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Thema: Krankenversicherung: vom Freiberufler zum Arbeitnehmer vom 13.09.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Krankenversicherung: vom Freiberufler zum Arbeitnehmer
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li_la_launebär
Threadersteller

Dabei seit: 13.09.2010
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Verfasst Mo 13.09.2010 00:16
Titel

Krankenversicherung: vom Freiberufler zum Arbeitnehmer

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Hi Leute,

ich hoffe ihr habt ein wenig Ahnung von Krankenversicherungen,
denn ich denke meine Lage ist etwas kompliziert...

Also, ich habe 2008, neben dem Studium, ein Gewerbe als Mediengestalter angemeldet.
Hab da allerhand Zeug gemacht für kleine Firmen hier in der Region um mir
neben dem Studium was dazu zu verdienen.

Ich war die ganze Zeit (Schule und Studium) über meine Eltern privat versichert (war also noch nie in der GKV).
Das Studium ist jetzt rum und ich will weiter privat versichert bleiben.
Da ich ja jetzt kein Student mehr bin, bin ich ja zu Zeit hauptberuflich selbstständig.
Also sollte es ja kein Problem sein in die PKV zu kommen.

Angenommen ich tue das und versichere mich privat, merke aber in 3 Monaten, dass
mich mein Gewerbe nicht ernähren kann und nehme eine Stelle an (werde also Arbeitnehmer), darf ich dann
weiterhin privat versichert bleiben oder MUSS ich dann in die GKV?

Grüße
euer Li La Launebär
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blindtext

Dabei seit: 22.07.2010
Ort: -
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Verfasst Mo 13.09.2010 16:33
Titel

Re: Krankenversicherung: vom Freiberufler zum Arbeitnehmer

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li_la_launebär hat geschrieben:

denn ich denke meine Lage ist etwas kompliziert...


Nö, ganz einfach. Wird dir aber nicht gefallen.

Zitat:
Angenommen ich tue das und versichere mich privat, merke aber in 3 Monaten, dass
mich mein Gewerbe nicht ernähren kann und nehme eine Stelle an (werde also Arbeitnehmer), darf ich dann
weiterhin privat versichert bleiben oder MUSS ich dann in die GKV?


Du musst in die GKV - und zwar so lange, wie dein Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Das sind derzeit 45.000 Euro p.a., also bei 12 Gehältern 3750,- im Monat.

Verdienst du weniger - und im Nachbarthread sprichst du von 2500,- Euro - bist du in der GKV pflichtversichert.

http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/versicherungspflichtgrenze-beitragsbemessungsgrenze.htm

blindtext
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