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fantasmo
Dabei seit: 29.11.2009
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Verfasst Mi 29.04.2015 07:37
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Hallo,
ich habe mal jemanden beauftragt, der bei der KSK ist...aber er selbst hat es mir nicht gesagt (auf der Rechnung stand kein Hinweis) sondern einmal kurz beiläufig jemand, der mir die Person vermittelt hat.
"Muss" ich mich da jetzt selbst bei der KSK melden oder gibt der Künstler was ab und dann schicken die mir ne Rechnung über die 5,2 %?
Außerdem war's nur einmal, also keine dauerhafte Anstellung.
Wieso schlägt der Künstler die Prozente nicht einfach drauf und führt sie dann ab? Rennt die KSK da jedem Auftraggeber hinterher? Wie prüfen die das denn? Gibt der Künstler alle seine Rechnungen ab und dann gehn die einzeln durch, ob von dem Auftraggeber eine Meldung vorliegt?
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Benutzer 37983
Account gelöscht
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Verfasst Mi 29.04.2015 09:20
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Ja, du musst diese Abgabe zahlen, nicht der Künstler.
Es ist auch egal, ob der über die KSK versichert ist oder nicht.
Wie die KSK prüft, kann ich nicht sagen, sie lassen das über die Deutsche Rentenversicherung mit erledigen, die seit kurzem dazu verpflichtet ist.
Ob einmalig beauftragt oder regelmäßig spielt keine Rolle.
Hatten wir ja alles schon mehrfach hier.
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Frank Münschke
Forums-Papa
Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
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Verfasst Mi 29.04.2015 09:40
Titel
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So etwas ist über Datenabgleich (darum wird auch die Deutsche Rentenversicherung eingeschaltet) sehr leicht und schnell möglich.
Du kriegst dann irgend Post von der KSK (das kann auch mehrere Jahre rückwirkend geschehen, muss also für 2014 z.B. nicht im laufenden Jahr geschehen, sondern vielleicht erst 2016) und zahlst dann einen bestimmten Prozentsatz (der jährlich festgelegt neu wird) des Rechnungsbetrages (ca. 4-5 Prozent).
Wenn du einmal bezahlt hast, kriegst du jährlich im Januar ein Schreiben, in das du dann selbst den Betrag einzutragen hast, der im Vorjahr angefallen ist und kriegst dann anschließend eine entsprechende Rechnung ...
--
BTW: Wenn du nicht zahlst, sind die sehr schnell mit dem Gerichtsvollzieher unterwegs!
--
Es geht dabei nicht nur um "Künstler": Die KSK deckt einen breiten Bereich gestalterisch Tätiger ab.
Wobei: Gestalterisch Tätige, die in einem festen, sozialversicherten (!) Arbeitsverhältnis stehen, fallen nicht darunter. Deren Sozialversicherung wird (auch wiederum durch den Arbeitsgeber direkt aber in diesem Falle nur anteilig) über die jeweilige Krankenkasse abgeführt. Für Rechnungen über solche gestalterische Tätigkeiten fallen dann keine KSK-Kosten an.
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fantasmo
Dabei seit: 29.11.2009
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Verfasst Mi 29.04.2015 10:43
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Achso, dass man auch zahlen muss wenn derjenige nicht KSK versichert ist, wusste ich nicht (das finde ich ja dann doch seltsam, die meisten wissen das ja wohl wahrscheinlich auch nicht und bislang hat mich auch eben noch nie jemand drauf hingewiesen.."Du musst MwSt abführn" das kennt man ja, aber für jeden Kram KSK-Abgabe wusst ich nicht).
Da muss man ja erstmal schauen, wer Künstler ist...Programmierer glaub ich auch, aber da find ich das ja doch etwas weit hergeholt.
Ich kenn es, dass manche "Künstler" 7 und manche 19 % MwSt abrechnen...ich dachte da immer die mit 7 sind wohl in der KSK und da muss man das zahlen und bei den anderen halt nicht.
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Frank Münschke
Forums-Papa
Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
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Verfasst Mi 29.04.2015 10:51
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Der unterschiedliche Mehrwertsteuersatz hat nichts, aber auch gar nicht damit zu tun, sondern ist an Warengruppen gebunden, für die der eine oder andere Mehrwertsteuersatz gilt.
Lasse dir das mal beides ausführlich von deinem Steuerberater erklären!
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fantasmo
Dabei seit: 29.11.2009
Ort: -
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Verfasst Mi 29.04.2015 13:10
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Ok, ja da muss ich mich nochmal genau informieren. Es waren bei mir bislang insgesamt nämlich zwei Fälle. Zwei gleiche Leistungsarten, nur jeweils von jemand anders ausgeführt und der eine berechnete 7 der ander 19 % (ich meine ich kenn das von Büchern, aber das war's ja bei mir nicht).
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