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Sultan
Threadersteller
Dabei seit: 18.01.2004
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Verfasst Do 19.08.2010 11:43
Titel
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Ich habe gerade nochmal beim FA (speziell Umsatzsteuer-Überwachungsstelle) angerufen.
Die fehlende/n Umsatzsteuererklärungen stellen in meinem Fall nicht das geringste Problem dar. Vielleicht arbeiten die Finanzämter da etwas föderalistischer..
Zu meinem Anliegen und für spätere Fragesteller:
Da ich bereits zwei Jahre (seit 2008) als Kleinunternehmer geführt bin, kann ich die Umsatzsteuer-Voranmeldung nun auch quartalsweise abgeben. Dass ich bislang keine Voranmeldungen abgegeben habe, spielt keine Rolle.
Gruß
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blindtext
Dabei seit: 22.07.2010
Ort: -
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Verfasst Do 19.08.2010 11:59
Titel
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Sultan hat geschrieben: | Ich habe gerade nochmal beim FA (speziell Umsatzsteuer-Überwachungsstelle) angerufen.
Die fehlende/n Umsatzsteuererklärungen stellen in meinem Fall nicht das geringste Problem dar. |
Ja, ist doch schön für dich - sollte man nur nicht verallgemeinern.
"Zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung ist jeder Unternehmer verpflichtet. Ausgenommen davon sind nur die Unternehmer, die Umsätze ausführen, die gem. § 4 UStG steuerbefreit sind bspw. Versicherungsvertreter oder Ärzte. Für die Pflicht zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung ist es nicht ausschlaggebend, ob während des Jahres Umsatzsteuervoranmeldungen (UStVA) beim Finanzamt abgegeben wurden."
http://www.gruenderlexikon.de/blog/2009/04/07/welche-steuererklaerungen-muss-ich-ueberhaupt-abgeben-faq-22/
blindtext
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Sultan
Threadersteller
Dabei seit: 18.01.2004
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Verfasst Do 19.08.2010 14:47
Titel
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blindtext hat geschrieben: | Sultan hat geschrieben: | Ich habe gerade nochmal beim FA (speziell Umsatzsteuer-Überwachungsstelle) angerufen.
Die fehlende/n Umsatzsteuererklärungen stellen in meinem Fall nicht das geringste Problem dar. |
Ja, ist doch schön für dich - sollte man nur nicht verallgemeinern.
"Zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung ist jeder Unternehmer verpflichtet. Ausgenommen davon sind nur die Unternehmer, die Umsätze ausführen, die gem. § 4 UStG steuerbefreit sind bspw. Versicherungsvertreter oder Ärzte. Für die Pflicht zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung ist es nicht ausschlaggebend, ob während des Jahres Umsatzsteuervoranmeldungen (UStVA) beim Finanzamt abgegeben wurden."
http://www.gruenderlexikon.de/blog/2009/04/07/welche-steuererklaerungen-muss-ich-ueberhaupt-abgeben-faq-22/
blindtext |
Jawohl, deswegen ja der Hinweis 'in meinem Fall'
LG
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