Dabei seit: 26.11.2005 Ort: - Alter: 39 Geschlecht:
Verfasst Mi 24.02.2010 17:22 Titel
Künstlersozialkasse un Rückerstattung bezahlter KK Beiträge
Angenommen man hat es in die KSK "geschafft".
Wenn ich das richtig verstanden habe besteht ja die Versicherungspflicht in der KSK ab dem ersten Meldezeitpunkt, bzw. dem Antrag auf Mitgliedschaft.
Das heißt Beiträge an die KK wurden während des Zeitraums, Stellung des Antrags auf Mitgliedschaft bis Erhalt des Bescheids über Mitgleidschaft ganz normal direkt an die Kankenkasse bezahlt.
Eigentlich sollte man dann ja zumindest einen Tel der geleisteten Beiträge für diesen Zeitraum zurück erhalten. Wie läuft das ab? Und wer ist für die Erstattung verantwortlich die KSK oder die Krankenkasse?
Dabei seit: 11.01.2006 Ort: Monaco di Baviera Alter: 50 Geschlecht:
Verfasst Do 25.02.2010 11:16 Titel
Sobald du von der KSK den Bescheid bekommst, dass du angenommen wurdest erhälst du automatisch eine Auflistung der Beitragssätze die sich danach richtet, je nachdem was für einen Jahresgewinn bei der Antragstellung angegeben wurde. Hast du bei deiner Krankenkasse in der "Wartezeit" höhere Beiträge gezahlt, bekommst du die Differenz von deiner Krankenkasse automatisch zurückerstattet...
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