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Thema: Kunde zahlt nicht/ antwortet nicht vom 08.03.2016


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Kunde zahlt nicht/ antwortet nicht
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Autor Nachricht
NiklasZ
Threadersteller

Dabei seit: 03.03.2016
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Verfasst Di 08.03.2016 23:22
Titel

Kunde zahlt nicht/ antwortet nicht

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Guten Tag,
ich betätige mich nebenberuflich etwas als Grafiker u. Illustrator.
Nun habe ich vor kurzem eine Anfrage für ein Kinderbuch bekommen.
Bevor er den ganzen Auftrag abgibt, wollte der Kunde jedoch,
dass ich eine Beispiel-Illustration aus seinem Buch mache.

Ich konnte ihn dann davon überzeugen,
dass er mich dafür auch bezahlt (das war von ihm zunächst nicht vorgesehen gewesen).
Auf jeden Fall habe ich dann die Illustration fertig gemacht und ihm in niedriger Auflösung als Preview zugeschickt.
Das ganze hat anscheinend nicht so ganz seinen Stil getroffen,
oder das Projekt hat sich plötzlich aufgelöst,
denn seitdem hat er auf keine Mail mehr reagiert.

Ich habe ihm dann eine Rechnung geschrieben,
in der ich um Überweisung innerhalb von zwei Wochen bat (ca. ein Monat her)

Was könnte ich noch unternehmen, um an mein Geld zu kommen.
Ist nicht gerade eine große Summe, aber geht mir einfach ums Prinzip.
Desweiteren wollte ich noch fragen,
ob ich, falls er noch zahlen würde,
das Bild auch in mein Portfolio einbauen könnte,
oder ob ihm dann die Recht gehören?
-> Eine Übertragung/ Verkauf der Nutzungsrecht wurde nicht besprochen.


Viele Grüße,
Niklas

PS: Es besteht kein Vertrag, lediglich die Absprachen per mail
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Zim

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 09.03.2016 00:48
Titel

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Möglichkeit 1: Es als Lehrgeld verbuchen und das nächste mal einen Vertrag aufsetzen der auch den Fall mit Deinem Portfolio klärt.

Möglichkeit 2: Einen Anwalt fragen ob euer Schriftverkehr als Absichtserklärung gilt und hier einen Vertrag ersetzt. Aber was da wieder kostet… 

Möglichkeit 3: Statte dem Menschen einen Besuch ab und rede mit ihm…
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N.RoX

Dabei seit: 05.05.2011
Ort: Reutlingen
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Verfasst Mi 09.03.2016 09:02
Titel

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Zim hat geschrieben:
Möglichkeit 3: Statte dem Menschen einen Besuch ab und rede mit ihm…


Tendiere stark zu Möglichkeit 3 *zwinker*
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antonio_mo

Dabei seit: 20.05.2006
Ort: Berlin
Alter: 57
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 09.03.2016 09:48
Titel

Re: Kunde zahlt nicht/ antwortet nicht

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NiklasZ hat geschrieben:

PS: Es besteht kein Vertrag, lediglich die Absprachen per mail


Benutze doch die SuFu, das Forum ist voll mt solchen Threads und "Problemen".
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Benutzer 62312
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Verfasst Mi 09.03.2016 10:24
Titel

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Das läuft wohl auf "Leergeld" hinaus, wenn du keine schriftliche Auftragsbestätigung hast oder dir die Absprache hast absegen lassen, per E-Mail beispielsweise. Bessere Vorgehensweise ist immer, sich alles schriftlich bestätigen zu lassen. Du wirst von diesem Kunden vermutlich auch nie wieder etwas hören. Leider sind solche Praktiken schon fast üblich...
 
Mialet

Dabei seit: 11.02.2004
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Verfasst Mi 09.03.2016 12:34
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Nefliete hat geschrieben:
Das läuft wohl auf "Leergeld" hinaus, wenn du keine schriftliche Auftragsbestätigung hast oder dir die Absprache hast absegen lassen, per E-Mail beispielsweise. Bessere Vorgehensweise ist immer, sich alles schriftlich bestätigen zu lassen. Du wirst von diesem Kunden vermutlich auch nie wieder etwas hören. Leider sind solche Praktiken schon fast üblich...


Ich habe das oben so gelesen, dass es per mail genau diese Absprache gibt, und sie somit Schriftlich, zwar nicht in physikalisch greifbarer Form, aber doch Anhand des Mailverlaufs des TO belegt werden kann, dass es die Einigung auf die zu entgeltende Probezeichung gibt.

Von daher würde ich auch mit dem persönlichen Klärungsgespräch beginnen, in dem man ja auch darauf hinweisen kann, dass durch die schriftliche Bestätigung der Entgeltregelung für das Probemotiv ein rechtsgültiger Auftrag entstanden ist – und sei es nur über die zu entlohnende Anfertigung einer Testillustration.
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 09.03.2016 13:54
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@Mialet: Ich lese da nur, das eine Illu per Mail geschickt wurde und mit Kunden sprechen, die sich nicht mehr zurück melden, ist eben so eine Sache. Die Funkstille besteht ja schon mindest einen Monat ohne jegliche Reaktion. Der ganze Aufwand übersteigt garantiert, den Gesamtwert des nicht erteilten Auftrages. Und die Frage war ja, wie man jetzt die offene Rechnung beglichen bekommt.

@Niklas: Hand aufs Herz, geht es um mehr als 50 Euro? Dann lass gut sein und widme dich lieber luktrativeren Kunden.
Damit will ich dich nicht anpampen, ich bin vlt nur manchmal uncharmant direkt. *bäh*

Die Rechtefrage wurde ja noch nicht angesprochen. Wenn du die Idee zur Illu entwickelt und die Illu natürlich sellbst gemacht hast, liegen alle Rechte vermutlich bei dir. Dein Kunde wollte ja nur eine Probe-Illu.
 
Mialet

Dabei seit: 11.02.2004
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Verfasst Mi 09.03.2016 16:41
Titel

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Nefliete hat geschrieben:
@Mialet: Ich lese da nur, das eine Illu per Mail geschickt wurde


Und ich lese da:
NiklasZ hat geschrieben:
Bevor er den ganzen Auftrag abgibt, wollte der Kunde jedoch,
dass ich eine Beispiel-Illustration aus seinem Buch mache.
Ich konnte ihn dann davon überzeugen, dass er mich dafür auch bezahlt (das war von ihm zunächst nicht vorgesehen gewesen).



Das hört sich für mich nach einer beiderseitigen Übereinkunft an:

Kunde: Mach mal ein Probebild

Niklas: Den Aufwand bekomme ich dann aber bezahlt.

Kunde: Das können wir dann doch mit dem kompletten Auftrag verrechnen.

Niklas: Nein, denn wenn es keinen weiteren Auftrag gibt, sitz ich auf den Kosten für das Probebild. Also wenn ich ein Probebild anfertige, wird es bereits so abgerechnet, als wäre es eines des kompletten Projekts und kann dann natürlich auch dafür verwendet werden, ohne weitere Kosten. Aber eben separat und unabhängig von der Erteilung des kompletten Auftrags.

Kunde: Dann leg mal los.


Vielleicht interpretiere ich da jetzt zu viel hinein, aber da Niklas mit zwei Sätzen erörtert hat, dass es da eine Diskussion über die Bezahlung der Testillustration gab, gehe ich davon aus, dass da in irgendeiner Form ein Einverständnis des Kunden vorlag.
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