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Thema: Künstlersozialabgabe bei Nebengewerbe? vom 09.01.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Künstlersozialabgabe bei Nebengewerbe?
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GreenMan
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Verfasst Do 10.01.2008 10:59
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aUDIOfREAK hat geschrieben:
eine bekannte muss ihre kunden im übrigen nicht auf die abgabepflicht hinweisen

Eine Hinweispflicht besteht nicht. Allerdings werden viele in der Praxis doch erst mal ihren Kunden doch auf die KSK-Abgabe hinweisen oder zumindest im Nachhinein erklären müssen, wenn man diese auch weiterhin an sich binden will.
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c_writer
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Verfasst Do 10.01.2008 11:29
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Lader hat geschrieben:

Und muss sie (und ich) jetzt auch in Zukunft die "Nebengewerblichen"-Kunden (auch Privatpersonen) darauf hinweisen,
das sie von mir eine Rechnung bekommen und später ca. 5% für die KSK drauf kommt?


Muss sie nicht.

"10. Es war und ist nicht Ihre Aufgabe, Ihren Auftraggeber auf Abgaben aufmerksam zu machen. Wenn Ihr Auftraggeber ein Auto kauft, kann er dem Verkäufer ja später auch nicht ernsthaft vorwerfen, er hätte ihn auf die horrenden Pflichtversicherungen für Autos hinweisen müssen."

http://www.djv.de/21_09_2007_Kuenstl...bg.1931.0.html

Wenn sie den Eindruck hat, Ihr Auftraggeber hat keinen blassen Schimmer, _kann_ sie ihn aber natürlich darauf hinweisen. Und eben darauf, dass das nichts mit ihr selbst zu tun hat, sondern eine Pflichtabgabe wie die sonstigen Sozialabgaben, die ein Unternehmen zu zahlen hat, auch.

Für das Unternehmen, dass die Künstlersozialabgabe zahlen muss, sind das übrigens Betriebsausgaben, die es geltend machen kann.

GreenMan hat geschrieben:

.... und viele haben auch schlicht nichts davon gewußt, was einfach war, weil die KSK nicht gerade viel "Werbung" für sich gemacht hat.


Wir müssen das nicht schon wieder diskutieren, oder?

c_writer
 
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Lader
Threadersteller

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Verfasst Do 10.01.2008 13:39
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aUDIOfREAK hat geschrieben:
deine bekannte kann ihren kunden auch mitteilen das diese sich auch in zukunft nich vor den ksk abgaben drücken können. egal wer beauftragt wird - ksk abgaben sind fällig. einzige ausnahme ist, wenn eine juristische person (gmbh oder ag) geauftragt wird. hier muss nicht der endkunde die ksk zahlen sondern z.b. der geschäftsführer der gmbh. allerdings wird der dann mit sicherheit den anteil der ksk in die endsumme an den kunden mit einberechnen, so das im endeffekt auch dieser wieder die zeche zahlt.

das thema ksk wird in den nächsten 2 jahren noch viel größer werden als bisher, weil die kontrollen der zahlungspflichtigen unternehmen noch stärker ausgeweitet wird als bisher. jeder unternehmer, der sich z.b. werbung erstellen lässt, tut gut daran, zu prüfen ob eine abgabepflicht für ihn besteht.

deine bekannte muss ihre kunden im übrigen nicht auf die abgabepflicht hinweisen (genausowenig wie sie darauf hinweisen muss, das der kunde auf einnahmen steuern zahlen muss - denn das is selbstverständlich und das wird die ksk in bälde auch werden).


Ok. Besten Dank!!!!
Ich werde mein Gewerbe dann wohl auf Dauer nicht weiterführen.
Oder mann stellt eine Rechnung aus, wo die 5% KSK abgezogen werden als Rabatt.
Die im Vorfeld natürlich mit einberechnet wurden ;-p

Ne, mal schauen, wie sich das regeln lässt. Vielen Dank!!
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 10.01.2008 14:08
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Lader hat geschrieben:
aUDIOfREAK hat geschrieben:
deine bekannte kann ihren kunden auch mitteilen das diese sich auch in zukunft nich vor den ksk abgaben drücken können. egal wer beauftragt wird - ksk abgaben sind fällig. einzige ausnahme ist, wenn eine juristische person (gmbh oder ag) geauftragt wird. hier muss nicht der endkunde die ksk zahlen sondern z.b. der geschäftsführer der gmbh. allerdings wird der dann mit sicherheit den anteil der ksk in die endsumme an den kunden mit einberechnen, so das im endeffekt auch dieser wieder die zeche zahlt.

das thema ksk wird in den nächsten 2 jahren noch viel größer werden als bisher, weil die kontrollen der zahlungspflichtigen unternehmen noch stärker ausgeweitet wird als bisher. jeder unternehmer, der sich z.b. werbung erstellen lässt, tut gut daran, zu prüfen ob eine abgabepflicht für ihn besteht.

deine bekannte muss ihre kunden im übrigen nicht auf die abgabepflicht hinweisen (genausowenig wie sie darauf hinweisen muss, das der kunde auf einnahmen steuern zahlen muss - denn das is selbstverständlich und das wird die ksk in bälde auch werden).


Ok. Besten Dank!!!!
Ich werde mein Gewerbe dann wohl auf Dauer nicht weiterführen.
Oder mann stellt eine Rechnung aus, wo die 5% KSK abgezogen werden als Rabatt.
Die im Vorfeld natürlich mit einberechnet wurden ;-p

Ne, mal schauen, wie sich das regeln lässt. Vielen Dank!!


warum solltest du für irgendwas rabatt geben, das dich im grunde nix angeht? die argumentation versteh ich irgendwie nich... deibn kunde zahlt im grunde überall ksk - egal bei welchem anbieter er sich seine werbung erstellen lässt. ob nun direkt oder indirekt... das ganze nun auf den gestalter abzuwältzen is nicht im sinne des erfinders und zudem unzulässig laut künstlersozialgesetz!

genau solche leute wie du führen dazu, das kunden das dann von ihren gestaltern verlangen, wenn sie von der ksk zur kasse gebeten werdem. da heisst es dann "die 5,8%, die wir an die die ksk gezahlt haben, kriegen wir aber doch von ihnen als rabatt wieder, oder? warum solltest du freiwillig auf über 5% einnahmen verzichten für eine sozialabgabe, die genauso gezahlt werden muss wie ein krankenkassenbeitrag oder die steuer?


Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Do 10.01.2008 14:11, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Verfasst Do 10.01.2008 16:34
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Lader hat geschrieben:
aUDIOfREAK hat geschrieben:
deine bekannte kann ihren kunden auch mitteilen das diese sich auch in zukunft nich vor den ksk abgaben drücken können. egal wer beauftragt wird - ksk abgaben sind fällig. einzige ausnahme ist, wenn eine juristische person (gmbh oder ag) geauftragt wird. hier muss nicht der endkunde die ksk zahlen sondern z.b. der geschäftsführer der gmbh. allerdings wird der dann mit sicherheit den anteil der ksk in die endsumme an den kunden mit einberechnen, so das im endeffekt auch dieser wieder die zeche zahlt.

das thema ksk wird in den nächsten 2 jahren noch viel größer werden als bisher, weil die kontrollen der zahlungspflichtigen unternehmen noch stärker ausgeweitet wird als bisher. jeder unternehmer, der sich z.b. werbung erstellen lässt, tut gut daran, zu prüfen ob eine abgabepflicht für ihn besteht.

deine bekannte muss ihre kunden im übrigen nicht auf die abgabepflicht hinweisen (genausowenig wie sie darauf hinweisen muss, das der kunde auf einnahmen steuern zahlen muss - denn das is selbstverständlich und das wird die ksk in bälde auch werden).


Ok. Besten Dank!!!!
Ich werde mein Gewerbe dann wohl auf Dauer nicht weiterführen.
Oder mann stellt eine Rechnung aus, wo die 5% KSK abgezogen werden als Rabatt.


Äh, lies Dir doch nochmal ganz genau die vielen Antworten durch.

Die Unternehmen sind seit 25 in der Pflicht, die KSK-Abgabe zu zahlen. Aus gutem Grund! Die KSK sichert vielen Freiberuflern die Existenz durch die bezuschusste Krankenversicherung. Ohne KSK gäbe es weitaus weniger Freiberufler und die Unternehmen müßten viele von uns fest anstellen, was wesentlich teurer wäre als die 5 % Extra-Abgabe.

Und wir wollen auch gar nicht erst mit irgendwelchen Rabatten anfangen, die diejenigen entlasten, die die KSK, und damit indirekt die Künstler selbst, hintergangen haben.

Und die KSK ist nicht durch Deine Bekannte auf die Unternehmen aufmerksam geworden (es sei denn, sie hat denen explizite Rechnungen geschickt). Die KSK führt seit 2007 verstärkt Kontrollen bei allen potentiellen Verwertern durch.
 
GreenMan
Moderator

Dabei seit: 07.09.2003
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Alter: 58
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 10.01.2008 16:36
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Wichtig:
Es sind auch nicht generell 5%, sondern jedes Jahr gilt ein spezieller Prozentsatz. 2004 waren es 4,3%, 2005 5,8%, 2006 5,5%, 2007 5,1% und 2008 werden es 4,9%.


Zuletzt bearbeitet von GreenMan am Do 10.01.2008 16:40, insgesamt 2-mal bearbeitet
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