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reformhaus
Threadersteller
Dabei seit: 19.12.2009
Ort: -
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Verfasst Sa 19.12.2009 19:30
Titel Mal wieder Berufsgenossenschaft Druck und Papier |
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Hallo erstmal!
Das Thema wurde hier bestimmt schon X-Mal behandelt aber ich bin immernochnicht ganz schlau!
Meine Geschichte:
Ich studiere Medienproduktion und produziere mit einem Kommilitone für ein mittelständiges Unternehmen
immer mal wieder kurze Videospots für deren Homepage.
Da dies ja alles korrekt laufen sollte haben wir uns jeweils ein Kleingewerbe im Nebenerwerb angemeldet,
um dem Kunden auch Rechnungen schreiben zu können.
Soweit so gut!
Leider wusste ich zur Eröffnung meines Gewerbes noch nicht das es im Print Bereich die Pflichtanmeldung
bei der Berufsgenossenschaft Druck und Papier gibt und ich habe leider in der Bezeichnung bzw Beschreibung meiner Tätigkeit
bei der Gewerbeanmeldung "Produzieren von Medien im Bereich Video, Audio und Print" angegeben um in Zukunft evtl auch mal Printsachen machen zu können.
Meiner Tätigkeit im Moment entspricht Print also nicht!
Nun habe ich natürlich auch Post dieser Berufsgenossenschaft bekommen die mich gerne Pflichtversichern würden.
Ich frage mich nun wie ich mich am Besten verhalten soll?
Ist evtl eine Ummeldung des Gewerbes,also ohne die Bezeichnung "Print" am sinnigsten?
Hatte überlegt dies nun zu tun und der Genossenschaft zu schreiben das sie nicht für mich zuständig sind und
ich die Bezeichung und Tätigkeit im Gewerbe geändert habe!
Oder sollte ich doch den Fragebogen ausfüllen und zurückschicken und somit höchstwahrscheinlich pflichtversichert werden?!
Vielleicht könnt ihr mir ja helfen!
Danke schonmal und frohe Weihnachten!
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burnout
Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Osnabrücker Land
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Sa 19.12.2009 19:47
Titel
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Wenn Du keine Mitarbeiter hast, kannst Du dich dort freiwillig versichern, ohne Mitarbeiter bist Du aber nicht verpflichtet einer BG beizutreten.
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MCR
Dabei seit: 01.08.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst So 20.12.2009 14:33
Titel
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Das stimmt leider nicht.
Zitat: | Auch Selbständige ohne Mitarbeiter sind bei der Berufsgenossenschaft pflichtversichert. Das gilt auch wenn sie als feste Freie, freie Freie oder Pauschalisten tätig sind. |
Die BG Druck und Papier ist leider eine der wenigen Pflichtversicherungen unter den BG.
Das einfachste wäre das Print aus deiner Gewerbebeschreibung zu entfernen. Stellt sich dann nur noch die Frage, ob die BG dich dann trotzdem noch als Grafiker oder Fotograf einordnet. Aber ein Kameramann würde z.B. in die Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektronik gehören und nicht in die BG Druck und Papier.
Ansonsten einfach mal anrufen und beraten lassen. Du musst auch nicht deinen echten Namen nennen.
Zuletzt bearbeitet von MCR am So 20.12.2009 14:33, insgesamt 1-mal bearbeitet
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naturalshirts
Dabei seit: 15.06.2009
Ort: Potsdam
Alter: 54
Geschlecht:
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Verfasst So 20.12.2009 14:50
Titel Re: Mal wieder Berufsgenossenschaft Druck und Papier |
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Auf deren Webseite steht, dass sie dir Unfallversicherungsschutz anbieten. Soweit ich weiß, ist das freiwillig, zumal du keine Angestellten hast:
http://www.bgdp.de/pages/mitgliedschaft/index.htm
Nach deren Beschreibung gehörst du mit deinen Leistungen überhaupt nicht zur Zielgruppe.
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Amily
Dabei seit: 25.12.2009
Ort: Niedersachsen
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Fr 25.12.2009 11:35
Titel
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Hallöchen,
habe selbst auch ein Nebengewerge und Post von der BG erhalten. (allerdings Textil)
Um die BG kommst du in Deutschland nicht herum - ist eine Pflichtversicherung! Insofern würde ich die nicht die Änderung deiner GewAnmeldung empfehlen (solange die Betitelung das abdeckt was du auch wirklich machst)
Wichtig ist: wenn du keine Mitarbeiter hast und einen bestimmten Stundensatz im Jahr (ich glaube 200??) nicht übersteigt, kannst du einen Antrag auf "beitragsfreie Mitgliedschaft" stellen.
Dann bist du bei denen zwar registriert aber eben ohne Mitgliedsbeitrag.
Ruf doch da am besten mal an und lass dich von denen beraten. Meine Erfahrung: ich habe damals in der Zentrale (glaube Augsburg) angerufen und mich beraten lassen. Das Dilema mit den Nebengewerben kennen die nur zu gut und haben auch ohne Probleme den Antrag zur Befreiung der Mitgliedsbeiträge zugeschickt.
Finanziell betrachtet stellen die also kein Problem dar - der Hacken ist nur: wenn du während der Auftragsarbeit einen Unfall haben solltest, ist dieser dann eben nicht über die BG abgesichert - du verlierst also als beitragsfreies Mitglied deinen Versicherungsschutz.
Hoffe es hilft dir ein wenig weiter - und wie gesagt, ist das hier meine Erfahrung mit der BG für Textil....
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