Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter
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Autor |
Nachricht |
McMaren
Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Do 09.03.2006 16:39
Titel
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Krycek hat geschrieben: | Nimroy hat geschrieben: |
P.S. Wer keine Steuern zahlt, macht auch keine Steuerklärung |
Wie meinst Du das? Ich dachte immer, dass man für jedes Jahr eine Steuererklärung machen muss, wenn man einmal damit angefangen hat?! |
Aber so wie es scheint, hat er ja vorher noch nicht damit angefangen?
Ich habe meine zuletzt vor Jahren gemacht und dann in der Ausbildung musste ich keine mehr machen. Und bis jetzt hat sich das Finanzamt nicht beschwert.
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Fr 10.03.2006 00:19
Titel
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Krycek hat geschrieben: | Nimroy hat geschrieben: |
P.S. Wer keine Steuern zahlt, macht auch keine Steuerklärung |
Wie meinst Du das? Ich dachte immer, dass man für jedes Jahr eine Steuererklärung machen muss, wenn man einmal damit angefangen hat?! |
Ist mir neu. Ich glaub, es gibt da irgendsowas in die Richtung bei Beamten.
Zitat: | Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung
Es gibt zwei Formen der Veranlagung zur Einkommenssteuer: die Pflichtveranlagung und die Antragsveranlagung.
Eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht, wenn Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug von mehr als 410 Euro oder Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro bezogen wurden. Nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen beispielsweise Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit. Lohnersatzleistungen sind z. B. Arbeitslosengeld und Mutterschaftsgeld.
Eine Veranlagung erfolgt ferner, wenn alle Einkünfte dem Lohnsteuerabzug unterliegen, beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und diese die Lohnsteuerkombination III/V gewählt haben.
Besteht keine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung, kann es vorteilhaft sein, eine Steuererklärung freiwillig abzugeben. Die gilt besonders dann, wenn eine Tätigkeit nicht das ganze Jahr ausgeübt worden ist. Aber auch bei einer ganzjährigen Tätigkeit ist die Abgabe einer Steuererklärung sinnvoll, wenn die Werbungskosten oder Sonderausgaben über die jeweiligen Pauschbeträge hinausgehen. |
Quelle: http://www.ratgeber-steuer24.de/Studenten_und_Referendare/Pflicht_zur_Abgabe_einer_Steuererklaerung.html?pflicht_zur_abgabe_einer_steuererklaerung
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gadda
Dabei seit: 06.03.2006
Ort: Dresden
Alter: 36
Geschlecht:
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Verfasst Fr 10.03.2006 13:22
Titel
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naja zumindest bekomst du dann die formulare immer wieder zugeschickt !!!
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Benutzer 9324
Account gelöscht Threadersteller
Ort: -
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Verfasst Mo 01.05.2006 21:51
Titel
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Danke für eure Antworten. Ich habe trotzdem noch ein paar offene Fragen:
1. Wenn ich (derzeit Zivi und in einem Monat in der Übergangsphase bis zum Studienbeginn am 1. Oktober) nun eine Lohnsteuerkarte beim Einwohnermeldeamt für meinen 400 € hole, bin ich SOFORT (?) damit verdammt, Steuern ans Finanzamt weiterzureichen. Gilt das ab diesem Zeitpunkt oder erst wenn man die Karte beim EW-Meldeamt wieder einreicht? Ob wird diese beim Arbeitgeber abgegeben?
2. Erfahre ich (steuer/finanzielle/rechtliche) Nachteile, wenn ich KEINE Lohnsteuerkarte für meinen Sommerjob nutze?
3. Ist eine Steuererklärung unbedingt nötig. Ich musste bisher noch keine machen. War Schüler und danach Zivi.
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Chaotika
Dabei seit: 22.03.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 01.05.2006 22:59
Titel
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1. Lies dir doch nochmal die Beiträge der anderen durch! Wenn du "nur" die 400,- € verdienst, musst DU keine Steuern zahlen. Ob du dir eine Steuerkarte holst oder nicht. Mit der Steuerkarte hättest du dann aber die Möglichkeit, mehr als 400,- € zu verdienen.
Wenn du mehr als 400,- € verdienst, MUSST du eine Steuerkarte haben und diese dem Arbeitgeber vorlegen. Der trägt dann alles (Einkommen, Abgaben) in die Karte ein und gibt dir am Jahresende / Anfang des darauffolgenden Jahres die Steuerkarte wieder. Diese müsstest du dann deiner Steuererklärung beifügen.
2. Das kannst du dir nicht aussuchen, ob oder ob nicht. Wenn du monatlich mehr als 400,- € verdienst, musst du eine Steuerkarte haben und dem Arbeitgeber vorlegen.
3. Siehe Zitat von Nimroy. Wenn dein Einkommen gering genug ist, musst du keine Steuern zahlen und somit auch keine Erklärung abgeben.
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