Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter
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Autor |
Nachricht |
l'Audiophile
Dabei seit: 16.09.2004
Ort: Berlin
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mi 14.09.2005 09:22
Titel
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BillyDerKatz hat geschrieben: | "es gibt keinen feierabend - es gibt nur deadlines" zitat meines ersten lehrmeisters... |
Hehe, da ist was dran.
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shakadi
Griller Killer
Dabei seit: 21.12.2003
Ort: SHA
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mi 14.09.2005 09:23
Titel
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Offiziell:
Täglich von 08.00 Uhr - 17:00 Uhr (Eine Stunde Mittag)
So schauts in der Realität aus:
Täglich von 07:30 Uhr - 18:00 (20:00) (Kein Mittag/ Kaum Mittag)
Keine Sonderleistungen wie:
· Weihnachtsgeld
· Urlaubsgeld
· 30 Tage Urlaub (Hab nur 20 Tage/Jahr)
· und das Ganze bei ner bescheidenen Bezahlung
Aber:
Ich kann Überstunden abfeiern / auszahlen lassen (Nur wann / wie)
Zuletzt bearbeitet von shakadi am Mi 14.09.2005 09:23, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Anzeige
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Ellie
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mi 14.09.2005 09:39
Titel
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Moin Moin,
lest doch selbst:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/arbzg/
"ArbZG § 23 Strafvorschriften
(1) Wer eine der in § 22 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 5 bis 7 bezeichneten Handlungen
1. vorsätzlich begeht und dadurch Gesundheit oder Arbeitskraft eines
Arbeitnehmers gefährdet oder
2. beharrlich wiederholt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft."
Na klar, wo kein Kläger da kein Angeklagter. Menschen sind eben dumm, so weit zu denken das es durchaus Sinn macht sich gegen diese Art Ausbeutung zur Wehr zu setzen, darauf kommt keiner. Die Gesetze dafür sind da.
Eine Agentur die fünf Angestellte täglich zu 3 Stunden Mehrarbeit nötigt spart so zwei volle Arbeitsplätze ein. Ist doch cool...
Anders herum: Das Szenario das in einer Firma alle 5 Angestellten geschlossen vor den Chef treten und ihm sagen, daß sie nicht mehr missbraucht werden wollen kann durchaus ein Umdenken bewirken. Ich meine, die Arbeit muß gemacht werden und eine Sammelklage wird für so einen Chef teuer, von der negativen Presse ganz zu schweigen.
LG,
Ellie
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Anti78
Dabei seit: 16.09.2003
Ort: Tbb/Mz/M
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Mi 14.09.2005 09:45
Titel
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netstorm hat geschrieben: | bis vor 2 wochen waren wir noch auf der suche nachm mg print!
nu ham wir aber scho wen! sollte mal wieder was sein SCHREI ICH |
Ok
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l'Audiophile
Dabei seit: 16.09.2004
Ort: Berlin
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mi 14.09.2005 09:46
Titel
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Ellie hat geschrieben: |
Na klar, wo kein Kläger da kein Angeklagter. Menschen sind eben dumm, so weit zu denken das es durchaus Sinn macht sich gegen diese Art Ausbeutung zur Wehr zu setzen, darauf kommt keiner. Die Gesetze dafür sind da.
Eine Agentur die fünf Angestellte täglich zu 3 Stunden Mehrarbeit nötigt spart so zwei volle Arbeitsplätze ein. Ist doch cool...
Anders herum: Das Szenario das in einer Firma alle 5 Angestellten geschlossen vor den Chef treten und ihm sagen, daß sie nicht mehr missbraucht werden wollen kann durchaus ein Umdenken bewirken. Ich meine, die Arbeit muß gemacht werden und eine Sammelklage wird für so einen Chef teuer, von der negativen Presse ganz zu schweigen.
LG,
Ellie |
Die Realität sieht da trotzdem etwas anders aus.
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Krycek
Dabei seit: 01.08.2004
Ort: -
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mi 14.09.2005 09:47
Titel
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Ellie hat geschrieben: |
vorsätzlich begeht und dadurch Gesundheit oder Arbeitskraft eines
Arbeitnehmers gefährdet oder
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Das musst dem AG aber erst einmal nachweisen...
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Cusario
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mi 14.09.2005 09:50
Titel
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Ellie hat geschrieben: | Moin Moin,
lest doch selbst:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/arbzg/
"ArbZG § 23 Strafvorschriften
(1) Wer eine der in § 22 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 5 bis 7 bezeichneten Handlungen
1. vorsätzlich begeht und dadurch Gesundheit oder Arbeitskraft eines
Arbeitnehmers gefährdet oder
2. beharrlich wiederholt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft."
Na klar, wo kein Kläger da kein Angeklagter. Menschen sind eben dumm, so weit zu denken das es durchaus Sinn macht sich gegen diese Art Ausbeutung zur Wehr zu setzen, darauf kommt keiner. Die Gesetze dafür sind da.
Eine Agentur die fünf Angestellte täglich zu 3 Stunden Mehrarbeit nötigt spart so zwei volle Arbeitsplätze ein. Ist doch cool...
Anders herum: Das Szenario das in einer Firma alle 5 Angestellten geschlossen vor den Chef treten und ihm sagen, daß sie nicht mehr missbraucht werden wollen kann durchaus ein Umdenken bewirken. Ich meine, die Arbeit muß gemacht werden und eine Sammelklage wird für so einen Chef teuer, von der negativen Presse ganz zu schweigen.
LG,
Ellie |
Hoch lebe Ellie!!!
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Ben
Dabei seit: 20.07.2004
Ort: Balin
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Mi 14.09.2005 10:30
Titel
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7-17uhr im normalfall,
wenn was anliegt aber auch mal bis 20-21uhr
28 tage urlaub, überstunden abfeierbar, kein urlaubsgeld o. weihnachtsgeld......
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