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Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 29.03.2024 01:49 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Mehrwertsteuer abrechnen. Aber wie? vom 04.03.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Mehrwertsteuer abrechnen. Aber wie?
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Flashy
Threadersteller

Dabei seit: 04.03.2005
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 04.03.2005 21:22
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Mehrwertsteuer abrechnen. Aber wie?

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Hallo,

Kurze Vorhabinfo: Ich bin selbstständiger Mediengestalter und habe für einen Kunden
ein Logo erstellt.
Zu welchem Steuersatz muss ich abrechnen?
7% oder 16% Mehrwertsteuer?

Wer hat damit schon Erfahrung?

Gruß
Björn
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Anti78

Dabei seit: 16.09.2003
Ort: Tbb/Mz/M
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 04.03.2005 21:37
Titel

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16%
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sanni3103

Dabei seit: 12.03.2003
Ort: Feldafing
Alter: 41
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Sa 05.03.2005 00:35
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Re: Mehrwertsteuer abrechnen. Aber wie?

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Flashy hat geschrieben:
Hallo,

Kurze Vorhabinfo: Ich bin selbstständiger Mediengestalter und habe für einen Kunden
ein Logo erstellt.
Zu welchem Steuersatz muss ich abrechnen?
7% oder 16% Mehrwertsteuer?

Wer hat damit schon Erfahrung?

Gruß
Björn

mit 7% werden Bücher und lebensmittel abgerechnet....aber dienstleistungen IMMER mit 16%
* Ja, ja, ja... *
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Flashy
Threadersteller

Dabei seit: 04.03.2005
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Verfasst Sa 05.03.2005 09:45
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Normalerweise gehe ich auch mal von 16% aus. Aber ich hatte mal in einem Multimediaforum gelesen, dass
künstlerische Werke (oder ähnliches) nur zu 7% MwSt. abgerechnet werden können.

Bin mir aber nicht sicher, ob das in diesem Fall auch zutrifft.

Gruß
Björn


Zuletzt bearbeitet von Flashy am Sa 05.03.2005 09:46, insgesamt 1-mal bearbeitet
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FlorianB

Dabei seit: 14.10.2003
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Verfasst Sa 05.03.2005 09:49
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Mediengestalter erstellen keine Kunst im Beruf !!!!
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Flashy
Threadersteller

Dabei seit: 04.03.2005
Ort: -
Alter: 51
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 05.03.2005 10:02
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Das ist mir auch klar. Aber bei der Erstellung eines Logo handelt es sich um ein einmaliges grafisches "Objekt".
Die Frage müßte in einem andern Thread geklärt werden.

Letzendlich führe ich schon eine auftragsbezogene Dienstleistung durch.

Vielleicht hat jemand eine Gesetzteslücke entdeckt?!
* Keine Ahnung... *
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pcfan

Dabei seit: 13.09.2002
Ort: Sondershausen
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 05.03.2005 10:54
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also selbstständiger sollte man das eigentlich wissen.


aber mal erhlich, scheiss auf die 9 prozent, wenns dann probleme mit dem finanzamt geben sollte darfst du aus eigener tasche löhnen.
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FlorianB

Dabei seit: 14.10.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 05.03.2005 10:56
Titel

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Hier war auch schonmal so ein Thema:

http://www.mediengestalter.info/thema33286-0.html

Mein Chef hat mal was für eine gemacht, die eine Sprachschule hatte... und die meinte "ich bin eine küüüünstlerin, ich bin eine küüünstlerin, sie müssen mir 7% statt 16 berechnen. Da meinte mein Chef, dass das nicht sein Problem ist, das muss sie mit dem Finanzamt klären.
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