ist eine Lohnerhöhung (nach einer bestimmten Zeit) im allgemeinen (unabhängig von Branche oder Tarifvertrag) gesetzlich vorgeschrieben? Bin da völlig ahnungslos und würde das gerne mal wissen...
Dabei seit: 04.04.2002 Ort: Ansbach Alter: 44 Geschlecht:
Verfasst Fr 29.08.2008 08:54 Titel
wenn du nicht grad in einem gewerkschaftlich organisierten betrieb arbeitest, hast du meines wissens nach keinen gesetzlichen anspruch auf eine lohnerhöhung. das obliegt dann alleine deinem verhandlungsgeschick.
Dabei seit: 25.05.2008 Ort: - Alter: - Geschlecht:
Verfasst Fr 29.08.2008 10:32 Titel
aUDIOfREAK hat geschrieben:
wenn du nicht grad in einem gewerkschaftlich organisierten betrieb arbeitest, hast du meines wissens nach keinen gesetzlichen anspruch auf eine lohnerhöhung. das obliegt dann alleine deinem verhandlungsgeschick.
Auch in einem "gewerkschaftlich organisierten" Betrieb gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Lohnerhoehung
Dabei seit: 04.04.2002 Ort: Ansbach Alter: 44 Geschlecht:
Verfasst Fr 29.08.2008 10:37 Titel
Agenor hat geschrieben:
aUDIOfREAK hat geschrieben:
wenn du nicht grad in einem gewerkschaftlich organisierten betrieb arbeitest, hast du meines wissens nach keinen gesetzlichen anspruch auf eine lohnerhöhung. das obliegt dann alleine deinem verhandlungsgeschick.
Auch in einem "gewerkschaftlich organisierten" Betrieb gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Lohnerhoehung
Gruss
Agenor
hm stimmt aber da sind lohnerhöhungen ja quasi aber schon im paket mit drin hab mich etwas missverständlich ausgedrückt
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