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FreShEviL
Threadersteller
Dabei seit: 23.03.2005
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Alter: 46
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Verfasst Di 18.03.2008 16:58
Titel Kleinunternehmer - Kunde verlangt MwSt |
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Hallo,
generell dazu ja ich kann die MwSt auch ausweisen nur was muss ich dazu beachten?
Summe 100€ ohne MwSt.
Mit wären es dann 119€.
Dabei muss ich Angaben zum Finanzamt machen oder irgendwelche Angaben auf der Rechnung?
Hab schon alles oben. Anschrift - Bankverbindung - evtl noch Steuernummer? Wie rechne ich das dann mit dem Finanzamt ab muss ich denen Bescheid geben, im vorraus?
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Di 18.03.2008 17:04
Titel Re: Kleinunternehmer - Kunde verlangt MwSt |
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FreShEviL hat geschrieben: | Hallo,
generell dazu ja ich kann die MwSt auch ausweisen nur was muss ich dazu beachten?
Summe 100€ ohne MwSt.
Mit wären es dann 119€.
Dabei muss ich Angaben zum Finanzamt machen oder irgendwelche Angaben auf der Rechnung?
Hab schon alles oben. Anschrift - Bankverbindung - evtl noch Steuernummer? Wie rechne ich das dann mit dem Finanzamt ab muss ich denen Bescheid geben, im vorraus? |
ich versteh das nicht, schreibst du rechnungen mal mit mal ohne mwst? hast du ein gewerbe, bist du freier oder machst du das privat? hast du schon mal eine rechnung geschrieben?
kann deine frage nicht so richtig verstehen, also inhaltlich.
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remote
Dabei seit: 10.11.2006
Ort: /var/www/
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FreShEviL
Threadersteller
Dabei seit: 23.03.2005
Ort: -
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Di 18.03.2008 17:29
Titel
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Kleinunternehmer bin ich .. noch.
Also ich darf generell keine MwSt. berechnen. Keine Angst habe ich bis jetzt noch nicht. Meine Rechnungsangaben sind alles so wie es sein soll. Benutze dazu Wiso Mein Büro - Ich vertrau darauf
Die Frage war nur ob ich MwSt berechnen darf und was ich beachten soll. Aber wenn es nicht geht dann gehts halt nicht.
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ninjafunk
Dabei seit: 09.10.2007
Ort: Hamburg
Alter: -
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padde2000
Dabei seit: 20.07.2007
Ort: Oberhausen-Rheinhausen
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Di 18.03.2008 17:39
Titel
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Hi,
ich habe die Frage auch noch nicht richtig verstanden...
Um Rechnungen erstellen zu können, musst du ein Gewerbe angemeldet haben. Wenn du ein Gewerbe angemeldet hast, hast du irgendwann am Anfang mal einen "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" vom Finanzamt bekommen, in dem du dich entschieden hast, ob du Kleinunternehmer bist oder nicht.
Der Begriff Kleinunternehmer ist im §19 UStG klar geregelt.
Wenn du Unternehmer bist, dann darfst du keine MwSt auf deinen Rechnungen ausweisen und darfst im Gegensatz dazu keine Vorsteuer bei Eingangsrechnungen ziehen. Das heißt, du hast mit der MwSt auf der Einnahmen- und Ausgabenseite nichts zu tun. Dein Kunde kann dann auch keinen MwSt-Ausweis verlangen, weil du es einfach nicht darfst! Weist du die MwSt doch aus, dann musst du sie auch als Kleinunternehmer ans Finanzamt abgeben - das ist der sog. "Deppen-Paragraph". Wenn du als Kleinunternehmer die MwSt ungerechtfertigt ausweist, musst du sie abführen, darfst aber trotzdem keine Vorsteuer ziehen...
Hast du dich dazu entschieden kein Kleinunternehmer nach §19 UStG zu sein, dann MUSST du die MwSt auf deinen Rechnungen ausweisen, darfst im Gegenzug auch die Vorsteuer aus Eingangsrechnungen ziehen.
Auch die Pflichtangaben, die eine Rechnung enthalten muss, sind gesetzlich geregelt:
http://www.gruenderblatt.de/pdf/pflichtangaben-auf-rechnungen.pdf
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padde2000
Dabei seit: 20.07.2007
Ort: Oberhausen-Rheinhausen
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Di 18.03.2008 17:43
Titel
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Nachtrag:
Du bist also Kleinunternehmer...
Du hast die Option, dass du in die "Normalbesteuerung" wechselst, bist dann aber rückwirkend für das ganze Jahr zur Abführung der Steuer verpflichtet. Das heißt, hast du im Januar eine Netto-Rechnung über 100,00 EUR gestellt, musst du auch für diese Rechnung noch 19 % abführen...
Und du kannst nicht wechseln wie du Lust hast. Entscheidest du dich, kein Kleinunternehmer mehr zu sein, bist du an diese Entscheidung 5 Jahre gebunden.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Di 18.03.2008 18:49
Titel
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padde2000 hat geschrieben: | Nachtrag:
Du bist also Kleinunternehmer...
Du hast die Option, dass du in die "Normalbesteuerung" wechselst, bist dann aber rückwirkend für das ganze Jahr zur Abführung der Steuer verpflichtet. Das heißt, hast du im Januar eine Netto-Rechnung über 100,00 EUR gestellt, musst du auch für diese Rechnung noch 19 % abführen...
Und du kannst nicht wechseln wie du Lust hast. Entscheidest du dich, kein Kleinunternehmer mehr zu sein, bist du an diese Entscheidung 5 Jahre gebunden. |
so und nich anders schaut das aus...
@freshevil: und wenn du deinem kunden erklärst, das du reine nettorechunngen schreibst, die er genau so zur gewinnminderung einsetzen kann, is doch alles in ordnung. denn auf deine 100 € rechnung kämen ja dann im zweifelsfall eh 19 € märchensteuer. von dem her - nen wirklichen gewinn oder verlust hat dein kunde dabei nich...
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