Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter
|
|
Autor |
Nachricht |
RickMKK
Dabei seit: 21.10.2005
Ort: Main-Kinzig-Kreis - Hanau
Alter: 53
Geschlecht:
|
Verfasst Fr 18.11.2005 15:19
Titel
|
|
|
worshipper hat geschrieben: |
nehmen wir mal an, dass ich den gewerbeschein aus lust und dollerei haben möchte.
|
Den Gewerbeschein kannst Du Dir sicherlich einfach so ausstellen lassen.
Wenn Du Dir die Definition von einem Gewerbe durchliest: ... auf Dauer angelegt ... Gewinnerzielungsabsicht... , dann wiederspricht das Deiner Idee, nichts gewerblich tun zu wollen.
Also wäre das nach ein paar Jahren Nichtstun schon eine Liebhaberei bzw. ein Nicht-Gewerbe.
|
|
|
|
|
worshipper
Dabei seit: 01.10.2004
Ort: worshipper fear satan
Alter: -
Geschlecht:
|
Verfasst Fr 18.11.2005 15:23
Titel
|
|
|
ach, dann mache ich alle 2 monte etwas.
|
|
|
|
|
Anzeige
|
|
|
Ellie
Account gelöscht
Ort: -
|
Verfasst Fr 18.11.2005 15:47
Titel
|
|
|
Lach, also theoretisch wird sich das Finanzamt nicht weiter um solche Looser kümmern, die kaum Umsätze haben, allenfalls dir Ärger bereiten, wenn Du einige Tausender Umsatzsteuer abzockst und nie Einnahmen hast. Da behält sich das FA dann ihre eigenen Mittel und Wege vor, Steuerprüfungen etc. Die Unterlagen aus deiner gewerblichen Tätigkeit mußt Du mindestens 10 Jahre aufbewahren, das betrifft nicht nur die Rechnungen, sondern den gesamten Schriftverkehr mit dem Kunden. Kontoauszüge ebenso.
Ob es einen trifft, ich meine die Steuerprüfung, hängt von vielen Faktoren ab, ist ein wenig wie ein Glückspiel, man kann damit durchkommen, bekommt aber auch massig Ärger, wenn man bei unlauteren Machenschaften erwischt wird.
Die Ausrede, daß die Festplatte leider abgeraucht ist, zieht auch nicht, oder verlorengegangene Unterlagen, denn dann darf das FA dich schätzen und das machen die gerne, weil sie so Geld zu sehen bekommen. Ist unangenehm für Einnahmen Steuern zu zahlen, die man nie hatte. Ebenso Ausgaben anzugeben, die man nicht belegen kann, weil es sich besser anfühlt Steuern erstattet zu bekommen als sie zu zahlen.
Wer nicht einmal herausfindet, wie er eine Rechnung zu schreiben hat oder welche Konsequenzen eine Gewerbeanmeldung mit sich bringt, wird sicherlich nicht klug genug sein, das FA zu betrügen. Informationen zählen nur aus erster Hand, hier z.B Auskünfte des Finanzamtes in schriftlicher Form, was User meinen, glauben oder annehmen ist nicht rechtsverbindlich und zählt leider nicht als Ausrede.
Unter Existenzgründern habe ich schon drollige Ideen und Geschichten gehört, Menschen können sehr kreativ und noch dümmer bzw. fauler sein, als man annehmen mag. Also schön wachsam sein und nicht denken, ach das merkt schon keiner.
LG,
Ellie
|
|
|
|
|
jamesblond321
Dabei seit: 15.01.2003
Ort: Hannover
Alter: 41
Geschlecht:
|
Verfasst Fr 18.11.2005 16:18
Titel
|
|
|
Also ein Gewerbeschein im Nebenerwerb ist im Prinzip ohne Probleme zu führen. Wenn du eine Gewinnerzielungsabsicht nachweisen kannst, aber leider einen auf "Jung-Erfolgslos" machst kann dir das Finanzamt nicht viel aberkennen. Wenn du aber keinen Umsatz machst, aber ordentlich negative Einkünfte hast, können sie dir deinen Laden zumachen. Dann müsstest du wieder 20 Euro für einen neuen Gewerbeschein zahlen.
Naja auf jeden Fall würde ich aber davon abraten das Finanzamt in irgendeiner Weise hintergehen zu wollen. Das kann gefährliche Konsequenzen haben.
|
|
|
|
|
Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
|
Verfasst Fr 18.11.2005 16:44
Titel
|
|
|
Kenn mich da jetzt nicht so aus, aber begibt man sich nicht auch dann in die Gefahr der Insolvenzverschleppung?
|
|
|
|
|
RickMKK
Dabei seit: 21.10.2005
Ort: Main-Kinzig-Kreis - Hanau
Alter: 53
Geschlecht:
|
Verfasst Fr 18.11.2005 22:21
Titel
|
|
|
Hab grad nochmal in der Gewerbeordnung nachgelesen.
Rechtlich sieht es so aus:
1. Schritt: Jemand fängt die Ausübung eines Gewerbe an.
2. Schritt: Diese Gewerbeausübung ist gemäß § 14 Absatz 1 Gewerbeordnung anzeigepflichtig. http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gewo/__14.html
Hier ist mal ein Formular für die Gewerbe-Anmeldung
Das Nichtmelden ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einer Geldbuße von bis zu eintausend Euro geahndet.
Was passiert nach der Gewerbe-Anmeldung?
Die Daten werden an alle möglichen und unmöglichen Behörden weitergegeben, damit die auch was zu tun haben......
Zitat: |
Die zuständige Behörde darf regelmäßig die Daten der Gewerbeanzeigen übermitteln an
1. die Industrie- und Handelskammer zur Wahrnehmung der in den §§ 1, 3 und 5
des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern genannten sowie der nach § 1 Abs. 4 desselben Gesetzes übertragenen Aufgaben ohne die Feld-Nummer 33,
2. die Handwerkskammer zur Wahrnehmung der in § 91 der Handwerksordnung genannten, insbesondere der ihr durch die §§ 6, 19 und 28 der Handwerksordnung zugewiesenen und sonstiger durch Gesetz übertragener Aufgaben ohne die Feld-Nummer 33,
3. die für den Immissionsschutz zuständige Landesbehörde zur Durchführung arbeitsschutzrechtlicher sowie immissionsschutzrechtlicher Vorschriften ohne die Feld-Nummern 8, 10, 27 bis 31 und 33,
3a. die für den technischen und sozialen Arbeitsschutz, einschließlich den Entgeltschutz nach dem Heimarbeitsgesetz zuständige Landesbehörde zur Durchführung ihrer Aufgaben ohne die Feld-Nummern 8, 10, 27 bis 31 und 33,
4. das Eichamt zur Wahrnehmung der im Eichgesetz, in der Eichordnung sowie in der Fertigpackungsverordnung gesetzlich festgelegten Aufgaben, und zwar nur die Feld-Nummern 1, 3, 4, 11, 12, 15 und 17,
5. die Bundesagentur für Arbeit zur Wahrnehmung der in § 404 Abs. 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch sowie der im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz genannten Aufgaben ohne die Feld-Nummer 33, bei der Abmeldung ohne die Feld-Nummern 8, 10 bis 16 und 18 bis 33,
6. den Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften ausschließlich zur Weiterleitung an die zuständige Berufsgenossenschaft für die Erfüllung der ihr durch Gesetz übertragenen Aufgaben ohne die Feld-Nummern 10, 28, 30, 31 und 33,
7. die Behörden der Zollverwaltung zur Wahrnehmung der ihnen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, nach § 405 Abs. 1 in Verbindung mit § 404 Abs. 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch sowie nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz obliegenden Aufgaben ohne die Feldnummer 33, bei der Abmeldung ohne die Feldnummern 10 - 16 und 18 - 33,
8. das Registergericht, soweit es sich um die Abmeldung einer im Handels- und Genossenschaftsregister eingetragenen Haupt- oder Zweigniederlassung handelt, für Maßnahmen zur Herstellung der inhaltlichen Richtigkeit des Handelsregisters gemäß § 132 Abs. 1 des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit oder des Genossenschaftsregisters gemäß § 160 des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, und zwar ohne die Feld-Nummern 6 bis 8, 10 bis 13, 18, 19, 21, 22 und 27 bis 33.
|
Zuletzt bearbeitet von RickMKK am Fr 18.11.2005 22:22, insgesamt 1-mal bearbeitet
|
|
|
|
|
stLo
Dabei seit: 16.12.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
|
Verfasst So 27.11.2005 12:52
Titel
|
|
|
Wie sieht es denn aus, wenn ich nur EINMALIG einen Job machen möchte und sonst keine?
Folgender Fall: Mein Freund hat eine GbR und wir beide haben einen Job an Land gezogen. Ich bin Privatperson und möchte natürlich meinen Anteil an der Kohle haben.
Gibt es nur die Möglichkeit, dass ich eine eigene GbR gründe und ihm eine Rechnung schreibe? Ich habe eigentlich keine Lust einen Gesellschaftervertrag aufzusetzen, Steuererklärungen zu schreiben, automatisch bei der IHK angemeldet zu werden, etc. pp für EINEN Job.
grüße
|
|
|
|
|
RickMKK
Dabei seit: 21.10.2005
Ort: Main-Kinzig-Kreis - Hanau
Alter: 53
Geschlecht:
|
Verfasst So 27.11.2005 12:59
Titel
|
|
|
stLo hat geschrieben: |
Wie sieht es denn aus, wenn ich nur EINMALIG einen Job machen möchte und sonst keine?
|
Dann gibts Du Deine Einnahmen in der Steuererklärung an - und gut is.
Die Gewerbeanmeldung und der ganze Aufwand bezieht sich auf Gewerbetätigkeit, die auf Dauer angelegt ist.
Gruß, Rick
|
|
|
|
|
|
|
|
Ähnliche Themen |
Gewerbeschein für SMS Chatmoderator
Gewerbeschein & Fragen
Gewerbeschein ja/nein?
Freiberufler oder Gewerbeschein?
Gewerbeschein trotz Arbeitsverhältnis ???
Fragen zur Selbstständigkeit/Gewerbeschein
|
|
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|