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Lader
Threadersteller
Dabei seit: 25.09.2003
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Verfasst Mi 09.01.2008 20:42
Titel Künstlersozialabgabe bei Nebengewerbe? |
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Kann mir jemand mehr Licht ins dunkle bringen?!
Eine Bekannte von mir schmeisst jetzt Ihren Nebenjob hin, da sie in Konflikt mit der Künstlersozialkasse gekommen ist. Ihre Kunden wurden aufgefordert, nachzuzahlen. Sie hat sich nie bei der KSK angemeldte oder sonst was.
Wie läuft das denn?
Ich hab jetzt so ein bissl furcht, das ich mein Nebengewerbe auch lieber an den Haken hängen soll. Das kann doch aber nicht sein, oder??? Ich hab auch auf deren Seite gesucht und bin auf folgendes gestoßen:
Zitat: |
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- Hersteller von Bild- und Tonträgern (Film,TV, Musik-Produktion, Tonstudio etc.)
- Galerien, Kunsthändler
- Werbeagenturen, PR-Agenturen, Agenturen für Öffentlichkeitsarbeit
- Unternehmen, die das eigene Unternehmen oder eigene Produkte/Verpackungen etc. bewerben
- Design-Unternehmen
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Personen, Unternehmen, Vereinigungen, Vereine etc., die eine oder mehrere dieser aufgezählten Tätigkeiten ausüben - sei es auch nur teilweise oder als Nebenzweck
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Dann kann ja keiner mehr ein Nebengewerbe führen!?!?!?! hillffee!!!!!
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Nachtfalter
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mi 09.01.2008 20:59
Titel
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Oh mann, immer das gleiche Thema.....
Zitat: | Ihre Kunden wurden aufgefordert, nachzuzahlen. Sie hat sich nie bei der KSK angemeldte oder sonst was.
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Die KSK-Abgabe müssen Unternehmen zahlen, die regelmäßig freie Künstler, Publizisten, Autoren, Fotografen etc. beschäftigen.
Ob diese freien Künstler in der KSK sind oder nicht, ist völlig egal!
Wenn aber Ihre Kunden aus Unwissenheit oder Absicht (ist wahrscheinlicher) über Jahre die KSK-Abgabe in Höhe von 5% der Rechnung des beauftragten Künstlers nicht gezahlt haben, haben die Agenturen ein Problem.
Nicht Deine Bekannte! Da sie nicht in der KSK ist, kann sie auch nicht mit ihr in Konflikt geraten (voraussgesetzt sie ist alleine freiberuflich tätig, ohne Angestellte, Gewerbe etc)
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Lader
Threadersteller
Dabei seit: 25.09.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 09.01.2008 21:05
Titel
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Nachtfalter hat geschrieben: | Oh mann, immer das gleiche Thema.....
Zitat: | Ihre Kunden wurden aufgefordert, nachzuzahlen. Sie hat sich nie bei der KSK angemeldte oder sonst was.
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Die KSK-Abgabe müssen Unternehmen zahlen, die regelmäßig freie Künstler, Publizisten, Autoren, Fotografen etc. beschäftigen.
Ob diese freien Künstler in der KSK sind oder nicht, ist völlig egal!
Wenn aber Ihre Kunden aus Unwissenheit oder Absicht (ist wahrscheinlicher) über Jahre die KSK-Abgabe in Höhe von 5% der Rechnung des beauftragten Künstlers nicht gezahlt haben, haben die Agenturen ein Problem.
Nicht Deine Bekannte! Da sie nicht in der KSK ist, kann sie auch nicht mit ihr in Konflikt geraten (voraussgesetzt sie ist alleine freiberuflich tätig, ohne Angestellte, Gewerbe etc) |
Nebengewerblich hat sie für ein Unternehmen mehrmals Flyer etc. entworfen, die Sie dann an die Druckerei weitergeleitet hat. Aber wenn das so ist, traut sich ja kaum noch einer was entwerfen/drucken zu lassen.
Soory, wenn ich mit dem Thema nerve.
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c_writer
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mi 09.01.2008 21:36
Titel
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Lader hat geschrieben: |
Nebengewerblich hat sie für ein Unternehmen mehrmals Flyer etc. entworfen, die Sie dann an die Druckerei weitergeleitet hat. Aber wenn das so ist, traut sich ja kaum noch einer was entwerfen/drucken zu lassen. |
Die Künstlersozialabgabe müssen künstlerische Leistungen verwertende Unternehmen seit 25 Jahren zahlen. Viele haben sich davor gedrückt, was einfach war, weil wenig kontrolliert wurde. Jetzt wird mehr kontrolliert. Keine Sorge, seriöse Unternehmen haben auch weiterhin keine Angst, 'was entwerfen zu lassen - obwohl sie Steuern & Sozialabgaben zahlen müssen.
c_writer
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Lader
Threadersteller
Dabei seit: 25.09.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 09.01.2008 22:50
Titel
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c_writer hat geschrieben: | Lader hat geschrieben: |
Nebengewerblich hat sie für ein Unternehmen mehrmals Flyer etc. entworfen, die Sie dann an die Druckerei weitergeleitet hat. Aber wenn das so ist, traut sich ja kaum noch einer was entwerfen/drucken zu lassen. |
Die Künstlersozialabgabe müssen künstlerische Leistungen verwertende Unternehmen seit 25 Jahren zahlen. Viele haben sich davor gedrückt, was einfach war, weil wenig kontrolliert wurde. Jetzt wird mehr kontrolliert. Keine Sorge, seriöse Unternehmen haben auch weiterhin keine Angst, 'was entwerfen zu lassen - obwohl sie Steuern & Sozialabgaben zahlen müssen.
c_writer |
Na, legal hat sie das ja auch gemacht. Deswegen ist die KSK ja auf ihre Kunden gestoßen.
Müsste man sich denn bei einem Nebengewerbe bei der KSK melden, oder wie?
Und muss sie (und ich) jetzt auch in Zukunft die "Nebengewerblichen"-Kunden (auch Privatpersonen) darauf hinweisen,
das sie von mir eine Rechnung bekommen und später ca. 5% für die KSK drauf kommt?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Aber man will ja auch kein sche*ß bauen!!!
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designzicke
Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht:
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Verfasst Mi 09.01.2008 23:14
Titel
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Lader hat geschrieben: | Müsste man sich denn bei einem Nebengewerbe bei der KSK melden, oder wie?
Und muss sie (und ich) jetzt auch in Zukunft die "Nebengewerblichen"-Kunden (auch Privatpersonen) darauf hinweisen,
das sie von mir eine Rechnung bekommen und später ca. 5% für die KSK drauf kommt? |
Wenn du zum Thema KSK hier im Forum suchst wirst du einiges zu diesem Thema finden...
Die AGD bietet eine von der KSK aktualisierte PDF-Broschüre
Guckst du hier zum kostenlosen Download an, in der auch ausführliche Informationen über die KSK Abgaben für Verwerter drin stehen.
Ausserdem: folgender Artikel
Zuletzt bearbeitet von designzicke am Mi 09.01.2008 23:39, insgesamt 2-mal bearbeitet
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GreenMan
Moderator
Dabei seit: 06.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht:
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Verfasst Do 10.01.2008 00:15
Titel
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c_writer hat geschrieben: | Viele haben sich davor gedrückt, was einfach war, weil wenig kontrolliert wurde. |
.... und viele haben auch schlicht nichts davon gewußt, was einfach war, weil die KSK nicht gerade viel "Werbung" für sich gemacht hat.
Zuletzt bearbeitet von GreenMan am Do 10.01.2008 00:16, insgesamt 2-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 10.01.2008 09:35
Titel
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deine bekannte kann ihren kunden auch mitteilen das diese sich auch in zukunft nich vor den ksk abgaben drücken können. egal wer beauftragt wird - ksk abgaben sind fällig. einzige ausnahme ist, wenn eine juristische person (gmbh oder ag) geauftragt wird. hier muss nicht der endkunde die ksk zahlen sondern z.b. der geschäftsführer der gmbh. allerdings wird der dann mit sicherheit den anteil der ksk in die endsumme an den kunden mit einberechnen, so das im endeffekt auch dieser wieder die zeche zahlt.
das thema ksk wird in den nächsten 2 jahren noch viel größer werden als bisher, weil die kontrollen der zahlungspflichtigen unternehmen noch stärker ausgeweitet wird als bisher. jeder unternehmer, der sich z.b. werbung erstellen lässt, tut gut daran, zu prüfen ob eine abgabepflicht für ihn besteht.
deine bekannte muss ihre kunden im übrigen nicht auf die abgabepflicht hinweisen (genausowenig wie sie darauf hinweisen muss, das der kunde auf einnahmen steuern zahlen muss - denn das is selbstverständlich und das wird die ksk in bälde auch werden).
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