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Thema: Kurzarbeit: Chef verlangt mehr Arbeitszeit als angemeldet vom 07.07.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Kurzarbeit: Chef verlangt mehr Arbeitszeit als angemeldet
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instinkt

Dabei seit: 25.01.2006
Ort: Schwäbisch Hall
Alter: 35
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 13.07.2009 18:22
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deliciious hat geschrieben:
nur anders kann ich mir auch nicht vorstellen, dass die arbeitsagentur wind davon
bekommt, wenn niemand etwas sagt.


nur kurz: soweit ich weiß werden Zeitkonten von der Arbeitsagentur vorgeschrieben und anschließend auch strengstens kontrolliert. Denn Arbeiten in Kurzarbeit wird nicht geduldet!
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Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 13.07.2009 18:27
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Das Geld von der Agentur für Arbeit kriegt man als Ausgleich für weggefallene Arbeitsstunden. Wenn diese Arbeitsstunden nicht wegfallen, verlangt die AfA ihr Geld wieder zurück, belangt den Arbeitgeber wegen Erschleichung von Kurzarbeitergeld (der wie die das nennen werden) und du kannst schließlich versuchen, deine Kohle von deinem Arbeitgeber wiederzukriegen ...
Das Problem hat gerade ein Freund von mir in einer kleinen Entsorgungsfirma für Hausgeräte "durchgespielt".
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Astro

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 13.07.2009 18:39
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anywhere hat geschrieben:

Chef sagt dazu nur wir hätten alle kein Betriebsinteresse, wären faul, würden versuchen auf Kosten der Firma Urlaub rauszuschinden und es wäre ja eh unsere Schuld das wir überhaupt kurz arbeiten müssen, etc. blah...

Schuld ist er. Schließlich ist er der Geschäftsführer. Er kann euch ja entlassen, wenn ihr so schlecht seid.
Solche Chefs sind Arschlöcher, die denken, dass alle nur für sie arbeiten. Ein richtiger Chef arbeite aber mit und koordiniert alles. Dafür ist ein Chef da. Such dir schnellstmöglich was anderes.
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lenavieh

Dabei seit: 12.06.2008
Ort: Bayern
Alter: 35
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 13.07.2009 21:19
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also wäre di elage so. irh hättet kurzarbeit, es sind aber doch wegen nem wichtigen auftrag momentan 30stunden nötig für kurze zeit und der chef würde euch als team zusammentrommeln und das bei nem krisenegspräch so regeln.
dann würde ich mri überlegen ob man ncih ein auge zudrückt.

wenn er aber so ein arschloch ist und euch nich drum bittet sondern es befiehlt und auch noch meint er hätte ine recht dazu weil IHR ja faulr seid und schuld an allem. bei so einem arschloch würde ich aber keine minute länger bleiben UND/ODER das ganze melden. mit so ner einstellung wird der den laden auch nich mehr lange halten und ich hätte keinen bock da noch zu arbeiten.
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SIMoshON

Dabei seit: 26.03.2009
Ort: Amberg
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 13.07.2009 21:38
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Ich würde dem Chef an deiner Stelle in einem 4-Augen-Gespräch klarmachen, dass du zwar auf seine Anweisung durchaus länger als zulässig arbeitest, dann aber im Falle eines Jobverlustes auch deine tatsächliche Arbeitszeiten angeben müsstest.

Dann kann er sich überlegen was das kleinere Übel für ihn ist... eine andere Sprache scheint er ja ohnehin nicht zu verstehen.
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Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 13.07.2009 22:02
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Ich halte ein solchen 4-Augen-Gespräch für nicht richtig. Solche Gespräche machen nur Sinn, wenn sie von allen Betroffenen gemeinsam mit/gegen ihren/m Chef geführt werden. Eventuell ist ein Rechtsbeistand der Gewerkschaft sinnvoll. Der Chef begeht nämlich sowohl Diebstahl an seinen Angestellten als auch an der Allgemeinheit! Offensichtlich ist für Kurzarbeit kein oder kein ausreichender Grund gegeben, da ja mehr gearbeitet werden soll, und der Chef will sich auf Grundlage der "allgemeinen Krise" ein paar Extratausender auf die Tasche tun.
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Asi Prollowski

Dabei seit: 30.09.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mo 13.07.2009 22:31
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Bei kurzfristig notwendigen Spitzen gibt es bestimmt auch eine entsprechende Lösung, möglicherweise Vergleichbar mit den Teilzeit/Minijob/Nebenbei-Geschichten. Da sind auch maximale Stunden vorgeschrieben, die im Einzelfall auch mal überschritten werden dürfen. Aber eben "mal" und nicht 5 Tage die Woche.
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S.Franke

Dabei seit: 27.03.2007
Ort: Bielefeld
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 14.07.2009 08:11
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Hallo,

wenn du falsche Angaben über deine Arbeitszeiten machst, dann ist das Arbeitszeitbetrug.

Hier kann schon bei relativ geringen verstößen eine ausserordentliche Kündigung ausgesprochen werden.

Mit solchen Äußerungen wäre ich an deiner Stelle also sehr vorsichtig.

Zum Thema mehr Arbeiten: dies kontrolliert das Arbeitsamt sehr penibel. Wenn du in einem Monat, in dem Du Kurzarbeit gemacht hast, Überstunden machst, so wird die Agentur für Arbeit für diesen Monat KEIN Kurzarbeitergeld zahlen. Dein Chef zahlt dann für die Tage, an denen Kurzarbeit war regulär Gehalt. Dies kann einem kleinen Unternehmen auch schon einmal das Genick brechen.

Die hiesigen Agenturen für Arbeit sind an solchen Informationen immer sehr interessiert.

LG Stulle
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