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Thema: KSK-Prüfung bei Versicherten? vom 07.10.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> KSK-Prüfung bei Versicherten?
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immer
Threadersteller

Dabei seit: 01.07.2008
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Verfasst Di 07.10.2008 21:50
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KSK-Prüfung bei Versicherten?

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Hallo,

die KSK (Künstlersozialkasse) hat mir mitgeteilt, dass ich zu den Auserwählten gehöre und Sie mir in den nächsten Tagen einen Fragebogen übersenden, in dem sie für die vergangenen vier Jahre um Angabe und Nachweis (!) meiner tatsächlichen Einkünfte bitten. Menno!

Frage: hatte schon mal jemand eine Prüfung durch die KSK? Wenn ja, wie lief das ab? Hat jemand schon mal einen Bußgeldbescheid bekommen, weil er sich "verschätzt" hat bei den Einkommensschätzungen?

Bitte um Antworten von Leuten, die das bereits durchgemacht haben. Gegoogelt habe ich das Thema bereits, ich habe keinen Bericht eines Versicherten gefunden, wenn dann nur Prüfungen bei Unternehmen...

Danke schon mal.
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alorenz

Dabei seit: 02.10.2008
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Verfasst Mi 08.10.2008 07:30
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zur prüfung kann ich dir nix sagen (ist zu lange her bei mir), aber zum thema "bußgeld":

du hast jederzeit die möglichkeit, wenn du dich verschätzt hast, deine schätzung zu korrigieren bei der ksk (schriftlich, formlos). das steht dann auch in den erfassungsbögen immer nochmal drin. die korrektur gilt dann aber nur für den rest des laufenden jahres, rückwirkend kann man das nicht machen.

ich hab mich auch selber schonmal ziemlich verschätzt, da ist gar nix passiert. es ist in deinem eigenen interesse, was halbwegs realistisches anzugeben, weil sich ja die leistungen nach deiner angabe bemessen .. aber als freiberufler hat man halt oft ein stark schwankendes einkommen und kanns nicht vorher genau sagen, das wissen die bei der ksk ja auch. zu mir waren die jedenfalls immer sehr kulant und hilfsbereit, kannst auch ruhig mal da anrufen und nachfragen, die beissen nicht.

also solange du nciht dauerhaft dein einkommen völlig falsch angibst, wird da nix passieren denk ich -- von irgendwelchen "bußgeldern" hab ich noch nie gehört, im schlimmsten fall muß man halt nachzahlen soweit ich weiß (was dich nicht vor finanzielle probleme stellen sollte, wenn du eh schon tausende euro mehreinkommen rumliegen hast =).
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
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Verfasst Mi 08.10.2008 08:14
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naja eigentlich sollte es ja so sein, das wenn du deine steuererklärung machst und der betrag da gravierend von deiner schätzung abweicht, eben diese schätzung dann bei der ksk zu korrigieren. sowohl wenn du mehr als auch wenn du weniger verdient hast, als geschätzt, weil sich daran ja dein beitrag bemisst.
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222

Dabei seit: 06.11.2008
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Verfasst Do 06.11.2008 10:54
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Ich bin seit ca. 8 Jahren in der KSK, letztes Jahr geprüft worden und hatte viel Arbeit damit.
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immer
Threadersteller

Dabei seit: 01.07.2008
Ort: Mannheim
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 06.11.2008 11:45
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könntest du mir ein wenig genauer schreiben, wie eine solche prüfung von statten geht? ich habe bereits ein formular bekommen, auf dem ich angaben zum tatsächlichen einkommen der letzten vier jahre machen soll. war das bei dir mit dem formular erledigt? wenn du von "viel arbeit" schreibst, wohl nicht *Schnief*
ich wäre dir sehr verbunden, wenn du mir etwas mehr zum ablauf verraten könntest!

danke!
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222

Dabei seit: 06.11.2008
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Verfasst Do 06.11.2008 12:04
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Erstmal ist die Prüfung, ob Du überhaupt noch berechtigt bist in der KSK zu sein, ähnlich aufwendig wie die Prüfung zur Aufnahme. Belege Deiner Arbeit, Rechnungen ...

Punkt zwei der Prüfung:
Mein Einkommensschätzung war, wie bei Vielen, immer vorsichtig und pessimistisch und deshalb zu niedrig. Die KSK errechnet eine Durchschnitt der letzten 4 abgegebenen Bescheide zur Einkommenssteuererklärung, die Du vorlegen musst, der dann festgelegt wird. Da mein Einkommen speziell im letzen Jahr aber sehr gering war konnte ich dagegen Einspruch erheben und die KSK hat das auch angenommen. Belegt natürlich mit Daten meines Steuerberaters durch aktuelle Zahlen aus diesen Jahr.
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222

Dabei seit: 06.11.2008
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Verfasst Do 06.11.2008 12:08
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Ungerecht an der Angelegenheit finde ich lediglich das nur ca. 2-5% der Versicherten geprüft werden.
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Achim M.

Dabei seit: 17.03.2003
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Verfasst Do 06.11.2008 12:10
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222 hat geschrieben:
Ungerecht an der Angelegenheit finde ich lediglich das nur ca. 2-5% der Versicherten geprüft werden.

Ungerecht finde ich, dass ich nicht in der KSK bin, aber meine Kunden in die KSK einzahlen müssen und ich dementsprechend Druck kriege.

Gruß

Achim
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