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Thema: Kleinunternehmer - Kunde verlangt MwSt vom 18.03.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Kleinunternehmer - Kunde verlangt MwSt
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FreShEviL
Threadersteller

Dabei seit: 23.03.2005
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Verfasst Di 18.03.2008 16:58
Titel

Kleinunternehmer - Kunde verlangt MwSt

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Hallo,

generell dazu ja ich kann die MwSt auch ausweisen nur was muss ich dazu beachten?

Summe 100€ ohne MwSt.
Mit wären es dann 119€.

Dabei muss ich Angaben zum Finanzamt machen oder irgendwelche Angaben auf der Rechnung?
Hab schon alles oben. Anschrift - Bankverbindung - evtl noch Steuernummer? Wie rechne ich das dann mit dem Finanzamt ab muss ich denen Bescheid geben, im vorraus?
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 18.03.2008 17:04
Titel

Re: Kleinunternehmer - Kunde verlangt MwSt

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FreShEviL hat geschrieben:
Hallo,

generell dazu ja ich kann die MwSt auch ausweisen nur was muss ich dazu beachten?

Summe 100€ ohne MwSt.
Mit wären es dann 119€.

Dabei muss ich Angaben zum Finanzamt machen oder irgendwelche Angaben auf der Rechnung?
Hab schon alles oben. Anschrift - Bankverbindung - evtl noch Steuernummer? Wie rechne ich das dann mit dem Finanzamt ab muss ich denen Bescheid geben, im vorraus?


ich versteh das nicht, schreibst du rechnungen mal mit mal ohne mwst? hast du ein gewerbe, bist du freier oder machst du das privat? hast du schon mal eine rechnung geschrieben?

kann deine frage nicht so richtig verstehen, also inhaltlich.
 
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remote

Dabei seit: 10.11.2006
Ort: /var/www/
Alter: 110
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 18.03.2008 17:09
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Zitat:
generell dazu ja ich kann die MwSt auch ausweisen nur was muss ich dazu beachten?


Als Kleinunternehmer darfst Du Mwst. generell nicht ausweisen.

http://www.traum-projekt.com/forum/122-steuer-and-buchf-hrung/48395-faq-kleinunternehmer.html

Zitat:
evtl noch Steuernummer?


Die hast Du hoffentlich auch auf _allen_ bisherigen Rechnungen angegeben.
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FreShEviL
Threadersteller

Dabei seit: 23.03.2005
Ort: -
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 18.03.2008 17:29
Titel

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Kleinunternehmer bin ich .. noch.
Also ich darf generell keine MwSt. berechnen. Keine Angst habe ich bis jetzt noch nicht. Meine Rechnungsangaben sind alles so wie es sein soll. Benutze dazu Wiso Mein Büro - Ich vertrau darauf Grins

Die Frage war nur ob ich MwSt berechnen darf und was ich beachten soll. Aber wenn es nicht geht dann gehts halt nicht.
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ninjafunk

Dabei seit: 09.10.2007
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Di 18.03.2008 17:33
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Du darfst MwSt auch als Kleinunternehmer ausweisen, bist aber eigentlich davon freigestellt. Machst du es trotzdem, musst du das FA benachrichtigen und musst dann (soweit ich weiß) für das ganze Jahr Vorsteuer zahlen. D.h. auch Aufträge, die du schon ohne Steuer berechnet hast werden mit eingerechnet. Mal so mal so geht nicht! Für deinen Kunden ists egal, sag ihm, dass die 19% dann natürlich noch draufgerechnet werden. Die kann er dann zwar absetzten, zahlt aber im Endeffekt auch nicht weniger ... Milchmädchenrechnung.

Noch zwei hilfreiche Links:

http://www.mediafon.net/ratgeber_einfuehrungstext.php3?si=47dfe1d67d0c2&id=40e02eba6dd79

und hier noch explizit für Kleinunternehmer:

http://www.mediafon.net/ratgeber_detailtext.php3?id=40ea9c8932f4c&view=&si=47dfe1d67d0c2&lang=1


Zuletzt bearbeitet von ninjafunk am Di 18.03.2008 17:41, insgesamt 1-mal bearbeitet
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padde2000

Dabei seit: 20.07.2007
Ort: Oberhausen-Rheinhausen
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 18.03.2008 17:39
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Hi,

ich habe die Frage auch noch nicht richtig verstanden...

Um Rechnungen erstellen zu können, musst du ein Gewerbe angemeldet haben. Wenn du ein Gewerbe angemeldet hast, hast du irgendwann am Anfang mal einen "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" vom Finanzamt bekommen, in dem du dich entschieden hast, ob du Kleinunternehmer bist oder nicht.
Der Begriff Kleinunternehmer ist im §19 UStG klar geregelt.

Wenn du Unternehmer bist, dann darfst du keine MwSt auf deinen Rechnungen ausweisen und darfst im Gegensatz dazu keine Vorsteuer bei Eingangsrechnungen ziehen. Das heißt, du hast mit der MwSt auf der Einnahmen- und Ausgabenseite nichts zu tun. Dein Kunde kann dann auch keinen MwSt-Ausweis verlangen, weil du es einfach nicht darfst! Weist du die MwSt doch aus, dann musst du sie auch als Kleinunternehmer ans Finanzamt abgeben - das ist der sog. "Deppen-Paragraph". Wenn du als Kleinunternehmer die MwSt ungerechtfertigt ausweist, musst du sie abführen, darfst aber trotzdem keine Vorsteuer ziehen...

Hast du dich dazu entschieden kein Kleinunternehmer nach §19 UStG zu sein, dann MUSST du die MwSt auf deinen Rechnungen ausweisen, darfst im Gegenzug auch die Vorsteuer aus Eingangsrechnungen ziehen.

Auch die Pflichtangaben, die eine Rechnung enthalten muss, sind gesetzlich geregelt:

http://www.gruenderblatt.de/pdf/pflichtangaben-auf-rechnungen.pdf
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padde2000

Dabei seit: 20.07.2007
Ort: Oberhausen-Rheinhausen
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 18.03.2008 17:43
Titel

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Nachtrag:

Du bist also Kleinunternehmer...
Du hast die Option, dass du in die "Normalbesteuerung" wechselst, bist dann aber rückwirkend für das ganze Jahr zur Abführung der Steuer verpflichtet. Das heißt, hast du im Januar eine Netto-Rechnung über 100,00 EUR gestellt, musst du auch für diese Rechnung noch 19 % abführen...

Und du kannst nicht wechseln wie du Lust hast. Entscheidest du dich, kein Kleinunternehmer mehr zu sein, bist du an diese Entscheidung 5 Jahre gebunden.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 18.03.2008 18:49
Titel

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padde2000 hat geschrieben:
Nachtrag:

Du bist also Kleinunternehmer...
Du hast die Option, dass du in die "Normalbesteuerung" wechselst, bist dann aber rückwirkend für das ganze Jahr zur Abführung der Steuer verpflichtet. Das heißt, hast du im Januar eine Netto-Rechnung über 100,00 EUR gestellt, musst du auch für diese Rechnung noch 19 % abführen...

Und du kannst nicht wechseln wie du Lust hast. Entscheidest du dich, kein Kleinunternehmer mehr zu sein, bist du an diese Entscheidung 5 Jahre gebunden.


so und nich anders schaut das aus...

@freshevil: und wenn du deinem kunden erklärst, das du reine nettorechunngen schreibst, die er genau so zur gewinnminderung einsetzen kann, is doch alles in ordnung. denn auf deine 100 € rechnung kämen ja dann im zweifelsfall eh 19 € märchensteuer. von dem her - nen wirklichen gewinn oder verlust hat dein kunde dabei nich...
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