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Thema: Kleinunternehmer - Kunde verlangt MwSt vom 18.03.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Kleinunternehmer - Kunde verlangt MwSt
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ninjafunk

Dabei seit: 09.10.2007
Ort: Hamburg
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Geschlecht: -
Verfasst Di 18.03.2008 19:40
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padde2000 hat geschrieben:
Nachtrag:

Das heißt, hast du im Januar eine Netto-Rechnung über 100,00 EUR gestellt, musst du auch für diese Rechnung noch 19 % abführen...



... du kannst nachträglich noch die mwst von deinen schon abgerechneten kunden verlangen. es wird (sofern sie nicht von der steuer befreit sind) wahrscheinlich keinen stören ...
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 18.03.2008 19:44
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

ninjafunk hat geschrieben:
padde2000 hat geschrieben:
Nachtrag:

Das heißt, hast du im Januar eine Netto-Rechnung über 100,00 EUR gestellt, musst du auch für diese Rechnung noch 19 % abführen...



... du kannst nachträglich noch die mwst von deinen schon abgerechneten kunden verlangen. es wird (sofern sie nicht von der steuer befreit sind) wahrscheinlich keinen stören ...


ob die sich dann allerdings auf den zinober einlassen, schon bezahlte rechnungen nochmal zu buchen, und deswegen in ihrer buchhaltung alles umwerfen steht allerdings auf einem anderen blatt... zumindest wirft das dann kein gutes licht auf den dienstleister... und im zweifelsfall gibts dann immer welche, die nich zahlen, und das darf er dann aus eigener tasche löhnen...
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FreShEviL
Threadersteller

Dabei seit: 23.03.2005
Ort: -
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 18.03.2008 23:24
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soo alles OK mit dem Kunden hab ihm das gesagt und er meinte OK kein Problem, macht nichts. Danke an alle!

Das nächste Buch das mich mir kaufe ist dann eins über MwSt und Steuer für Unternehmer im Allgemeinen Lächel
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bacon

Dabei seit: 24.10.2007
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Mi 19.03.2008 10:11
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Zitat:
und wenn du deinem kunden erklärst, das du reine nettorechunngen schreibst, die er genau so zur gewinnminderung einsetzen kann


Wobei ich das mal gerne erläutert haben würde. Für mich hat sich mit meinem laienhaften Studentenwissen bisher als Vorteil der Kleinunternehmerregelung folgendes herauskristallisiert: Kein bis geringer Papierkram (kein Vorabzug).

Nachteil: Wenn ich mirn neuen Compi kaufe, kann ich mir die 19% nicht vom FA wieder holen.

Am Jahresende mache ich ne stinknormale Gewinn/Verlustrechnung (das wird ja in beiden Optionen der Regelfall sein, oder?)

Du meinst dann wahrscheinlich, dass es latte ist, ob ich als Unternehmer irgend etwas mit oder ohne USt kaufe, da ich den Kaufpreis ja sowieso - ist der Gegenstand denn eine Investition für mein Unternehmen - als "Verlust" geltend machen kann (Abschreibung oder so nennt man das doch?)

Wenn ich dann als Kleinunternehmer die Gewinn/Verlustbilanz erstelle, darf ich dann alle "Verluste" samt USt geltend machen, oder muss ich die Abziehen? (Was ja dann bei entspr. Investitionshöhe ein echt fetter Nachteil gg. dem "normalen" Unternehmertum wäre)

Nicht dass das so brennend wär', bei meiner Buchführung würde eh jeder die Krise bekommen. Als Studi aber hab ich jetzt widerum auch nicht die Millionengagen hier aufm Konto rumfliegen.


Zuletzt bearbeitet von bacon am Mi 19.03.2008 10:20, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 19.03.2008 10:23
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Die MwSt ist ein alter Kropf, den man einfach nicht loswerden kann..

Gewinn und Verlust beziehen sich immer auf die Netto-Werte ohne MwSt.

Wenn du MwSt berechnen würdest, ist die MwSt ein durchlaufender Posten,
an dem du nix verdienst und auch nichts verlierst.
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bacon

Dabei seit: 24.10.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mi 19.03.2008 18:42
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Da bin ich ja froh, dass ich keine Kohle habe, um groß Verluste zu machen. Ich bedanke mich.
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