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Thema: KSK - Ist das Gerichtigkeit? vom 05.08.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> KSK - Ist das Gerichtigkeit?
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Michelino81
Threadersteller

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Verfasst Sa 05.08.2006 14:31
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KSK - Ist das Gerichtigkeit?

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Habe mich ebenfalls, wie viele andere hier, über die KSK informiert.

Als Webdesigner/Grafiker ist man laut deren Regelung ein "Künstler" und ist somit bei denen eigentlich pflichtversichert!!!!

Jetzt werden aber viele Abgelehnt, weil es heisst, dass da keine künstlerische Tätigkeit vorliegt, wenn man Webdesigner/Grafiker angibt. Zur Zeit prozessieren ja viele abgelehnte!

Es gibt also Webdesinger die sind in der KSK und es gibt welche die sind draußen - wegen Ablehnung.

Jetzt müssen die Webdesigner, die abgelehnt wurden, da ihnen der Künstlerstatus nicht anerkannt wurde oder aberkannt, trotzdem diese ca. 5,8% von ihren Kunden abverlangen, um jemanden zu finanzieren der eigentlich den gleichen Beruf ausübt.

Dies widerspricht doch sich gegenseitig!!! ????

Viele Webdesigner/Grafiker sind ja erst garnicht in der KSK, wie macht Ihr das denn?
Also nicht wegen der Versicherung, sondern wegen diesen Abgaben?

Ich würde gerne mal Meinungen und am wichtigsten gute Informationen dazu lesen und bedanke mich bereits jetzt!
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KleinSchlaffi

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Verfasst So 06.08.2006 05:01
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Willst du als Grafiker bei der KSK unbedingt gelistet werden oder fragst du einfach interessehalber, wie solchen Unterschiede entstehen?

1. Es gibt KSK Mitglieder, die wären Ehepartner Pflichtversichert. Da diese jedoch dann als Hausfrau und als Trutsche abgestempelt werden, nimmt man sich diese Prozedur auf sich und stellt mal den Antrag. Manchmal sogar schon dann, wenn ein VHS Kurs erfolgreich belegt wurde.

2. Grafiker im künstlerischem Sinne und den Richtlinien der KSK, sind Grafiker der Freien Berufe. D.h. du darfst keinen Gewerbeschein haben und brauchst vom Finanzamt die Einstufung „Freischaffend Tätig“.

3. Grafiker im künstlerische Sinne, gehören der bildenden Kunst an. D.h. Webseitengestalter und Plakatdesigner gehören der Industrie an und scheiden somit aus. Nachträgliche Überprüfungen sorgen meist für den sofortigen Ausschluss aus der KSK, da nach der Einsicht vorhandener Unterlagen, mehr für die Industrie gearbeitet wird.

Das Grundproblem ist aber, wenn du über die Mindestgrenzen hinaus Umsatz schiebst. D.h., denn selbst ein Grafiker der Freien Berufe bist und durch Verkäufe der Werke, den Tätigkeiten nebenher und durch untypisches Arbeitsverhalten auffällig wirst, dann war es das.

Wer die Geschichte der KSK kennt, der kann sich auch ganz schnell dort listen und sich Pflichtversichern lassen. Aber durch die heutigen Änderungen, wie zum Bsp. dem SGB, hinsichtlich der Freiwilligen Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung, der kann auf die Mitgliedschaft verzichten, sollte lieber die Beiträge direkt an die Träger der Freiwilligen Versicherung abführen.

Stell dir mal vor, denn du schiebst für einen Auftrag 100 T€. Das entspräche dann 5800 Euro und der Eigenanteil, die abzuführen wären. Davon kann ein gesunder 35 Jähriger Grafiker 10 Monate alle Freiwilligen Versicherung entrichten.

Also, dass heißt – Selbst wenn du auch im Jahr nur 100 T€ schiebst – denkt sich dann mit der herkömmlichen Finanzieren gesundheitlicher Pflichtleistungen. Ich glaube auch das die 100 T€ die Obergrenze der Pflichtversicherung bei der KSK ist. Irgendetwas war da.

Zu deiner Gerechtigkeit – Das ist schon gerecht, denn die KSK Mitglieder mit zu wenig Umsatz werden nicht bei der Arbeitsagentur gelistet und entrichten nur einen Mindestbeitrag von ca. 80 Euro im Monat – Dann sind die mit durch auch tauchen bei den offiziellen Listen, die es ja gibt – Arbeitnehmer mit Ausgleichzahlen oder sozialen Zuwendungen, nicht auf.

Wenn bei der KSK nicht Mitglied ist, der braucht die 5,8% auch nicht entrichten. Der Betrag von auch nicht vom Kunden an den Grafiker und/oder an die KSK entrichtet, sondern schiebt der Grafiker direkt zur KSK. Diese ist abgeändert worden – Gab es mal, wo Schreiberlinge und Pressefotografen, die für einen Verlag arbeiten nicht geführt wurden und Mitglieder waren.

Ca. 70% der Mitgliedschaften wurden in den letzten 5 Jahren aufgehoben / gekündigt, da die Eckdaten nicht mehr übereinstimmten und alles industrialisiert wurde oder kennst du noch einen Illustrator, der regelmäßig eine Karikatur für das regionale Tageblatt zeichnet?
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nanu

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Verfasst So 06.08.2006 14:35
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KleinSchlaffi hat geschrieben:
Grafiker im künstlerischem Sinne und den Richtlinien der KSK, sind Grafiker der Freien Berufe. D.h. du darfst keinen Gewerbeschein haben und brauchst vom Finanzamt die Einstufung „Freischaffend Tätig“.


Ja ist das bei den Grafikern so?
Webdesigner dürfen z. B. einen Gewerbeschein haben u. können sich über die KSK versichern, sofern die Voraussetzungen stimmen. (schwerpunktmäßig Grafik anbieten, der Gewinn im Limit ist).

mehr dazu unter:
http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber/?naviId=210&level=2&count=8.2.

Was wollen eigentlich gelernte Mediengestalter in der KSK? Sie betonen doch immer wieder es ist Handwerk und nicht Kunst.


Zuletzt bearbeitet von nanu am So 06.08.2006 15:03, insgesamt 2-mal bearbeitet
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KleinSchlaffi

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Verfasst So 06.08.2006 14:48
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Mediengestalter im Ausbildungsberuf IHK ist Handwerk. Kommt der Mediengestalter von der Hochschule, dann ist es ein Freier Beruf. Das ist doch der rund, warum viele Bildungsstätten den Hochschul – Status haben möchten, um ihren Absolventen einen andern Status VERKAUFEN zu können, die Ausbildung jedoch nicht den Anforderungen entspricht.

“ Gewinn im Limit „ – * Ich geb auf... * Super, denn da sind diese Webdesigner auch richtig aufgehoben. Sie machen weder Umsatz, so richtige Gewinn.

Bei den Grafikdesigner mit dem Status „freischaffend“ oder „Freischaffender Grafikdesigner“, die kommen in die KSK rein.
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nanu

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Verfasst So 06.08.2006 15:04
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Wieso machen Webdesigner keine Gewinne??

Der Gewinn muss über 325,09 Euro monatlich liegen:
oder es muss abzusehen sein dass der Gewinn in der Richtig geht wenn das Gewerbe gerade angemeldet worden ist.
(übrigens KSK u. Gewerbe Webdesign geht)

Nun das Zitat aus meiner verlinkten Page:

Zitat:
Hauptberuflich selbständige Künstler und Publizisten, die nicht mehr als einen Arbeitnehmer beschäftigen und mit dieser Tätigkeit mindestens einen Gewinn von 3.901 Euro jährlich (= 325,09 Euro monatlich) erzielen, sind Pflichtversicherte der gesetzlichen Sozialversicherung. Dies regelt das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG).


Zuletzt bearbeitet von nanu am So 06.08.2006 15:09, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Tofutante

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Verfasst So 06.08.2006 15:08
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nanu hat geschrieben:
Was wollen eigentlich gelernte Mediengestalter in der KSK? Sie betonen doch immer wieder es ist Handwerk und nicht Kunst.


Mir teilten mehrere kompetente Stellen, u.a. mediafon und auch die KSK selbst mit, dass für Mediengestalter die KSK zuständig ist. Ob studiert oder nicht, KleinSchlaffi - davon hat mir keiner was gesagt. Wichtig ist wohl nur der Nachweis, dass man tatsächlich durch Mediengestaltung auch seine Kohle verdient. Ich meine, es muss monatlich mindestens irgendwas über 350,- Euro sein, bin mir aber im Moment nicht sicher... irgendein bestimmter Betrag...
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KleinSchlaffi

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Verfasst So 06.08.2006 15:09
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Als reiner Webdesigner, ohne Extras. Ich kenne einige Webdesigner. Da ist aber keiner dabei, dem es dicke geht. Es gibt auch Webdesigner, die ein Zertifikat einer Designschule haben, sich dann noch mal auf die Schulbank setzen und dann Grafikdesign zu machen, weil sie merken, dass es als Stand-alone nicht funktioniert.
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Ellie
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Verfasst So 06.08.2006 15:15
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Liebste nanu,

lies doch mal korrekt: Sie machen weder Umsatz, so richtig Gewinn. Bedeutet, sie machen schon Gewinn, aber eben nicht sehr viel.

Warum das so ist? Du bist doch Webdesignerin, da solltest Du deine Konkurrenz doch kennen.

LG,
Ellie
 
 
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