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dIem
Threadersteller
Dabei seit: 14.10.2003
Ort: Freiburg
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Do 01.09.2005 01:21
Titel Mal wieder was mit Lohn =) |
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Eine einfache Frage. Verstösst die monatliche Bruttovergütung eines ausgebildeten Mediengestalters(Print) bei Vollzeitarbeit (37,5 Wochenstunden) von ~720€ in irgendeiner Form gegen geltendes Recht? Wenn hier ne gut belegte Antwort ist, kann man closen.
Danke schon mal im voraus!
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Sidschei
Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht:
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Verfasst Do 01.09.2005 02:13
Titel
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Ich gehe mal davon aus, dass ein solcher Lohn nur in nicht tarifgebundenen Unternehmen gezahlt wird. Da wir hier in Deutschland keinen Mindestlohn haben, ist es also allein Sache der Vertragsparteien, zu welchem Lohn ein Arbeitsverhältnis begründet wird. Wenn also keine tarifvertragliche Bindung des Arbeitgebers vorliegt ist das allerhöchstens übelste Sklaventreiberei, verstößt aber wohl nicht gegen gelktendes Recht.
Anders, wenn der Arbeitgeber Tarifgebunden ist. Manche sind ja tarifgebunden, kümmern sich aber einen shicedreck drum, weil sie davon ausgehen, das betroffene Mitarbeiter aus Angst um den Arbeitsplatz stillhalten. Bei diesem Fall gibt es m.E. einen Prozentsatz von 20%. Wenn der Lohn also um 20% unter Tarif liegt, dann spricht man von Lohnwucher, gegen den man auch arbeitsrechtlich vorgehen kann. Achtung: Bei der Tarifbindung kommt es nicht auf eine Gewerkschaftsmitgliedschaft des Arbeitnehmers an. Ausschlaggebend ist allein die Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband des Arbeitgebers, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.
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dIem
Threadersteller
Dabei seit: 14.10.2003
Ort: Freiburg
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Do 01.09.2005 02:22
Titel
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Wie kann ich herausfinden ob ein Arbeitgeber im AGV ist ohne ihn selber zu fragen?
Kann man sich da irgendwo Auskünfte einholen?
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Sidschei
Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht:
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Verfasst Do 01.09.2005 02:40
Titel
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Mal direkt beim zuständigen AGV oder bei der IHK nachfragen oder natürlich direkt bei der Gewerkschaft (das kannst Du auch machen, wenn Du dort kein Mitglied bist), denn die wissen natürlich auch, welcher Arbeitgeber in einem Verband ist und daher Tarifrecht anwenden müßte.
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