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Thema: Kündigung ohne 4-wöchige Frist? vom 30.07.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Kündigung ohne 4-wöchige Frist?
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gummischuh
Threadersteller

Dabei seit: 30.07.2007
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Verfasst Mo 30.07.2007 13:58
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Kündigung ohne 4-wöchige Frist?

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Hallo, habe eine Frage bezüglich Kündigung.
Ich habe 1 Jahr befristet gearbeitet und anschließend weitere 2 Monate ohne Arbeitsvertrag.
Nach meinem Urlaub, wurde mir vorige Woche mündlich aufgrund schlechter Auftragslage zum 1.8. gekündigt.
Die letzten Tage vom Juli wurden mir als Urlaub gewährt.
Da ich allerdings nichts Schriftliches habe (Vertrag sowie Kündigung),
bin ich gesetzlich gar nicht gekündigt worden.
Somit müsste ich am 1.8. eigentlich wieder arbeiten gehen.
Das Arbeitsamt wird mich ja erst nach Ablauf der Frist unterstützen.
Ich habe dem AG nun mitgeteilt, dass ich nach gesetzlicher Frist noch einen Monat arbeiten müsse und
habe angeboten im August wieder zu kommen, um die restliche Zeit zu arbeiten.
Mir wurde mitgeteilt, dass dies nicht nötig sei, da ich ja nichts zu tun hätte.
Wie soll ich mich denn nun verhalten oder gibt es da gar kein Problem mit der Frist?
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 30.07.2007 14:02
Titel

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1. Wie viele Festangestellte Mitarbeiter hat das Unternehmen?
2. Es steht dem Unternehmen natürlich frei, dich während der Frist freizustellen. Das entbindet sie aber nicht von der Verpflichtung, dir das Gehalt weiter zu zahlen.
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fmmusic

Dabei seit: 10.04.2007
Ort: Stuttgart
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 30.07.2007 14:08
Titel

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und wichtig ist in dem fall auch, das du ggf. vom recht "zurückbehaltung der arbeitsleitsung" gebrauch machen musst.
Du brauchst keinen schriftlichen arbeitsvertrag. in deinem fall greifen dann die arbeitsgesetze.
wie das aber klingt, wirst du um einen anwalt nicht drumrum kommen.
das erstgespräch ist kostenlos, also suche dir einen guten (wichtig) arbeitsanwalt.

schau auch mal hier:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Arbeitsrecht__r1.html


Zuletzt bearbeitet von fmmusic am Mo 30.07.2007 14:19, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Ryanthusar

Dabei seit: 11.10.2004
Ort: Augsburg
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 30.07.2007 15:05
Titel

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Eine Kündigung bedarf außerdem zwingend der Schriftform, sonst ist sie unwirksam. Einen Teil der kündigungproblematik findest du rund um §622 BGB und natürlich im Arbeitsgesetz.

Wie fmmusic schon schrieb, such dir auf jeden Fall nen guten Anwalt und zwar schnell.

Dies ist keine Rechtsberatung.
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 30.07.2007 16:22
Titel

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fmmusic hat geschrieben:

wie das aber klingt, wirst du um einen anwalt nicht drumrum kommen.
das erstgespräch ist kostenlos, also suche dir einen guten (wichtig) arbeitsanwalt.


Anwalt ist sicher nicht verkehrt, aber dass das Erstgespräch/die Erstberatung grundsätzlich kostenlos sei, ist ein scheinbar unausrottbarer Irrtum.

Die Erstberatung _kann_ kostenlos sein, manche Anwälte machen das aufgrund des Konkurrenzdrucks unter Anwälten so und dürfen das auch, weil die Gebühren für die Erstberatung seit dem 1. Juli 2006 in einem RAhmen frei verhandelbar sind, aber sie _kann_ genauso gut nach BGB/BRVG abgerechnet bis zu 190,- Euro zzgl. Mehwertsteuer kosten:

http://www.unternehmen-berichten-online.de/rechtsanwalt.html

Also unbedingt _vor_ der Erstberatung klären!

c_writer
 
gummischuh
Threadersteller

Dabei seit: 30.07.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mo 30.07.2007 18:32
Titel

danke für eure antworten

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

ja, ich glaube ich mache mir jetzt einfach nicht mehr so viel stress.
ich werde nach gesetzl. regelung leider handeln müssen, obwohl ich überhaupt keinen ärger haben oder machen wollte.
ich glaube auch gar nicht, dass das im sinne beider wäre.

habe mit AG telefoniert und erklärt bekommen, das an die frist nicht gedacht wurde und ich habe halt noch mal den tipp gegeben, dass die schriftliche kündigung bald kommen müsste, sonst müssten sie ja noch nen monat gesetzl. zahlen.
Somit werde ich nur noch ein schreiben aufsetzen, dass ich meine Arbeitsleistung erbringe, wenn halt was zum arbeiten da ist. Und das werde ich auch gerne machen. Es hört sich ja nicht unbedingt so an, wenn man von kündigung liest, aber ich hab den Laden gemocht und wollte den nicht noch weiter in den Ruin treiben Lächel
Nur lässt mir die Arbeitsagentur gar keine Chance, als da nachzubohren.
Ansonsten müsste ich nen Monat sehen, wo ich bleibe. Wäre ich Samariter, hätte ich natürlich auch kündigen können,
aber dann hätte ich drei Monate Brotkrümel vom Gehweg picken können, sofern ich keine neue Stellung in der Zeit bekommen sollte.
Das ist natürlich auch nicht Sinn der Sache. Und klar, war das auch ganz schön knapp, um dann mal eben übermorgen wieder 'nen neuen Job zu bekommen. Zudem dürfte ich ohne eine schriftliche Kündigung nicht einmal neuen Job annehmen.
Wenn AG nicht ganz so lieb wäre, dann könnte man da nämlich schon wieder Misstrauen bekommen.
Ich glaub, ich habe nun einen guten Weg gefunden und habe mich nicht gescheut noch mal nachzuhaken. Das war auf jeden Fall notwendig, damit ich mir nicht einbilde, ich hätte mich vielleicht nun doch getäuscht.

Was haltet ihr von dem Schreiben?
Zitat:

Lieber XY,

da der Gesetzgeber vorschreibt, dass wir uns ein formelles Schriftstück überreichen müssen,
damit beide Seiten geklärt sind und keiner von uns beiden irgendwelche Nachteile aus Kündigungsgründen
ziehen soll, formuliere ich dieses Schreiben.

Sofern der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht weiter beschäftigen kann,
wird der Arbeitnehmer gezwungen, den Arbeitgeber um eine schriftliche Form der Kündigung zu bitten.
Dies ermöglicht dem Arbeitnehmer im Falle einer Erwerbslosigkeit nach Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist
einen Antrag auf Arbeitslosengeld zu stellen, bzw. eine neue Beschäftigung aufnehmen zu dürfen.
Innerhalb der Kündigungsfrist erklärt sich der Arbeitnehmer bereit seine Arbeitsleistung weiter zu erbringen.

Da aufgrund der Auftragslage zur Zeit keine Arbeit da ist, haben wir vereinbart, dass ich meine Arbeitsleistung bei
Auftragseingang hierfür erbringen werde.

Ohne eine schriftliche Kündigung und gegebenenfalls Freistellung sind beide gesetzlich gesehen in einer Art "Zwangsehe", die in diesem Fall zu mindestens keines Standesbeamten bedarf.

MfG
xy

Findet ihr das ok, oder ist das nun zu locker?


[edit by Nimroy]
Bitte edit verwenden.


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Mo 30.07.2007 19:08, insgesamt 1-mal bearbeitet
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initvoice

Dabei seit: 24.03.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 31.07.2007 07:47
Titel

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es spielt eigentlich keine rolle, ob arbeit vorhanden oder nicht. dafür bist du nicht zuständig. gehalt steht dir zu. sowas musst du auch beim arbeitsamt dann ggf. begründen.
und du kannst nicht nur leistung erbringen, wenn was da ist. dein AG ist verpflichtet dir arbeit zu geben und wenn du kaffee kochst. bei einem möglichen gerichtstermin (der ja wohl wahrscheinlich in deinem fall nicht stattfinden wird), kannst du nicht sagen, du hättest nur was gearbeitet wenn was da war, willst aber dein gehalt.
da gibt es klarer richtlinien.
wichtig ist auch, da du jetzt weißt das es zur kündigung kommt, beim arbeitsamt arbeitssuchend melden. denn du bist verpflichtet dies sofort zu melden. und dein AG muss sowieso den monat zahlen. denn wenn er dir heute die kündigung gibt, zieht die ab 01.09., also noch einen monat gehalt. es gibt keine freistellung in diesem sinne. er kann dich beurlauben, aber bei lohnfortzahlung.
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 31.07.2007 08:59
Titel

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Ich würds so machen:

Zitat:

Sehr geehrter Herr XYZ,

hiermit widerspreche ich der a XX.YY. mündlich ausgesprochenen Kündigung zum 01.08.2007. Zum einen wurde die Kündigung nicht fristgerecht ausgesprochen, zum anderen bedarf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Schriftform.

Daher betrachte ich das Arbeitsverhältnis weiterhin als bestehend, sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten beider Parteien. Sollte mein Erscheinen zum 31.07. ihrerseits nicht gewünscht sein, so bitte ich um die zeitnahe Zustellung einer schriftlichen Freistellung.

Mit freundlichen Grüßen
ABC



Du solltest schon aus Selbstschutz Distanz wahren. Wenn du zum Beispiel um eine Kündigung bittest, könnte dir das die Arbeitsagentur negativ auslegen und dir die Bezüge sperren. Du darfst nämlich nicht zu einer Kündigung provozieren. Auch alle anderen Absprachen in diese Richtung könnte man als solche provozierten Kündigungen verstehen. Und wie gesagt, jegliche Nettigkeiten gehören in ein Telefonat, aber nicht in einen solchen Brief. Scheue dich nicht, dass dir zustehende Gehalt einzufordern. Du bist nicht Schuld an der Misere. Wenn dein eines Gehalt die jetzt in eine Insolvenz stürzen sollte, sorry, aber dann macht das den Kohl nicht wirklich fett. Und dem Unternehmen steht dann Insolvenzgeld etc. zu. Wenn du allerdings ne Sperre vom Arbeitsamt kriegst, dann steht dir gar nix zu. Oder übernimmt dann dein alter Chef Miete, Strom, Versicherungen, Essen und alle anderen Rechnungen für dich?!

Mensch, werde mal wach. Die schmeissen dich raus, weil sie Geld sparen müssen!
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