Dabei seit: 14.04.2004 Ort: Düsseldorf Alter: 42 Geschlecht:
Verfasst Do 25.08.2005 09:47 Titel
Kunstname erlaubt?
Schnelle Frage:
Wenn ich freiberuflich arbeite, nur mit Steuernummer vom Finanzamt, also
ohne Gewerbeschein, darf dann auf meinem Briefbogen ein Kunstname
stehen (mein bürgerlicher Name steht dann natürlich in den Angaben)?
Oder ist ein Kunstname lediglich dem Gewerbe vorbehalten?
Dabei seit: 14.04.2004 Ort: Düsseldorf Alter: 42 Geschlecht:
Verfasst Do 25.08.2005 11:15 Titel
Den Thread hab ich mir mal aufmerksam zur Brust genommen und der Tenor ist
dort mehrheitlich, dass keine Kunstnamen erlaubt sind....auch der Bericht von
e-lancer endet so.
Das ich als Freiberufler mich nicht nennen kann, wie ich will, habe ich mir schon
gedacht, da das schnelle eine Firma vortäuschen kann.
Wie ist es jetzt in meinem speziellen Fall:
"Kunstname Vorname Name Mediendesign" - erlaubt oder nicht?
Und gilt auch hier im Notfall die Devise "Wo kein Kläger, da kein Richter" oder
kann man da wirklich ernsthaften Stress mit irgnedwelchen Behörden kriegen?
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