bballer1990
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Dabei seit: 08.10.2005
Ort: D:\Bayern\Neu-Ulm
Alter: 33
Geschlecht:
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Verfasst Mo 10.10.2005 17:15
Titel
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hab das alles mal so gefunden
Zitat: | Tätigkeit
Mediengestalter für Digital- und Printmedien - Fachrichtung Mediendesign erarbeiten Designkonzepte. Sie gestalten Text-, Grafik-, Audio- und Videodaten für Print- oder Multimediaprodukte wie Zeitschriften oder Internetseiten.
Situation auf dem Arbeitsmarkt
Beschäftigungsmöglichkeiten finden sich im Bereich der Informationsverarbeitung in Werbe- und Medienagenturen, Verlagen, Druckbetrieben, Grafikbüros, Computeragenturen, Werbeabteilungen größerer Unternehmen oder in Film- und Fernsehanstalten. Dort sind Mediengestalter für Digital- und Printmedien der Fachrichtung Mediendesign hauptsächlich in Büros tätig.
Ausbildung
Mediengestalter für Digital- und Printmedien ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Er ist keinem Berufsfeld zugeordnet.
Dieser Beruf wird in Unternehmen der Medien- und Kommunikationsbranche in den folgenden Fachrichtungen ausgebildet:
Mediendesign
Medienberatung
Medienoperating
Medientechnik
Die Ausbildung erfolgt in der Regel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule .
Eine schulische Ausbildung wird ebenfalls angeboten.
Die Ausbildung dauert 3 Jahre.
Aufgaben und Tätigkeiten
In der Fachrichtung Mediendesign beraten Mediengestalter und -gestalterinnen für Digital- und Printmedien Kunden bei der gestalterischen Umsetzung von Medienprodukten und entwickeln Konzepte dafür. Sie übernehmen und entwerfen Text-, Grafik- und Videodaten und kombinieren diese unter grafischen Aspekten. Dazu erstellen sie Entwurfszeichnungen, bestimmen am Computer z.B. Schriftart und -größe oder die Anzahl der Textspalten. Sie bereiten die Datensätze für die Nutzung in verschiedenen Medien vor und geben sie in gedruckter Form oder auf Datenträgern wie CD-ROMs aus.
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Tätigkeitsbezeichnungen
Vorläuferberufe, deren Ausbildungsregelungen aufgehoben wurden
Fotogravurzeichner/in
(Ausbildungsberuf 1961-1998)
Notenstecher/in
(Ausbildungsberuf 1939-1998)
Schriftsetzer/in - Systemtechnik
(Ausbildungsberuf in der Industrie 1951-1998)
Werbe- u. Medienvorlagenhersteller/in - Gestaltung
(Ausbildungsberuf 1996-1998)
Werbevorlagenhersteller/in
(Ausbildungsberuf 1995-1996)
Berufsbezeichnung in englischer Sprache
Designer (m/f) of digital and print media - media design
Berufsbezeichnung in französischer Sprache
Concepteur/Conceptrice médiatique des supports numériques et imprimés - média design
Bitte beachten Sie: Die oben genannten fremdsprachigen Berufsbezeichnungen dienen lediglich dem Vergleich und der Orientierung auf internationalen Arbeitsmärkten. Es handelt sich dabei um Übersetzungen der deutschen Berufsbezeichnung. Daher sind Inhalte und Abschlüsse nicht identisch oder miteinander vergleichbar.
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Tätigkeitsbeschreibung (Bild vom Beruf)
Worum geht geht es?
Mediengestalter/innen für Digital- und Printmedien - Fachrichtung Mediendesign erarbeiten Designkonzepte. Sie gestalten Text-, Grafik-, Audio- und Videodaten für Print- oder Multimediaprodukte wie Zeitschriften oder Internetseiten.
Das Layout mit der Maus? Logo!
Auf den Schreibtischen der Werbeagentur
herrscht kreatives Chaos. Ein Hersteller für Espressomaschinen möchte sein neuestes Modell mit Postkarten, Plakaten und Broschüren auf der nächsten Fachmesse in Szene setzen. Außerdem stellt er sich für sein Trendprodukt einen eigenen Webauftritt vor. Im Gespräch mit ihrem Kunden diskutieren die Mediengestalter/innen für Digital- und Printmedien der Fachrichtung Mediendesign die Eckpfeiler des Gestaltungskonzeptes: Wie kann man es erreichen, dass das Produkt Espressomaschine potentiellen Kunden in Erinnerung bleibt? Welche Bilder bieten sich als Blickfang an? Treffen sie den Zeitgeist? Wo soll das Logo auf der Broschüre platziert werden? Nun gehen die Mediengestalter/innen auf Ideensuche. Sie fertigen Scribbles (Skizzen) an und sichten Text- und Bildvorlagen. Haben sie sich für einen Entwurf entschieden, erstellen sie am Computer
das Roh-Layout
: Sie erfassen Texte oder konvertieren bereits digitalisierte Daten, scannen Text-, Bild- und Grafikvorlagen ein und bearbeiten diese mit der entsprechenden Software
. Außerdem wählen sie je nach Art des Medienprodukts den Schrifttyp und die Schriftgröße für den Fließtext sowie die Überschriften aus, legen die Anzahl der Textspalten und das Seitenformat fest. Nach einer erneuten Absprache mit ihrem Kunden steht das Rein-Layout.
Kreuz und quer durch die Medienlandschaft
Mediengestalter/innen können die unterschiedlichsten Aufträge am Bildschirm bearbeiten (Desktop-Publishing). Das hat den Vorteil, dass sie die digitalen Daten je nach Wunsch des Kunden in verschiedenen Medien wie Broschüren oder CD-ROMs ausgeben können;
ein solches Cross-Media-Publishing kann ohne größeren Aufwand unterschiedliche Zielgruppen erreichen: Nachdem sie z.B. die ersten Exemplare der bestellten Postkarten, Plakate und Broschüren ausgedruckt und überprüft haben, setzen sie die gleichen Daten für die Web-Seite um und gestalten z.B. eine benutzerfreundliche Bildschirmoberfläche mit Links und Buttons oder fügen Tonelemente und Animationen ein. Mediengestalter/innen für Digital- und Printmedien in der Fachrichtung Mediendesign sind teamfähig und arbeiten nicht nur mit ihren Kunden, sondern auch mit Kollegen und Kolleginnen aus den Bereichen Redaktion, Layout oder Programmierung zusammen. Sie sind u.a. in Werbe- und Multimediaagenturen, Verlagen, bei Providern, aber auch für Film- und Fernsehanstalten tätig.
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Aufgaben und Tätigkeiten (Liste)
Kundenberatung
Kunden hinsichtlich der technischen Umsetzbarkeit ihrer Vorstellungen beraten und über Gestaltungsmöglichkeiten z.B. von Emblemen, Plakaten, Schrift, Bildschirmoberflächen
die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten auf Vollständigkeit und technische Eignung prüfen
Gestaltungskonzepte entwickeln
technische und terminliche Vorgaben erarbeiten
Scribble entwickeln
Arbeitsanweisungen und Produktionslayout erstellen
Gestaltungskonzeption im Team optimieren, auch unter Beachtung technischer und wirtschaftlicher Aspekte
Gestaltungskonzept bearbeiten
Grundschrift, Zeilenlänge, Zeilenabstand und Zahl der Zeilen pro Seite berechnen
Platzbedarf für Fotos, Zeichnungen, Tabellen und Grafiken bestimmen
bei multimedialen Produkten Fenster für die Einblendung von Videos und die Sounduntermalung berücksichtigen
Bild-, Text- und Grafikdaten von Datenträgern (z.B. reale Vorlagen, Disketten, CD, DVD) übernehmen, transferieren, eventuell konvertieren und rechnerunterstützt zu kompletten Bild-/Text-Seiten zusammenführen
Texte auszeichnen und Text- und Bildausschnitte festlegen, evtl. unter Einbeziehung farbiger Tonflächen
Spezielle Arbeitsschritte bei Bildschirmdarstellungen
Storyboard (Einzelbilddarstellungen zur Erläuterung des Drehbuchs) erstellen, das Interaktionsmöglichkeiten aufzeigt, den Aufbau von Bildschirmdarstellungen (Screens) festlegt und Verweise auf andere Bildschirmseiten (Links) definiert
Bild- und evtl. Tonmaterial auf inhaltliche Vollständigkeit überprüfen
Bild- und Tonaufnahmen überspielen und Norm- und Formatwandlungen durchführen
Beiträge in Bild- und Tonarchiven recherchieren
nach redaktionellen Vorgaben Ton und Bild gestalterisch bearbeiten, aussteuern, mischen und aufnehmen
Bei der Präsentation der Entwürfe beim Kunden mitwirken
Weiterbildung im Überblick
Anpassungsweiterbildung/Qualifizierungsmöglichkeiten
Mediengestalter und -gestalterinnen der Fachrichtung Mediendesign arbeiten in einer sehr innovativen Branche. Sie müssen sich deshalb vor allem über Neu- oder Weiterentwicklungen im Hard- und Softwarebereich auf dem Laufenden halten und bereit sein, sich ständig weiterzubilden.
Durch Lehrgänge, Seminare und Kurse können sie ihre Kenntnisse und Fertigkeiten immer wieder an die neuesten Entwicklungen anpassen. Mögliche Themen sind Druckvorlagengestaltung, Systemtechniken in der Druckvorstufe, elektronische Bildverarbeitung (EBV), Scannertechnik, Desktoppublishing (DTP) oder Grafik.
Aufstiegsweiterbildung (nach entsprechender Berufspraxis)
Bestimmte Weiterbildungsmöglichkeiten können auch den Weg zu einem beruflichen Aufstieg ebnen. Hier bieten sich z.B. folgende aufstiegsorientierte Weiterbildungsmöglichkeiten an:
Industriemeister/in - Digital- und Printmedien
Techniker(in) - Druck- und Medientechnik (CTS6278-20)
Fachwirt/in - Medien
Wer über die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung verfügt, kann ein Hochschulstudium anstreben. Für die Mediengestalter/innen kommt z.B. folgender Studiengang in Betracht:
Dipl.-Ing. (FH) - Druck- u. Medientechnik
In einigen Bundesländern können besonders qualifizierte Berufstätige mit abgeschlossener Berufsausbildung und entsprechender Berufserfahrung auch ohne Hochschulzugangsberechtigung ein Studium beginnen. Die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen werden landesrechtlich geregelt.
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Weiterbildung (berufliche Anpassung)
In einem Produktions- und Dienstleistungsbereich wie der Mediengestaltung bzw. Druckvorstufe, der von einer schnellen Entwicklung und einem starken Wettbewerb geprägt wird, ist die Kompetenz der Betriebe der Druck- und Medienindustrie für ihren Erfolg von entscheidender Bedeutung. Kompetenz in technischen und organisatorischen Fragen, Zuverlässigkeit in Termin und Qualität, Gewährleistung von höchster Aktualität der Informationen und Beratung sind wichtige Wettbewerbsfaktoren. Innerhalb der sich rasch entwickelnden Computertechnik müssen sich die Mediengestalter/innen deshalb immer über die neuesten Entwicklungen im Hard- und Softwarebereich auf dem Laufenden halten.
In Seminaren und Lehrgängen können sie ihr berufliches Können und Wissen unter anderem in folgenden Bereichen vertiefen oder Spezialkenntnisse erwerben:
Satztechnik (C 6422)
Druckvorlagengestaltung (C 6421)
Systemtechniken in der Druckvorstufe, elektronische Bildverarbeitung (EBV), Scannertechnik (C 6426)
Desktoppublishing (DTP) - Grundlagen, Einführungs- und Aufbaulehrgänge (C 6480)
Desktoppublishing (DTP) für spezielle Zielgruppen (C 6481)
DTP für Fachkräfte aus dem Druckgewerbe (C 6481-o3)
Desktoppublishing (DTP) - Eingabe, Ausgabe, Text-, Grafik- und Bildgestaltung (C 6485)
Desktoppublishing (DTP) - Software-Programme (C 6486)
Integrierte DTP-Software-Pakete (C 6488)
Grafik (freie und angewandte Grafik, Grafikdesign) (C 9033)
EDV im Druckwesen (C 2355-64)
Reproduktionstechnik (C 6423)
Druckformtechnik, Druckformherstellung (C 6424)
Drucktechnik - allgemein (C 6471)
Flachdruck/Offsetdruck (C 6473)
Flexodruck (C 6475)
Qualitätstechnik, -sicherung, -prüfung, -kontrolle - Druckwesen (C 2730-64)
Planung und Steuerung, Arbeitsvorbereitung - allgemein (C 2410)
Weiterbildung hat Konjunktur - übergreifende Hinweise
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Kenntnisprofil/Weiterbildungsprofil - aus der Sicht der Beschäftigten
Ergebnisse der BiBB/IAB-Erhebung 1998/99
(Zur Konzeption der BiBB/IAB-Erhebung siehe Erläuterungen .)
Kenntnisse
Weiterbildung
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Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)
Mediengestaltern und -gestalterinnen für Digital- und Printmedien der Fachrichtung Mediendesign bietet sich eine Reihe fachspezifischer Weiterbildungen, die gleichzeitig als Grundlage für einen beruflichen Aufstieg anzusehen sind. Die Qualifizierungen setzen je nach Zielrichtung voraus, dass neben dem erforderlichen Berufsabschluss und umfangreicher praktischer Berufserfahrung gegebenenfalls auch die geforderten allgemein bildenden Voraussetzungen (Hochschulreife) erfüllt werden.
In einigen Bundesländern können besonders qualifizierte Berufstätige mit abgeschlossener Berufsausbildung und entsprechender Berufserfahrung auch ohne Hochschulzugangsberechtigung ein Studium beginnen. Die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen werden landesrechtlich geregelt.
Meister/innen
Industriemeister/in - Digital- und Printmedien
Techniker/innen
Techniker(in) - Druck- und Medientechnik (CTS6278-20)
Techniker/in - Druck- und Medientechnik
Medientechniker(in) (CTS6278-30)
Techniker/in - Betriebswissenschaft
Fach- und Betriebswirte/-wirtinnen, Fachkaufleute
Fachwirt/in - Medien
Kommunikationswirt/in
Technische/r Fachwirt/in
Sonstige Sonderfachkräfte
Designer/in (staatl.gepr.) - Informationsdesign
Gestalter(in) - Design und visuelle Kommunikation (CTS8334-14)
Layouter/in
Betriebsassistent/in - Druck und Papierverarbeitung
Hochschulbildungsgänge
Dipl.-Ing. (FH) - Druck- u. Medientechnik
Dipl.-Ing. (FH) - Drucktechnik
Dipl.-Ing. (FH) - Verlagsherstellung
Dipl.-Designer/in (FH/Uni) - Grafik
Dipl.-Designer/in/ Dipl.-Gestalter/in (FH/Uni) - Medien
Visuelle Kommunikation, Kommunikationsdesign (HA 833-44.0)
Dipl.-Wirtschaftsingenieur/in (FH)
Dipl.-Wirtschaftsingenieur/in (Uni)
Bachelor of Science (FH) – Medienpublishing
Ausbildungsinhalte
Im 1. und 2. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb beispielsweise:
wie man die Wirkung von Schriften beurteilt oder Farben als Gestaltungsmittel einsetzt
welche Dateiformate es gibt und in welchen verschiedenen Anwendungsbereichen sie eingesetzt werden
wie Daten für die Mehrfachnutzung übernommen, transferiert und konvertiert werden
wie man Texte lesegerecht gestaltet und Tabellen und Diagramme erstellt
welche Gestaltungsgrundsätze man bei der Herstellung von Medienprodukten berücksichtigen muss
Schließlich erfahren die Auszubildenden im 3. Ausbildungsjahr:
welche Komprimierungsverfahren es gibt und wie man eine Datenkomprimierung durchführt
wie analoge Daten digitalisiert werden
wie man Informationsquellen aufgabenbezogen auswertet und Sachverhalte visualisiert und präsentiert
wie man Medienprodukte präsentationsreif gestaltet
wie man Gestaltungskonzepte entwickelt, präsentiert und begründet
Während des theoretischen Unterrichts in der Berufsschule
erwirbt man grundlegende Kenntnisse auf verschiedenen für den Beruf wichtigen Gebieten wie zum Beispiel:
Herstellen von Medienprodukten
Hardwarekonfiguration und Datenhandling
Medienproduktion
Entwicklung von Gestaltungskonzeptionen
Betriebliche Geschäftsprozesse
Gestaltungsgrundsätze
Betriebliche Arbeitsabläufe
Gestaltungsvarianten
Gestalten von Medienprodukten
Datenmanagement
Herstellen von Fotogravurzeichnungen
Rechtsgrundlagen:
Verordnung über die Berufsausbildung zum Mediengestalter/zur Mediengestalterin für Digital- und Printmedien
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Mediengestalter/in für Digital- und Printmedien, Beschluss der Kultusministerkonferenz
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Ausbildungsaufbau
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan
Ausbildung im Betrieb
und bei Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen
Ausbildung in der Berufsschule
Während der gesamten Ausbildung
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
Umweltschutz
Unterricht ausbildungsbegleitend (Teilzeit oder Blockunterricht), berufsbezogen in Lernfeldern und allgemein bildend
Im 1. und 2. Ausbildungsjahr
Arbeitsorganisation
Gestaltungsgrundlagen
Datenhandling I und II
Medienintegration I und II
Qualitätsmanagement
Telekommunikation
Zwei Qualifikationseinheiten, wahlweise:
kaufmännische Auftragsbearbeitung I
typografische Gestaltung
elektronische Bildbearbeitung I
Bewegtbild- und Audiosignalbearbeitung I
Fotogravurzeichnung I
medienübergreifende Datenausgabe
Hard- und Software
Musiknotenerstellung I
Verpackungsdesign I
Betriebliche Geschäftsprozesse
Entwickeln und Anwenden von Gestaltungsgrundsätzen
Herstellen von Medienprodukten
Hardwarekonfiguration und Datenhandling
Ein Wahlpflichtlernfeld aus:
Kaufmännische Auftragsbearbeitung
Herstellen von Fotografien
Herstellen von Multimediaprodukten
Herstellen von Druckvorlagen
Herstellen von Bild- und Tonaufnahmen
Herstellen von Druckprodukten
Druckweiterverarbeitung
Ab dem 2. Ausbildungsjahr:
Organisieren betrieblicher Arbeitsabläufe
Entwickeln und Realisieren von Gestaltungsvarianten
Analysieren und Verarbeiten der Daten für die Medienproduktion
Zwei Wahlpflichtlernfelder aus:
Kalkulieren von Medienprodukten
Fotogravurzeichnung
Analysieren von Werbekonzeptionen
Gestalten von Printmedien
Ausarbeiten von Druckvorlagen
Gestalten von Multimediaprodukten
Konzipieren und Realisieren von Multimediaprodukten
Digitaldruck
Herstellen von Druckformen
Ausführen von reprografischen Arbeiten
Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres
Im 3. Ausbildungsjahr
gestaltungsorientierte Arbeitsvorbereitung
Kommunikation
Konzeption
Gestaltung
Zwei Qualifikationseinheiten, wahlweise:
Kosten- und Leistungsrechnung
kaufmännische Auftragsbearbeitung II
Gestaltung von Printprodukten
Gestaltung digitaler Medien
Redaktionstechnik I
Digitalfotografie I
Fotogravurzeichnung II
elektronische Bildbearbeitung II
Bewegtbild- und Audiosignalbearbeitung II
Datenbankanwendung I
Programmierung von Medienprodukten
Druckformherstellung
analoger Druck und analoge Vervielfältigung
Druckweiterverarbeitung
Eine Qualifikationseinheit, wahlweise:
kundenspezifische Medienberatung
Projektdurchführung
werbeorientierte Gestaltung
Storyboarderstellung
Redaktionstechnik II
Digitalfotografie II
Fotogravurzeichnung III
Text-, Grafik-, Bilddatenbearbeitung
Bewegtbild- und Audiosignalbearbeitung III
Datenbankanwendung II
Herstellung interaktiver Medienprodukte
Reprografie
Mikrografie
Digitaldruck
Tiefdruckformherstellung
digitale Druckformenherstellung
Entwickeln von Gestaltungskonzeptionen
Gestalten von Medienprodukten
Datenmanagement
Herstellen von Fotogravurzeichnungen
Herstellen von Medienprodukten
Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr
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Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen
Ausbildungsabschluss
Die Prüfung in diesem anerkannten Ausbildungsberuf wird auf der Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung zum Mediengestalter/zur Mediengestalterin für Digital- und Printmedien durchgeführt.
Nachweise/Zulassung zur Prüfung
Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung bei einer Berufsausbildung in Betrieb und Berufsschule sind vorgeschriebene schriftliche Ausbildungsnachweise sowie die Teilnahme an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen.
Zuzulassen ist auch,
wer in einer berufsbildenden Schule oder sonstigen Berufsbildungseinrichtung ausgebildet worden ist. Dieser Bildungsgang muss allerdings der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entsprechen.
wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll.
Prüfungen
Zwischenprüfung
Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres wird eine Zwischenprüfung durchgeführt. Sie kann aus praktischen und schriftlichen Teilen bestehen. In höchstens sieben Stunden bearbeiten die Prüfungsteilnehmer/innen vier praxisbezogene Aufgaben. Gebiete der Zwischenprüfung können sein: "betriebliche Leistungsprozesse und Arbeitsorganisation, Qualitätsmanagement", "berufsbezogene arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften", "informations- und kommunikationstechnische Systeme, Datenhandling", "Gestaltung", "Medienintegration" sowie "Kommunikationsfähigkeit".
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Im Teil A bearbeiten die Prüfungsteilnehmer/innen in höchstens sieben Stunden eine praktische Aufgabe. Hierfür kommt insbesondere die Konzeption und Gestaltung eines Medienprodukts in Betracht.
Im schriftlichen Prüfungsteil B, der insgesamt sechs Stunden in Anspruch nimmt, wird in den Fächern Konzeption und Gestaltung, Medienintegration und Medienausgabe, Kommunikation sowie Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft. Es kommen in den einzelnen Prüfungsbereichen insbesondere Aufgaben zu folgenden Gebieten in Betracht:
Prüfungsbereich Konzeption und Gestaltung:
Layout
Storyboard
Gestaltungsmittel und -elemente
Farbe und Farbsysteme
Typografie und Normen
Produktionsprozesse
Wirkung von Medienkomponenten
zielgruppen- und produktorientierte Mediengestaltung
Prüfungsbereich Medienintegration und Medienausgabe:
Informations- und Übertragungsprozesse
Prozesssteuerung
Datenformate, Datenorganisation, Datenkonvertierung
digitale Datenein- und -ausgabe
Zusammenführen digitaler Daten
Zusammenführen analoger Daten
Hard- und Softwarekomponenten
Qualitätsmanagement
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
Umweltschutz
Prüfungsbereich Kommunikation:
Nutzung englischsprachiger Medien
schriftliche Unterlagen
Kommunikationsformen, Kommunikationsregeln, Teamarbeit
Kommunikationswege und -mittel
Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde: allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt
Der Prüfungsteil B kann in einzelnen Bereichen durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im Teil A und im Teil B sowie innerhalb des Teils B im Prüfungsfach Medienintegration und Medienausgabe mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
Prüfungswiederholung
Nicht bestandene Abschlussprüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden.
Prüfende Stelle
Die Prüfung wird bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt.
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Abschlussbezeichnung
Die Abschlussbezeichnung lautet: Mediengestalter für Digital- und Printmedien/Mediengestalterin für Digital- und Printmedien - Fachrichtung Mediendesign.
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Ausbildungsform
Es handelt sich um eine duale Ausbildung, die in der Regel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule stattfindet. Sie ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bundesweit geregelt. Der Beruf wird in Unternehmen der Medien- und Kommunikationsbranche ausgebildet. Vor Beginn der Ausbildung werden nach Absprache zwischen dem ausbildenden Betrieb und den Auszubildenden verschiedene Qualifikationseinheiten für die einzelnen Ausbildungsabschnitte festgelegt. Ab dem zweiten Ausbildungsjahr erfolgt eine Spezialisierung in der Fachrichtung Mediendesign.
Das im Jahr 2005 novellierte Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit,
die Ausbildung in schulischer Form durchzuführen und mit einer Prüfung bei der zuständigen Kammer abzuschließen. Hierbei muss durch Lernortkooperation ein angemessener Anteil an fachpraktischer Ausbildung gewährleistet sein.
Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren.
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Berufsfeldzuordnung
Der Ausbildungsberuf ist keinem Berufsfeld zugeordnet. |
wenn ich dann noch fragen haben sollte meld ich mich
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