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Thema: KSK Mindesgrenze Arbeitseinkommen vom 18.04.2014


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> KSK Mindesgrenze Arbeitseinkommen
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Timmy24
Threadersteller

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Verfasst Fr 18.04.2014 20:37
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KSK Mindesgrenze Arbeitseinkommen

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Ich lese mir gerade die Bedingungen der KSK durch und bin an dieser Seite hängen geblieben.
Was bedeutet das in Klartext?
Ist mit dem mindest Arbeitseinkommen der Gesamtbetrag meiner gestellten Rechnungen gemeint?
Oder nur der Gewinn abzügl. aller Ausgaben?
Was passiert, wenn ich unter dieser Grenze falle, bin ich dann nicht mehr versichert?

Ich hab schon mit der KSK selbst gesprochen, aber ehrlich gesagt bin ich daraus nicht viel schlauer geworden.
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Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
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Verfasst Fr 18.04.2014 20:47
Titel

Re: KSK Mindesgrenze Arbeitseinkommen

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Timmy24 hat geschrieben:
Gewinn abzügl. aller Ausgaben

ergänze hier einer "betrieblichen" oder "geschäftlichen" ...
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Timmy24
Threadersteller

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Verfasst Fr 18.04.2014 20:55
Titel

Re: KSK Mindesgrenze Arbeitseinkommen

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[quote="Frank Münschke"]
Timmy24 hat geschrieben:
"betrieblich" oder "geschäftlich"

Als Freischaffender (umsatzsteuerbefreit) bin ich kein Betrieb.
Daher wohl eher geschäftlich, freischaffende Verträge schließt man ja auch rein geschäftlich ab.
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Benutzer 116623
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Verfasst Fr 18.04.2014 21:28
Titel

Re: KSK Mindesgrenze Arbeitseinkommen

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[quote="Timmy24"]
Frank Münschke hat geschrieben:
Timmy24 hat geschrieben:
"betrieblich" oder "geschäftlich"

Als Freischaffender (umsatzsteuerbefreit) bin ich kein Betrieb..


Doch, bist du. Steuerrechtlich. Deine Einnahmen sind Betriebseinnahmen, deine Ausgaben Betriebsausgaben. Wenn du ein Fahrzeug zu mehr als 50% beruflich nutzt gehört es zum notwendigen Betriebsvermögen usw.

Was du hingegen nicht bist, ist "freischaffend" oder "umsatzsteuerbefreit".

Sondern 'freiberuflich' oder 'Freiberufler' (sofern das gemeint ist) und 'die Kleinunternehmerregelung nutzend' (anstatt regelbesteuert).

Timmy24 hat geschrieben:

Oder nur der Gewinn abzügl. aller Ausgaben?


Das, was übrigen bleibt, wenn die Betriebsausgaben bereits abgezogen sind, nennt sich Gewinn.

Zitat:
Was passiert, wenn ich unter dieser Grenze falle, bin ich dann nicht mehr versichert?


"Erzielt ein selbständiger Künstler oder Publizist nicht mindestens ein voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen, das über der gesetzlich festgelegten Grenze liegt, so ist er versicherungsfrei. Das bedeutet, dass weder eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung noch in der Rentenversicherung besteht."

Im Klartext heisst das, dass du dann nicht nach dem KSVG und über die KSK versichert sein kannst. Du fliegst also raus, wenn die drei Jahre abgelaufen sind, die dir als Berufsanfänger gewährt werden, um die Selbstständigkeit wenigstens einigermaßen tragfähig zu gestalten.


Zuletzt bearbeitet von am Fr 18.04.2014 21:29, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
Timmy24
Threadersteller

Dabei seit: 18.04.2014
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Verfasst Fr 18.04.2014 23:15
Titel

Re: KSK Mindesgrenze Arbeitseinkommen

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someonesdaughter hat geschrieben:

Was du hingegen nicht bist, ist "freischaffend" oder "umsatzsteuerbefreit".
Sondern 'freiberuflich' oder 'Freiberufler' (sofern das gemeint ist) und 'die Kleinunternehmerregelung nutzend' (anstatt regelbesteuert).


Das habe ich eigentlich schon mit dem Steuerberater durchgekaut und er hat mich extra darauf hingewiesen, dass auf der Rechnung der Vermerk "umsatzsteuerbefreit nach §19 UStG." (für mich als Kleinunternehmer) stehen muss.

someonesdaughter hat geschrieben:


Timmy24 hat geschrieben:

Oder nur der Gewinn abzügl. aller Ausgaben?


Das, was übrigen bleibt, wenn die Betriebsausgaben bereits abgezogen sind, nennt sich Gewinn.


Ich muss der KSK jährlich das voraussichtliche Arbeitseinkommen mitteilen (anhand dem meine Beitragshöhe errechnet wird). Die Frage ist was die KSK unter Arbeitseinkommen versteht?

http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitseinkommen

Gehe ich vom Wiki und meinen Verständnis aus, sollte insgesamt min. 3900€ im Jahr an Rechnungen geschrieben werden OHNE Abzug von irgendwelchen Ausgaben.
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Benutzer 116623
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Ort: -

Verfasst Sa 19.04.2014 01:11
Titel

Re: KSK Mindesgrenze Arbeitseinkommen

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Timmy24 hat geschrieben:

Das habe ich eigentlich schon mit dem Steuerberater durchgekaut und er hat mich extra darauf hingewiesen, dass auf der Rechnung der Vermerk "umsatzsteuerbefreit nach §19 UStG." (für mich als Kleinunternehmer) stehen muss.


Das ist aber nicht richtig, denn du bist nicht von der USt "befreit". Du bezahlst die USt wie jeder andere auch, wenn du bei einem regelbesteuerten etwas kaufst. Du weist sie nur in deinen Rechnungen nicht aus (und deine Kunden bezahlen sie nicht).

Daher eher so etwas:

"Formulierungsvorschlag der IT-Recht Kanzlei für Kleinunternehmer:

„Der angegebene Preis ist ein Endpreis zzgl. Versandkosten. Gemäß § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese folglich auch nicht aus (Kleinunternehmerstatus)“."

http://www.it-recht-kanzlei.de/kleinunternehmer-mehrwertsteuer-umsatzsteuer.html#abschnitt_19

Zitat:
Ich muss der KSK jährlich das voraussichtliche Arbeitseinkommen mitteilen (anhand dem meine Beitragshöhe errechnet wird). Die Frage ist was die KSK unter Arbeitseinkommen versteht?


Das, was im Gesetz steht, eine deiner Vermutungen, die Frank dir bestätigt hat. Und das findet man auch, wenn man den Begriff Arbeitseinkommen einfach mal bei Google eingibt, gleich der erste Treffer:

"§ 15 SGB IV Arbeitseinkommen

(1) Arbeitseinkommen ist der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit. Einkommen ist als Arbeitseinkommen zu werten, wenn es als solches nach dem Einkommensteuerrecht zu bewerten ist."


http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiv/15.html


Zuletzt bearbeitet von am Sa 19.04.2014 01:13, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
Timmy24
Threadersteller

Dabei seit: 18.04.2014
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Verfasst Sa 19.04.2014 15:21
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Danke someonesdaughter. Das ist wenigstens mal eine klare Ansage.
Ich habe all meine Ausgaben mal zusammen gerechnet, infolgedessen muss ich ca. 1000€ pro Monat reinbekommen, damit ich nicht rausfalle.

Gibt es irgendeine Anlaufstelle oder ein aktuelles Buch für Freiberufler? Mein Steuerberater hat mich zwar in einigen Bereichen aufgeklärt, aber ich bräuchte so etwas wie eine Checkliste, damit ich mir überhaupt einen Überblick verschaffen kann.
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Kipperlenny

Dabei seit: 20.05.2010
Ort: Preetz
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 21.04.2014 13:29
Titel

Re: KSK Mindesgrenze Arbeitseinkommen

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someonesdaughter hat geschrieben:


Daher eher so etwas:

"Formulierungsvorschlag der IT-Recht Kanzlei für Kleinunternehmer:

„Der angegebene Preis ist ein Endpreis zzgl. Versandkosten. Gemäß § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese folglich auch nicht aus (Kleinunternehmerstatus)“."

http://www.it-recht-kanzlei.de/kleinunternehmer-mehrwertsteuer-umsatzsteuer.html#abschnitt_19


Ja da gibt es viele Formulierungen - da kann man sich fast die schönste aussuchen Grins Als ich noch Kleinunternehmer war, stand auf meinen Rechnungen "Aufgrund § 19 UStG wird die Umsatzsteuer nicht erhoben". War schön kurz und reichte auch aus.
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