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Thema: Kündigungsfrist in der Probezeit bei befristetem Vertrag vom 05.01.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Kündigungsfrist in der Probezeit bei befristetem Vertrag
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ani883
Threadersteller

Dabei seit: 25.04.2003
Ort: -
Alter: 39
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 05.01.2010 21:09
Titel

Kündigungsfrist in der Probezeit bei befristetem Vertrag

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Hallo, ich habe einen Vertrag für 6 Monate in einer Druckerei bekommen. Die 6 Monate sollen gleichzeitig die Probezeit sein. Welche Kündigungsfrist muss ich innerhalb der Probezeit einhalten, für den Fall dass ich kündigen möchte?

Nach der Probezeit steht drin, dass die Kündigungsfrist 4 Wochen beträgt. Aber während der Probezeit steht nichts drin. Außerdem macht es mich stutzig, dass der Vetrag für 6 Monate befristet ist und die vollen 6 Monate Probezeit sind, geht das überhaupt???

Außerdem steht drin, dass der Vetrag automatisch ohne Kündigung endet, es sei den, eine weitere Beschäftigung wurde vorher vereinbart.

Vielen Dank & Grüße
ani883
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 05.01.2010 21:49
Titel

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http://www.vnr.de/b2b/personal/arbeitsrecht/kuendigungsfrist-in-der-probezeit-diese-grenzen-gelten.html
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iKKes

Dabei seit: 22.07.2009
Ort: -
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 06.01.2010 01:10
Titel

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Au weia!

hab immer gedacht das man in der probezeit fristlos gekündigt werden kann.

versteh ich das richtig, dass es dann bei einer 3 monatigen probezeit eine 1 wöchige kündigungsfrist gibt?
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schattenjaeger

Dabei seit: 03.11.2005
Ort: Kiel
Alter: 34
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 06.01.2010 04:30
Titel

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Zitat:
Danach dauert die Kündigungsfrist während einer Probezeit, längstens für die Dauer von 6 Monaten, 2 Wochen.


So kenn ich das auch.

iKKes hat geschrieben:
Au weia!

hab immer gedacht das man in der probezeit fristlos gekündigt werden kann.

versteh ich das richtig, dass es dann bei einer 3 monatigen probezeit eine 1 wöchige kündigungsfrist gibt?


Oft machen Arbeitgeber das ganz geschickt und stellen dich dann frei – geben dir deinen Urlaub, dein Restgeld und sind dich los. Kostet die ein bisschen was, aber so machen das einige.


Bei der Frage ob ein 6-Monatsvertrag eine Probezeit von 6 Monaten haben darf bin ich wirklich überfragt.
Ich kenne 6 Monatsverträge nur mit 3 Monaten Probezeit.


Zuletzt bearbeitet von schattenjaeger am Mi 06.01.2010 04:31, insgesamt 2-mal bearbeitet
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