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Mac
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht:
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Verfasst Di 11.01.2011 13:22
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dann berechne sie halt nichtund mach die Rechnung nur was höher.
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Smooth-Graphics
Dabei seit: 22.05.2006
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Di 11.01.2011 13:23
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Laidala hat geschrieben: | Trotzdem bin ich mir unsicher ob ich die Bilder dann in Rechnung stellen darf beim Kunden. |
Naja, eben nicht direkt als Einzelposten. Siehe mein Post oben. Wichtig wäre nur die Lizenzfrage, wenn du es auf deinen Namen kaufst.
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Benutzer 37983
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Di 11.01.2011 13:26
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Soweit ich weiß, darf man auch als Freiberufler Leistungen mit 19% verkaufen, solange sie in der Menge unter der Hauptleistung bleiben, du also deinen Hauptgewinn mit Leistungen durch 7% machst.
Und wenn du auf einer Rechnung zwei unterschiedliche Mwst-Sätze hast, dann teilt die Nebenleistung das Schicksal der Hauptleistung, wenn sie eng miteinander verbunden sind §3 UStG Absatz 5. Das sollte hier der Fall sein.
Ok, sehe grad, ist vermutlich eh hinfällig, da du gar keine MwSt berechnest... Wies dann läuft weiß ich nicht.
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Di 11.01.2011 13:42
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Smooth-Graphics hat geschrieben: | Nimroy hat geschrieben: | Was ist mit Franks Einwand? |
Sicher? Ich behaupte eher, was ist mit meinem Einwand, dass Freiberufler keine Posten weiterverkaufen dürfen. Schon gar nicht mit Aufschlag. |
Dih meinte ichdoch auch. Was müst ihr ach ähnlich farbige Avatar haben??
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Laidala
Threadersteller
Dabei seit: 13.04.2005
Ort: -
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Di 11.01.2011 13:47
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Also wenn ich das richtig verstanden habe ist es besser wenn ich die Bilder mit in den Entwurf einbinde und diese NICHT 1 zu 1 in meine Rechnung aufliste?!
Wie gesagt ich nehme selber KEINE Steuern ein, wegen Kleinunternehmen und ich noch am Anfang stehe. Eben freiberuflich!
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Benutzer 37983
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Di 11.01.2011 13:52
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Nimroy hat geschrieben: | Smooth-Graphics hat geschrieben: | Nimroy hat geschrieben: | Was ist mit Franks Einwand? |
Sicher? Ich behaupte eher, was ist mit meinem Einwand, dass Freiberufler keine Posten weiterverkaufen dürfen. Schon gar nicht mit Aufschlag. |
Dih meinte ichdoch auch. Was müst ihr ach ähnlich farbige Avatar haben?? |
OT: Aber Frank M. hat doch jetzt den Hoppehoppereiter-Ava Der sieht doch ganz anders aus.
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Sherithra
Dabei seit: 05.09.2007
Ort: Kreis Schwäbisch Hall
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Di 11.01.2011 15:16
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Laidala hat geschrieben: | Also wenn ich das richtig verstanden habe ist es besser wenn ich die Bilder mit in den Entwurf einbinde und diese NICHT 1 zu 1 in meine Rechnung aufliste?!
Wie gesagt ich nehme selber KEINE Steuern ein, wegen Kleinunternehmen und ich noch am Anfang stehe. Eben freiberuflich! |
freiberuflich Kleinunternehmen keine Steuern....
Du wirfst da grundsätzliche Dinge durcheinander! Die Kleinunternehmerregelung besagt, dass Du keine Umsatzsteuer verrechnest, aber damit auch keine gegenrechnen darfst (Vorsteuer)
Das hat erstmal gar nichts mit freiberuflich zu tun. Auch Gewerbetreibende dürfen die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
ABER: Ein Gewerbetreibender darf eben Leistungen weiterverkaufen (z.B. Druck) ein Freiberufler nicht.
Bei Bildern wird es allgemein schwierig, da Du mit dem Kauf die Lizenz erwirbst, und nicht der Kunde.Du darfst die Bilder dem Kunden nicht zur Verfügung stellen, da eine Weitergabe lizenzrechtlich nicht genehmigt ist.
Von daher ist es oft besser, der Kunde kauft die Bilder gleich selbst.
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Laidala
Threadersteller
Dabei seit: 13.04.2005
Ort: -
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Di 11.01.2011 15:32
Titel
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DANKE, das war eine sehr gut Antwort. Für mich verständlich!
DANKE
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