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Autor |
Nachricht |
munch_maniac
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Di 12.07.2005 14:41
Titel
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el_camaleon hat geschrieben: | munch_maniac hat geschrieben: |
Das du von einer PKV nicht mehr in eine GKV kommst ist unsinn.
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stimmt so nicht ganz! solltest du mehr als 60 monate in einer
privaten krankenversicherung sein, gibbet kein zurück mehr.
auf jeden fall gestaltet sich das dann sehr, sehr schwierig. |
Und auf welcher Grundlage?
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Account gelöscht
Ort: -
Alter: -
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burnout
Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Osnabrücker Land
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Di 12.07.2005 14:52
Titel
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LordJuly hat geschrieben: | Schon mal drüber nachgedacht zu unserem beliebten Arbeitsamt zu gehen, dich für die Zeit dort Arbeitslos melden, dann bist du nämlich auch für die Zeit Versichert. Und bekommst vielleicht auch noch etwas Kohle!
Oder liege ich da falsch? |
hab ich ja auch gesagt...
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munch_maniac
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Di 12.07.2005 14:53
Titel
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Da kann ich aber nichts finden, dass man nicht mehr in die GKV zurück kann? Oder überlese ich etwas?
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DooH
Threadersteller
Dabei seit: 06.08.2003
Ort: Köln
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Di 12.07.2005 15:00
Titel
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burnout hat geschrieben: | LordJuly hat geschrieben: | Schon mal drüber nachgedacht zu unserem beliebten Arbeitsamt zu gehen, dich für die Zeit dort Arbeitslos melden, dann bist du nämlich auch für die Zeit Versichert. Und bekommst vielleicht auch noch etwas Kohle!
Oder liege ich da falsch? |
hab ich ja auch gesagt... |
ja, aber ich verdiene doch Geld aufs Gewerbe ... also freiberuflich ...
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Account gelöscht
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Di 12.07.2005 15:11
Titel
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munch_maniac hat geschrieben: |
Da kann ich aber nichts finden, dass man nicht mehr in die GKV zurück kann? Oder überlese ich etwas? |
sorry! ich hab das verwechselt!
Pflichtversicherung durch Arbeitslosigkeit
Bei Arbeitslosigkeit fällt man ebenfalls in die gesetzliche Kasse zurück. In diesem Fall hat man ebenfalls ein sofortiges Kündigungsrecht. War man zu diesem Zeitpunkt jedoch schon mindestens 5 Jahre privat versichert, hat man auch das Recht, in der PKV zu bleiben. Das Arbeitsamt zahlt dann die Kosten, die sonst an die GKV zu zahlen gewesen wären. Nutzt man dies nicht, oder ist die Vorausssetzung nicht erfüllt, kann man meist den Vertrag für die Zeit der Arbeitslosigkeit kostenlos ruhen lassen. So erhält man sich die Rechte, und prüft bei Arbeitsbeginn, wie man weiter verfährt.
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munch_maniac
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Di 12.07.2005 15:19
Titel
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el_camaleon hat geschrieben: | munch_maniac hat geschrieben: |
Da kann ich aber nichts finden, dass man nicht mehr in die GKV zurück kann? Oder überlese ich etwas? |
sorry! ich hab das verwechselt!
Pflichtversicherung durch Arbeitslosigkeit
Bei Arbeitslosigkeit fällt man ebenfalls in die gesetzliche Kasse zurück. In diesem Fall hat man ebenfalls ein sofortiges Kündigungsrecht. War man zu diesem Zeitpunkt jedoch schon mindestens 5 Jahre privat versichert, hat man auch das Recht, in der PKV zu bleiben. Das Arbeitsamt zahlt dann die Kosten, die sonst an die GKV zu zahlen gewesen wären. Nutzt man dies nicht, oder ist die Vorausssetzung nicht erfüllt, kann man meist den Vertrag für die Zeit der Arbeitslosigkeit kostenlos ruhen lassen. So erhält man sich die Rechte, und prüft bei Arbeitsbeginn, wie man weiter verfährt. |
Alles klar.
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McMaren
Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Di 12.07.2005 20:51
Titel
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wenn du dich nicht arbeitslos melden willst oder kannst, dann frag doch bei deiner krankenkasse mal nett an.
sag, du warst bisher als azubi bei denen und bist bald student und willst dich dann da als student versichern. dazwischen machst du nur einen 400,- euro job (denn beim mini-job als einzige einnahmequelle hast du keinen vollen krankenversicherungsschutz!!).
für die zwischenzeit würdest du gerne bei denen bleiben, weil es bei denen so super läuft etc. und du da so zufrieden bist. und ob du für die paar monate nicht schon mal vorab den studententarif haben kannst. das sind dann ca. 65,- euro mit pflegeversicherung etc., das ist bei allen kassen der gleiche satz. mein ich zumindest.
das macht deine kasse bestimmt. ich hab das damals nicht in anspruch genommen, aber ich kenn einige, die das gemacht haben.
wenn du dann nen studienplatz hast, kannst du ja eben erstmal über deine mama versichert sein udn wenn du dann 25 wirst, gehst du wieder in die alte krankenkasse oder auch ne andere und zahlst dann da die 67,- euro studentenbeitrag.
feddich is die laube.
edit: ich zahl im moment 55,69 euro im monat, hab grad extra für dich nachgesehen.
Zuletzt bearbeitet von McMaren am Di 12.07.2005 21:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
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