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Thema: Mediengestalter/High-end Retuschen...Freiberufler? vom 27.01.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Mediengestalter/High-end Retuschen...Freiberufler?
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claudi70
Threadersteller

Dabei seit: 27.01.2007
Ort: Solingen
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Sa 27.01.2007 23:06
Titel

Mediengestalter/High-end Retuschen...Freiberufler?

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hallo zusammen,

ich habe ein "kleines" problem mit dem finanzamt und hoffe, dass einer von euch mir vielleicht einen tipp geben kann.

also...ich bin gelernte mediengestalterin (damals noch druckvorlagenhersteller), habe jahrelang in der ebv gearbeitet, eine weiterbildung zur dtp-fachfrau und zur mm-designerin gemacht.

vor ca. 1 1/2 jahren hab ich mich selbstständig gemacht und damals vom finanzamt eine steuernummer bekommen. dort wurde ich als "grafik/kreative bildbearbeitung" geführt.

auftragsmäßig lief es super an. ich habe mich auf high-end retuschen und kreativ-composings spezialisiert und bildbearbeitung, die über die "normalen" anforderungen hinausgeht ist durchaus noch lukrativ.

nun akzeptiert das finanzamt plötzlich die einordnung als freiberufler nicht mehr, da dies "keine eigenschöpferische leistung", sondern mithilfe eines computerprogrammes und eines gestellten bildes erfolgt.

auf meine nachfrage, sagte der finanzbeamte, dass er das bißchen bildbearbeitung schließlich auch könne, das wäre keine kreative leistung, und ich müsse schriftlich einspruch erheben und das finanzamt eben vom gegenteil überzeugen.

mich hat das ziemlich umgehauen, da ich den bereich high-end retuschen sehr wohl als kreative arbeit empfinde, die man durch ein rein handwerkliches können nicht bewerkstelligen könnte.

so ist es gerade zb. bei autoretuschen so, dass ich das auto komplett in einen neuen, von mir gestalteten und gemalten fond setze und die lichtführung neu setze, sprich der lack und die reflexe werden komplett neu reingebrusht, weil das licht jetzt nicht mehr von oben, sondern von unten kommt etc. für mich ist das alles eine mischung aus fotodesign, gestaltung und auch illustration.

hat irgendjemand ähnliche erfahrungen gemacht, oder kann mir tipps geben, was ich wie jetzt dem FA am besten schreiben kann?

mir ist die einordnung als freiberufler sehr wichtig, da ist zum einen der finanzielle aspekt, der der doppelten buchführung und ich fühl mich auch ziemlich ungerecht behandelt.

kann mir jemand helfen?


vielen dank,

claudi70
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Silvergecko

Dabei seit: 02.01.2007
Ort: Cologne
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 28.01.2007 00:12
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hab ich mal wo geklaut keine ahnung ob die quellen da weiterhelfen...

Zitat:
Übt ein Grafiker eine

- künstlerische Tätigkeit und schöpferische Leistung aus, dann ist er freiberuflich Tätig;

- selbständige Grafiker mit Gesellenprüfung = keine freiberufliche Tätigkeit;

- perspektivisches Zeichnen von Maschinen und Maschinenteilen keine freiberufliche Tätigkeit;

- Grafiker-Designer nur dann künstlerische Tätigkeit, wenn seine Arbeiten einer über die (blosse) Beherschung der Technik hinausgehende Gestaltungshöhe aufweist. [...].

Anm. Juristendeutsch

Rechtsquellen:

BFH-Urteil vom 11.07.1960 V 96/59S (BStBl 1960 III S. 453)

BFH-Urteil vom 20.04.1989 V R 130/84 (BFH / NV 1990; S. 232 ff.)

BFH-Urteil vom 24.04.1996 XI B118/95 (BFH / NV 1996 S. 806)

FG Nürnberg, Urteil vom 08.07.1977 V 7/76 (EFG 1978 S. 33)

FG Bremen, Urteil vom 25.11.1993/91 175 K 1 (EFG 1994 S. 928)

BFH = Bundesfinanzhof; FG = Finanzgericht.
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Sidschei

Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 28.01.2007 00:22
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Auch auf die Gefahr hin, dass Du ziemlich enttäuscht sein wirst: Ich fürchte der Mann vom Finanzamt hat - wenn auch nicht in der Form seiner Begründung, so aber doch im Ergebnis - Recht!

Bei einer "lediglich" Bildbearbeitung (und sei sie im High-End Bereich) ist wohl von keiner rein künstlerischen Tätigkeit auszugehen. Selbst wenn künstlerische Anteile enthalten sind, so dürfte es in jedem Fall an der nötigen Schöpfunghöhe fehlen um ein eigenständiges Kunstschaffen anzunehmen.

Seien wir doch mal ehrlich in der Betrachtung... Du hast ein vorgefertigtes Bild und darauf wendest Du vorgefertigte Effekte an. Das machst Du besonders gut - "High-End". Das kann aber ein Großteil der Profis hier im Forum genau so.
...und selbst wenn Du es aufgrund Deiner Erfahrung besser können solltest, als andere hier, dann bedeutete das nur, das Du Dein Handwerk besser verstehst.

Bei der steuerlichen Betrachtung kommt es aber nicht auf die Virtuosität der Ausführung an sondern auf den schöpferischen Gehalt derselben. Würdest Du also das Auto selbst entworfen haben, so hättest Du Glück - nachdem Du aber "nur" das bereits entworfene Auto nachbearbeitest hast Du wohl leider Pech...
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Diesel
Gesperrt

Dabei seit: 09.12.2003
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 28.01.2007 00:28
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Moin!
Der Begriff Retusche bzw. Retuscheur stammt in der Tat aus dem gewerblichen Bereich. Du hast ja schon teilweise entsprechend argumentiert, indem du behauptet auch wie ein Illustrator tätig zu sein. Das würde ich bezüglich des Finanzamtes noch weitertreiben um deinen Standpunkt klar zum Ausdruck zu bringen.

Habe hier kürzlich tolle 3D-Arbeiten gesehen, die sicherlich nicht unbedingt unter gewerbliche Tätigkeit laufen.

Gruß Diesel

Nachtrag: Sidschei war schneller und ich muß ihm irgendwo auch recht geben. Wird schwierig.


Zuletzt bearbeitet von Diesel am So 28.01.2007 00:30, insgesamt 1-mal bearbeitet
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claudi70
Threadersteller

Dabei seit: 27.01.2007
Ort: Solingen
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 28.01.2007 00:59
Titel

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Zitat:
Seien wir doch mal ehrlich in der Betrachtung... Du hast ein vorgefertigtes Bild und darauf wendest Du vorgefertigte Effekte an. Das machst Du besonders gut - "High-End". Das kann aber ein Großteil der Profis hier im Forum genau so.
...und selbst wenn Du es aufgrund Deiner Erfahrung besser können solltest, als andere hier, dann bedeutete das nur, das Du Dein Handwerk besser verstehst.


aber das ist es doch gerade! ich wende keine vorgefertigten effekte an. ich überlege mir (wenn wir bein bsp.auto bleiben) eine spannendere lichtsituation fürs auto, da gibt es keine effekte für neue lichter und reflexe. das ist illustriert. ich entscheide, was das auto interessanter macht und male lichter und schatten, überlege mir neue hintergründe, renne auch mal mit der kamera durch die landschaft und entwickele mit den geschossenen bildern (zb von steinen und felsen) neue strukturen, um das bild in einen neuen kontext zu bringen, um es spannender zu machen, weil das alte bild dem kunden zu langweilig war. ist das denn weniger kreativ als grafik oder layout, die als freiberufler gelten???
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Sidschei

Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 28.01.2007 02:04
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Vielleicht habe ich's nicht deutlich genug ausgedrückt...

Noch mal zum Vergleich (und ich bleibe beim Sujet Auto):

a) Der Gestalter sitzt vor einem weißen Blatt Papier. Da ist also am Anfang gähnende Leere. Absolut nichts! Dann macht er sich Gedanken. Skizziert ein Auto, arbeitet aus, macht Reinzeichnung. ...und am Ende ist da ein neues Auto auf dem Papier. Eines, dass es vorher noch überhaupt nicht gegeben hat.
=> Der Gestalter hat also aus dem Nichts etwas geschaffen = erforderliche Schöpfungshöhe erreicht = Freiberufler

b) Der Bildbearbeiter hat ein Bild von einem Auto, dann besorgt er sich noch ein Bild von z.B. einen paar Steinen. Beide fügt er in einem Programm zusammen. Da die Belichtungssituation noch nicht perfekt ist, wendet er in PS noch ein bischen Gradation, selektive Farben, etc. an, retuschiert unerwünschte Reflexionen mit dem Stempel raus, fügt an anderer Stelle Weißflecken und vielleicht 'ne kleine Lensflare rein, noch ein bischen Feintuning mit Maskierungen, Ebenen und unterschiedlichen Verrechnungsmodi.
=> Der Bildbearbeiter hat also bereits vorhandenes und/oder erworbenes Bildmaterial benutzt und dieses unter zuhilfenahme eines (oder mehrerer) Programme richtig fett aufgehübscht. Im Ergebnis ist nichts wirklich neues entstanden, sondern lediglich das bereits bestehende optimiert und /oder in einen anderen Kontext gesetzt worden, welcher an der eigentlichen Bildaussage (tolles Auto!) nichts verändert hat, sondern lediglich diese Aussage noch mehr verdeutlicht, als das mit dem Ausgangsmaterial der Fall gewesen wäre = erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht = gewerblich.
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flavio

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 28.01.2007 02:08
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warum können fotoretuschen und bildcompsings keine eigene wertschöpfung besitzen.
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Sidschei

Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 28.01.2007 02:30
Titel

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flavio hat geschrieben:
warum können fotoretuschen und bildcompsings keine eigene wertschöpfung besitzen.


Das Problem ist, dass es hier nicht um die Wertschöpfung geht, sondern um die sogenannte "Schöpfungshöhe". Die bemißt sich aber nicht am Wert, sondern am ideelen Gehalt der Schöpfung.

Das an der Retusche zu erklären ist ein bischen abstrakt. Ich versuche es mal am Composing klarzumachen.

Wenn - wie im Beispiel der Threaderstellerin - z.B. ein neuer hintergrund zugefügt wird, dann ändert das an der Primäraussage nichts. Dreh- und Angelpunkt bleibt das Auto. => Keine ideele Schöpfungshöhe, da sich am Aussagegehalt nichts geändert hat.

Würde sie aber aus mehreren Autos eine neue Kiste zusammenretuschieren, dann noch die Räder wegstempeln und z.B. Flügel und ein Leitwerk dranfrickeln (also quasi ein "Flugto" entwickeln) und das ganze unter Wasser setzen - und das alles in einer Form, das nicht mehr auf den ersten (oder zweiten) Blick erkennbar ist, welches Teil da eigentlich wozu gehört, dann => ideele Schöpfungshöhe erreicht.

Wertschöpfung hingegen gibt es - geeignete Verwendung vorausgesetzt - erkennbar in beiden Fällen!


Zuletzt bearbeitet von Sidschei am So 28.01.2007 02:31, insgesamt 1-mal bearbeitet
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