Autor |
Nachricht |
scratrat
Threadersteller
Dabei seit: 07.08.2009
Ort: Barmstedt
Alter: 50
Geschlecht:
|
Verfasst Do 13.12.2012 10:22
Titel leidiges Thema: Nutzungsrechte |
|
|
Guten morgen liebe Gestaltergemeinde!
Folgende Situation:
Ich habe für das Unternehmen eines Bekannten vor ein paar Jahren ein Logo gestaltet:
Die Verwendung stellte ich ihm als eingeschränktes Nutzungsrecht für die angefragten Zwecke frei unter der Prämisse, die Waren, Beschriftungen und Dienstleistungen bei mir in Auftrag zu geben. Dem wurde zugestimmt. Dann kam der Auftrag für einen Leuchtkasten (2m x 0,55 m), den ich gakauft und beschriftet habe. Dieser wurde nie abgeholt, geschweige denn bezahlt (Abholung war vereinbart).
(Ich habe ihm keine reproduzierbaren Dateien gegeben, bzw. keine Vektordateien)
Danach war ein paar Jahre Ruhe.
Neulich fuhr ich zufällig dort vorbei und sah, dass dort eine beschriftete Leuchtreklame und ein beschriftetes Auto - mit dem oben genannten Logo - angebracht waren, bzw. auf dem Hof standen - ohne vorherige Anfrage zur Verwendung, bzw. Anforderung einer plottbaren Datei.
Daraufhin habe ich eine vorantwaltliche Zahlungsforderung zugesendet für den
Erwerb der exklusiven Nutzungsrechte (mit Vertrag) in Höhe von etwas mehr als 2100 € Nt.
Der Betrieb beschäftigt zwei Angestellte, ist in drei Landkreisen unterwegs und wird noch ein paar Jahre bestehen, so wie ich den Inhaber kenne.
Gleich zum Anwalt laufen, finde ich in dieser Situation unpassend.
Meine Frage:
Sind die Kosten ggf. zu hoch/zu niedrig angesetzt ?
Und wie werden die tatsächlichen Werte berechnet, gibt es da irgendwelche Richtlinien, an denen man sich orientieren kann?
(z..B. so Art Richtkatalog: Logo nur für Verwendung im Web -> 12,50 €, Logo für exklusives Massenprodukt -> 12.500 €, innerhalb 50 km Radius -> 75 €, etc....)
|
|
|
|
|
ChrisKam
Dabei seit: 01.07.2009
Ort: Hattingen
Alter: 38
Geschlecht:
|
Verfasst Do 13.12.2012 10:55
Titel
|
|
|
Ja, es gibt Richtlinien für die Berechnung von Nutzungsrechten -> http://www.fcm-design.com/KONTAKT/AGD_Nutzungsrechte.pdf
Das würde ich mal lesen.
Ansonsten wie immer bei diesen Themen dieselben Fragen:
- Gibt es einen Vertrag, oder irgendwas was schriftliches?
- Hast Du Ihn mal angerufen?
|
|
|
|
|
Anzeige
|
|
|
Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
|
Verfasst Do 13.12.2012 10:56
Titel
|
|
|
noch mal für mich:
du hast mal ein logo für diesen kunden gestaltet und eingeschränkte nutzungsrechte verkauft mit dem zwang alles bei dir machen zu müssen. ich will das mal aussen vor lassen...
was genau hast du in den nutzungsrechten vereinbart und hast du das schriftlich?
ein logo für seine eigenwerbung zu nutzen ist sinn und zweck. eine voreilige zahlungsafforderung ist taktisch unklug. aber das ist jetzt so.
|
|
|
|
|
GreenMan
Moderator
Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht:
|
Verfasst Do 13.12.2012 14:12
Titel Re: leidiges Thema: Nutzungsrechte |
|
|
scratrat hat geschrieben: | Dann kam der Auftrag für einen Leuchtkasten (2m x 0,55 m), den ich gakauft und beschriftet habe. Dieser wurde nie abgeholt, geschweige denn bezahlt (Abholung war vereinbart).
(Ich habe ihm keine reproduzierbaren Dateien gegeben, bzw. keine Vektordateien)
Danach war ein paar Jahre Ruhe. usw. |
Ich glaube, da ist es nicht "taktisch unklug", nochmal zu versuchen rauszuholen, was geht und den Mann dann mit allen Rechten an dem Logo ziehen zu lassen
Zuletzt bearbeitet von GreenMan am Do 13.12.2012 14:12, insgesamt 1-mal bearbeitet
|
|
|
|
|
Benutzer 116623
Account gelöscht
Ort: -
|
Verfasst Do 13.12.2012 14:23
Titel Re: leidiges Thema: Nutzungsrechte |
|
|
GreenMan hat geschrieben: |
Ich glaube, da ist es nicht "taktisch unklug", nochmal zu versuchen rauszuholen, was geht und den Mann dann mit allen Rechten an dem Logo ziehen zu lassen |
Netfliete hat ja auch etwas anderes als unklug bezeichnet:
Netfliete hat geschrieben: |
eine voreilige zahlungsafforderung ist taktisch unklug. |
Aber da ist halt mal wieder ein echter 'Profi' am Werk. Logo und eingeschränkte Nutzungsrechte ist schon schräg; jetzt erst mal fordern, dann in einem Forum fragen, was man eigentlich fordern kann ... bin mal gespannt, ob es zur Abwechslung so etwas wie einen Vertrag gibt oder ob es das Übliche hier ist ...
|
|
|
|
|
GreenMan
Moderator
Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht:
|
Verfasst Do 13.12.2012 14:31
Titel
|
|
|
Ich behaupte mal: Niemand ist als echter "Profi" geboren worden.
Und die voreilige Rechnung wird ihren Grund im Affekt durch den - wohl ohne weiteres nachvollziehbaren - Ärger haben.
|
|
|
|
|
Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
|
Verfasst Do 13.12.2012 14:39
Titel
|
|
|
da ist noch gar nichts nachvollziehbar, weil man wieder nur die hälfte kennt. ebenso ist nicht nachvollziehbar wie man einen kunden so versucht an sich zu binden. dem logo wird einfach der verwendungszweck genommen, damit der dienstleister sich bereichern kann?
normalerweise geht im mgi bei sowas immer sofort der alarm los... nur weil da was von "nicht abgeholt" steht, ist der fall noch lange nicht sonnenklar. der kunde scheint mir bisher noch nicht so böse zu sein.
aber wie man ein nutzungsrecht berechnet, weiß er ja jetzt.
|
|
|
|
|
|
|
|
Ähnliche Themen |
Leidiges Thema: Arbeitsproben und Anschreiben
mal wieder leidiges Zukunftsthema..
Was berechnet ihr für die Nutzungsrechte?
Nutzungsrechte - Frage an Freiberufler!
Berechnung der Gebühren für Nutzungsrechte
Laie (ich) bekommt Anfrage für Nutzungsrechte
|
|