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Thema: Lohnt ein Gewerbeschein? vom 15.09.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Lohnt ein Gewerbeschein?
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worshipper

Dabei seit: 01.10.2004
Ort: worshipper fear satan
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 18.11.2005 12:40
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steuer nachfordern.
schlägertrups vorbeischicken.

keine ahnung.

aber warum gibt es dann den gewerbeschein, wenn er keine konsequenzen mit sich zieht?
ist es nicht immer so, dass bei staatlichen sachen irgendwo die katze im sack ist?
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 18.11.2005 12:43
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Du musst dich halt mit Gewerbe selber versichern, selbst
die Rentenkasse bezahlen, etc.

Da kommt man so leicht dann nicht mehr raus und es ist
mit viel Aufwand verbunden.

Allerdings gibt's da Ausnahmen. Ruf beim Amt an, die sagen dir
das genau.



Steuern nachfordern? Von was? Wenn du nichts eingenommen
hast?


Zuletzt bearbeitet von cyanamide am Fr 18.11.2005 12:44, insgesamt 1-mal bearbeitet
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CITYBOARD

Dabei seit: 17.10.2005
Ort: Köln
Alter: 59
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 18.11.2005 13:01
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Ein Gewerbeschein kostet in aller Regel 20 Euro .. das ist sicherlich nicht die Welt. Ich würde aber erst das Gewerbe anmelden, wenn du mit regelmäßigen Aufträgen rechnen kannst. Ansonsten rechnet sich das ganze überhaupt nicht.

Ich selbst habe mich letzten Monat selbständig gemacht und laufe den Kunden hinterher ... der Aufwand für eine Existenzgründung ist ziemlich heftig ... Gewerbeschein besorgen, sich mit der IHK und den Beufsgenossenschaften rumschlagen, Firmenkonto einrichten, Businessplan erstellen und absegnen lassen, Anzeigen schalten, Telefonaquise, Flyerverteilung. Nebenbei tritt auch das Finanzamt an einem heran und will Kohle sehen (Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Einkommenssteuer usw.). Also ... ein Gewerbe in Deutschland ins Leben zu rufen ist mit allerlei bürokratischen Unsinn und Hürden verbunden ....
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worshipper

Dabei seit: 01.10.2004
Ort: worshipper fear satan
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 18.11.2005 13:01
Titel

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cyanamide hat geschrieben:
Du musst dich halt mit Gewerbe selber versichern, selbst
die Rentenkasse bezahlen, etc.

Da kommt man so leicht dann nicht mehr raus und es ist
mit viel Aufwand verbunden.

Allerdings gibt's da Ausnahmen. Ruf beim Amt an, die sagen dir
das genau.



Steuern nachfordern? Von was? Wenn du nichts eingenommen
hast?


naja man zahlt doch immer steuern. Lächel

aber die renteversicherung entfällt ja auch. ich hab ja noch mein angestelltenverhältniss.
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 18.11.2005 13:10
Titel

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worshipper hat geschrieben:
naja man zahlt doch immer steuern. Lächel

Die Versteuerung aus deinem Angestelltenverhältnis bleibt
ja unberührt. Und wenn du Gewerblich nichts umgesetzt hast,
dann hast du auch keine Steuern zu zahlen. Anders schaut
die Sache natürlich aus, wenn du schon ordentlich Vorsteuern
nach einkäufen zurück bekommen hast monatlich.
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RickMKK

Dabei seit: 21.10.2005
Ort: Main-Kinzig-Kreis - Hanau
Alter: 53
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 18.11.2005 14:18
Titel

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cyanamide hat geschrieben:

Steuern nachfordern? Von was? Wenn du nichts eingenommen
hast?


Wenn Du ein Gewerbe angemeldet hast und keine weiteren Einnahmen hast, dann passiert nix.

Hier gehts dann eher um den umgekehrten Fall, also das Thema: Einnahmeverluste / Liebhaberei.

Es gibt ja immer wieder Schlaumeier, die melden ein Gewerbe an und produzieren erstmal ein paar Jahre lang Verluste, die sie von der Einkommensteuer absetzen können.
Dann wartet das Finanzamt aber auch drauf, daß irgendwann mal Einnahmen kommen und über die Jahre gesehen ein Gesamtgewinn erwirtschaftet wird.
Bis zu diesem Zeitpunkt werden alle Deine Einkommensteuerbescheide vom Finanzamt auf "vorläufig" gestellt. Damit hat das Finanzamt ca. 10 Jahre lang die Möglichkeit Dein "Gewerbe" als Liebhaberei einzustufen und die steuerliche Absetzbarkeit von Verlusten rückwirkend abzuerkennen.
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worshipper

Dabei seit: 01.10.2004
Ort: worshipper fear satan
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 18.11.2005 15:08
Titel

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nehmen wir mal an, dass ich den gewerbeschein aus lust und dollerei haben möchte.

also ich werde nichts auf diesen gewerbeschein in rechnung stellen oder irgendwelche vorsteuer abziehen.

wird das dann trotzdem vom FA als liebhaberei angesehen?
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 18.11.2005 15:11
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Warum sollten sie es nicht tun? Hmm...?!
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