Dabei seit: 19.11.2004 Ort: - Alter: 44 Geschlecht:
Verfasst Mo 25.01.2010 20:43 Titel
larry_hoover hat geschrieben:
Im Bezug auf was ?
Naja.
Was verwendet wird ist produziert, und das fällt nicht vom Himmel.
Sprich, du kannst besser belegen, dass es zu gegenseitigen Willenserklärungen gekommen ist, ale jemand, dessen Produktion nicht in Verwendung ist.
Dabei seit: 25.01.2010 Ort: Salzgitter Alter: - Geschlecht:
Verfasst Di 26.01.2010 00:53 Titel
Bin zwar keine Mediengestalterin, habe aber mal beim Rechtsanwalt gelernt. Ist zwar schon einige viele Tage her, aber ein bisschen was ist da noch.
Du musst Deinen "Kunden" erstmal schriftlich in Verzug setzen.
Sehr geehrter ...
nach Durchsicht meiner Unterlagen... Ich bitte Sie den noch offenen Betrag in Höhe von XX Euro in den nächsten Tagen zu begleichen.
Mit freundlichen Grüßen
...
Du kannst natürlich auch gleich eine Frist setzen und mit Anwalt drohen.
Vielleicht mit dem Hinweis, dass ihm (dem Kunden) erhebliche Mehrkosten entstehen.
Hoffe Dir ein wenig geholfen zu haben. Ansonsten, schreib einfach.
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