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Thema: Kunstname erlaubt? vom 25.08.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Kunstname erlaubt?
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bk1
Threadersteller

Dabei seit: 14.04.2004
Ort: Düsseldorf
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 25.08.2005 09:47
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Kunstname erlaubt?

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Schnelle Frage:

Wenn ich freiberuflich arbeite, nur mit Steuernummer vom Finanzamt, also
ohne Gewerbeschein, darf dann auf meinem Briefbogen ein Kunstname
stehen (mein bürgerlicher Name steht dann natürlich in den Angaben)?

Oder ist ein Kunstname lediglich dem Gewerbe vorbehalten?
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dante

Dabei seit: 14.02.2004
Ort: NIC
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 25.08.2005 09:58
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ein künstlername muss offiziell eingeholt sein. eine für den bereich zuständige kammer muss eine zustimmung dafür abgeben.

welche organisation jetzt allerdings in deinen bereich zuständig ist weiss ich nicht.
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Astro

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 25.08.2005 10:43
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Was ist ein Kunstname? *Huch*

Ich kenne nur Künstlernamen. * Keine Ahnung... *
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 25.08.2005 10:49
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http://www.mediengestalter.info/forum/41/recht-kein-logo-fuer-freiberufler-moeglich-40368-1.html

Mit Kunstnamen ist ein "Firmen"-Name gemeint. Eben ein (möglichereise) künstliches Wort.
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bk1
Threadersteller

Dabei seit: 14.04.2004
Ort: Düsseldorf
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 25.08.2005 11:15
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Den Thread hab ich mir mal aufmerksam zur Brust genommen und der Tenor ist
dort mehrheitlich, dass keine Kunstnamen erlaubt sind....auch der Bericht von
e-lancer endet so.

Das ich als Freiberufler mich nicht nennen kann, wie ich will, habe ich mir schon
gedacht, da das schnelle eine Firma vortäuschen kann.

Wie ist es jetzt in meinem speziellen Fall:

"Kunstname Vorname Name Mediendesign" - erlaubt oder nicht?

Und gilt auch hier im Notfall die Devise "Wo kein Kläger, da kein Richter" oder
kann man da wirklich ernsthaften Stress mit irgnedwelchen Behörden kriegen?
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Kir

Dabei seit: 21.11.2003
Ort: Tokyo
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 25.08.2005 12:14
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Zitat:
"Kunstname Vorname Name Mediendesign"


nach meinem Berufsschulwissen ist das erlaubt.
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bk1
Threadersteller

Dabei seit: 14.04.2004
Ort: Düsseldorf
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 25.08.2005 12:25
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Kir hat geschrieben:
Zitat:
"Kunstname Vorname Name Mediendesign"


nach meinem Berufsschulwissen ist das erlaubt.


...sofern auf dem Briefbogen mein bürgerlicher Name das gleiche optische
Gewicht erhält wie der Kunstname, richtig?
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