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bassabus
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Verfasst Sa 17.11.2012 12:36
Titel Künstlersozialabgabe, muss ich als Künstler zahlen? |
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Hallo!
Überall liest man, das Agenturen etc. die Künstlersozialabgabe zahlen müssen.
Muss ich als Künstler auch zahlen, wenn ich einen Künstler beauftrage?
Muss ein selbständiger Grafikdesigner für mich zahlen (auch wenn er ein Gewerbe hat und nicht freiberuflich tätig ist / in der KSK ist)?
Vielen Dank!!!
Grüße,
Seb
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Benutzer 116623
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Verfasst Sa 17.11.2012 12:45
Titel Re: Künstlersozialabgabe, muss ich als Künstler zahlen? |
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bassabus hat geschrieben: | Hallo!
Überall liest man, das Agenturen etc. die Künstlersozialabgabe zahlen müssen. |
Verwerter müssen zahlen. Völlig egal, wie sie sich selbst nennen:
Zitat: | Muss ich als Künstler auch zahlen, wenn ich einen Künstler beauftrage? |
Wenn du Verwerter bist, musst du zahlen.
Zitat: | Muss ein selbständiger Grafikdesigner für mich zahlen (auch wenn er ein Gewerbe hat und nicht freiberuflich tätig ist / in der KSK ist)? |
Das hat weder was mit Gewerbe oder Freiberuf noch mit der eigenen Versicherung zu tun, sondern nur mit der Eigenschaft als Verwerter.
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bassabus
Threadersteller
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Verfasst Sa 17.11.2012 14:04
Titel
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Vielen Dank für die flinke Antwort!
Ist es für meinen "Verwerter" maßgeblich (für seine Abgabepflicht) was ich für ihn erstelle? Freistellen vs. Designarbeit z.B.
G,
Seb
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Benutzer 116623
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Verfasst Sa 17.11.2012 15:53
Titel
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bassabus hat geschrieben: |
Ist es für meinen "Verwerter" maßgeblich (für seine Abgabepflicht) was ich für ihn erstelle? Freistellen vs. Designarbeit z.B. |
Dein Verwerter - warum kümmert der sich eigentlich nicht selbst darum? - muss die Künstlersozialabgabe auch auf alle Nebenleistungen bezahlen, die der Erstellung der Hauptleistung dienen - das betrifft also auch Entwurfsleistungen, Freistellen oder die RZ.
Und bevor die nächste Frage kommt, liest mal diesen Thread: http://www.mediengestalter.info/forum/41/kunde-moechte-die-kuenstlersozialabgabe-umgehen-115284-1.html
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bassabus
Threadersteller
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Verfasst Sa 17.11.2012 16:13
Titel
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Cool, du hast mein Problem erraten
Der Thread bringt schon ein wenig Klarheit. Im Grunde will also der "Künstler" Kunst auf seine Rechnung schreiben damit er Freiberufler und KSK-versichert bleibt und der Kunde Alles-außer-Kunst damit er keine KSA zahlen muss.
Aber wenn der Kunde nicht den Sinn der KSA erkennt und ich ihn nicht verlieren will, was soll man dann machen? Ist sicherlich kaum lösbar - kein Wunder das viele Künstler dankbar hinnehmen, dass sie nicht auf die KSA hinweisen müssen.
G,
Seb
P.S. Gibt es irgendwo Infos was eine "künstlerische Leistung" ist? (Auf der KSK-Seite stehts nicht) Hat mich auch für meinen Status als Freiberufler interessiert, aber überall nur Foreneinträge und Mutmaßungen.
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Benutzer 116623
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Verfasst Sa 17.11.2012 16:38
Titel
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bassabus hat geschrieben: | Cool, du hast mein Problem erraten |
War bei deiner Art der Fragestellung nicht so schwierig.
Zitat: | P.S. Gibt es irgendwo Infos was eine "künstlerische Leistung" ist? (Auf der KSK-Seite stehts nicht)
Hat mich auch für meinen Status als Freiberufler interessiert, aber überall nur Foreneinträge und Mutmaßungen. |
Für das Finanzamt ist eine solche Definition nicht relevant, sondern die Definition der Freien Berufe und die sind in § 1 Abs. 2 PartGG definiert.
Und für die KSK ist das Künstlersozialversicherungsgesetz maßgeblich, in dem nicht die "künstlerische Leistung" definiert ist - das zu definieren ist im Einzelfall Aufgabe eines Gerichts - sondern die Frage, wer Künstler ist. Und die beantwortet das Gesetz eben so: "Künstler ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt."
Das steht auch auf der Homepage der KSK.
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bassabus
Threadersteller
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Verfasst Sa 17.11.2012 17:05
Titel
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Also hilft nur anrufen, schätze ich. Wenn im anderen Thread sogar behauptet wird das Broschürenerstellung als künstlerische Leistung verstanden wird (bildende Kunst?)...
G und Danke,
Seb
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Benutzer 116623
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Verfasst Sa 17.11.2012 17:50
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bassabus hat geschrieben: | Also hilft nur anrufen, schätze ich. |
Nee, es hilft nur, Auftraggeber nicht dabei zu unterstützen, Sozialversicherungsbeiträge zu hinterziehen. Rechne deine Leistung ab und fertig.
Zitat: | Wenn im anderen Thread sogar behauptet wird das Broschürenerstellung als künstlerische Leistung verstanden wird (bildende Kunst?)... |
Warum sollte die Gestaltung einer Broschüre keine solche Leistung sein?
Zuletzt bearbeitet von am Sa 17.11.2012 17:50, insgesamt 1-mal bearbeitet
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