dabei seit: 18.01.2005
Ort: Stuttgart
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 05.03.2005 11:15
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Selbstverständlich ist das haltbar.
Die Frage ist was es bringt; einem gewerblichen Kunden ist es im Normalfall Schnuppe bekommt er die Mwst (UST) ja eh wieder oder kann Sie verrechen.


Zuletzt bearbeitet von JCG am Sa 05.03.2005 11:16, insgesamt 1-mal bearbeitet
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Sa 05.03.2005 11:24
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Jepp. Und der, der sie einzieht, dem kann das ja auch egal sein,
da die eingenommenen Steuer nicht ihm gehören, sondern nur
dem Finanzamt. Ich würde keine Versuche machen und 16%
berechnen. Eine künstlerische Tätigkeit mit 7% Besteuerung
muss meines Wissens nach eh vorher vom FA genehmigt
werden, da diese das ganze erst von fachkundiger Stelle
prüfen lassen, ob Künstler oder nicht. So hab ich es mir mal
sagen lassen. Weiss nimmer ob beim Steuerberater oder beim
FA selber. Hat sich evtl. auch geändert mittlerweile.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 05.03.2005 12:26
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also ich würd mit diesem 7%-quatsch auch gar nicht erst anfangen (zumal du das nur abrechnen kannst wenn du freischaffender bist - mit einem gewerbe kannst du das gar nicht verrechnen)... dir kanns wurscht sein, weil du die kohle eh ans fa abdrücken muss und wenn dein kunde gewerbetreibend ist, kann er die rechnung eh absetzen, also isses ihm auch wurscht! einzig endverbraucher würden sich über einen 7% mwst-satz freuen...

also bevor dir das fa ans bein pinkelt 16 % abrechnen und auf der sicheren seite stehen.
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Alter: -
Verfasst Sa 05.03.2005 14:23
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JCG hat geschrieben:
Selbstverständlich ist das haltbar.
Die Frage ist was es bringt; einem gewerblichen Kunden ist es im Normalfall Schnuppe bekommt er die Mwst (UST) ja eh wieder oder kann Sie verrechen.


nee isses nich. 90% der produkte sind keine Kunst sondern bestenfalls Massenwahre. * Such, Fiffi, such! * * Ich muß mich mal kurz übergeben... *
 
 
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