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Nachricht |
benjo
Dabei seit: 06.05.2003
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 15.09.2004 14:35
Titel
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Dinchen hat geschrieben: | Hi...
habe anfang des jahres neben meiner ausbildung auch ein gewerbe angemeldet. die haben gar nicht gefragt ob ich das als nebengewerbe laufen lasse oder so. aber egal. |
es gibt laut definition auch kein "nebengewerbe". du kannst einen festeinstellungsjob haben, studieren und ein gewerbe. so lange du aber noch eine festanstellung hast, brauchst du dich um versicherung nicht zu kümmern. erst, wenn die einkünfte und die zeit aus dem gewerbe übersteigt. geht sich dabei also nur um die frage, ob du sozialversichert bist oder nicht.
Dinchen hat geschrieben: | habt ihr euch von den mwst. befreien lassen? ich ja, aber mittlerweile weiss ich nicht ob das so klug war. die webseite www.existenzgruender.de funktioniert bei mir nicht, kein content bereich zu sehen. |
das kommt ganz auf deine kundschaft an. wenn du überwiegend privatkunden hast, kannst du leistungen billiger anbieten als andere. für gewerbetreibende macht es allerdings keinen sinn.
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Dinchen
Dabei seit: 10.08.2004
Ort: Köln
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Mi 15.09.2004 14:45
Titel
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meistens sind das eher gewerbetreibende. das ist auch das problem. viele fragen mich danach wenn ich die rechnung ausstelle.
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benjo
Dabei seit: 06.05.2003
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 15.09.2004 15:24
Titel
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aber wo ist das problem? kannst jederzeit wieder zur teilnahme am umsatzsteuerverfahren optieren. anruf beim finanzamt sollte genügen.
//edit
musst dann allerdings auch jeden monat eine umsatzsteuervoranmeldung abgeben.
Zuletzt bearbeitet von benjo am Mi 15.09.2004 15:25, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mi 15.09.2004 15:29
Titel
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benjamino hat geschrieben: | aber wo ist das problem? kannst jederzeit wieder zur teilnahme am umsatzsteuerverfahren optieren. anruf beim finanzamt sollte genügen.
//edit
musst dann allerdings auch jeden monat eine umsatzsteuervoranmeldung abgeben. |
genau - das ist einmal im monat ein bischen verwaltungskram die ganzen rechnungen und quittungen zu buchen und den vorsteuerwisch auszufüllen und ans finanzamt zu schicken, aber unterm strich bringt es dir was (du kannst quittungen absetzen und bekommst die mwst zurück) und du kannst rechnungen mit mwst schreiben, die deine kunden (sofern gewerbebetrieb) absetzen können.
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worshipper
Dabei seit: 01.10.2004
Ort: worshipper fear satan
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 18.11.2005 13:09
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und was passiert wenn ich einen gewerbeschein habe, aber ich keine aufträge erhalte.
muss ich den strafe zahlen oder ihn zurückgeben?
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cyanamide
Moderator
Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Fr 18.11.2005 13:11
Titel
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worshipper hat geschrieben: | und was passiert wenn ich einen gewerbeschein habe, aber ich keine aufträge erhalte.
muss ich den strafe zahlen oder ihn zurückgeben? |
Warum solltest du dann Strafe zahlen müssne?
Gewerbe wieder abmelden und gut.
Natürlich gibt's dann ggf. Probleme mit Versicherungen etc.
Die lassen sich nicht so einfach wieder ummelden +
Rentenkasse etc.
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worshipper
Dabei seit: 01.10.2004
Ort: worshipper fear satan
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 18.11.2005 13:33
Titel
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nehmen wir mal an ich melde für nebenbei ein gewerbe an.
zahle ca. 20 € für meinen gewerbeschein.
zugleich habe ich aber noch ein angestellten verhältniss.
die einkünfte aus dem gewerbe übersteigen nicht mein bruttogehalt aus dem arbeitsverhältniss.
nun ist die wirtschaftliche lage so schlecht, dass ich im ganzen jahr keine einkünfte auf dem gewerbeschein buchen kann. was macht das finanzamt mit mir? was kann passieren?
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cyanamide
Moderator
Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Fr 18.11.2005 13:35
Titel
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Die drehen dir den Hals rum.
Was sollen die mit dir machen?
Nix.
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