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Thema: Kleinunternehmen oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ? vom 11.10.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Kleinunternehmen oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ?
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sics-music

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Verfasst Di 08.06.2010 00:14
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Servus,
ich hab auch eine kurze Frage zu diesem Thema und würde mich sehr über eine Antwort freuen.

Ich bin Student und möchte mich im Bereich Internet-Beratung (im Sinne von Analyse und Optimierung von Webseiten für kleine bis mittelständische Unternehmen) neben dem Studium selbstständig machen.
Da ich mein Bafög gerne in gleicher Höhe behalten möchte, wird mein Gewinn relativ niedrig (unter 4000 EUR pro Jahr) bleiben. Ich habe mich nach gründlicher Lektüre dazu entschieden, ein Einzelunternehmen zu gründen. Nun bin ich allerdings unentschlossen, was die Kleinunternehmer-Regelung anbelangt. Ich finde diese Regelung eigentlich sehr attraktiv, da sie mir eine Menge "Papierkram" ersparen würde. Ich habe allerdings nicht richtig verstanden, ob sie mir einen Wettbewerbsnachteil verschafft, da ich die Steuern nicht separat ausweise. Bin ich im Vergleich zu anderen Beratungen nun teurer, da meine Kunden die Steuer nicht absetzen können, oder habe ich das falsch verstanden?

Vielen Dank bereits im Voraus für eure Antworten.

Beste Grüße,
Torben
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missjivi

Dabei seit: 11.01.2010
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Verfasst Di 08.06.2010 02:20
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soweit ich weiß, ist für aufträge von/nach schweiz die ust-ID-nr. nicht notwendig, da die schweiz nicht zur EU gehört! für deine waren/dienste fällt aber in der schweiz (einfuhr)-zoll an. wenn du pakete schickst kann es sein, dass die dort ne woche lang beim zoll oxidieren. die ust-id-nummer wird nur für eu-weite verrechnungs- und statistikzwecke benötigt. wenn du geschäfte über eu-grenzen hinweg machen willst, brauchste die zwingend.

kleinunternehmerregelung kann auch nach hinten losgehen. wenn du nämlich über über die grenzen kommst und das mitten im jahr vom finanzamt festgestellt wird (auf basis des vorjahres). wir hatten mal einen lieferanten wo das passiert war, der hat dann die mehrwertsteuer von seinen kunden nachfordern müssen. war echt sackgang für den ...
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Benutzer 37983
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Ort: -

Verfasst Di 08.06.2010 07:43
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sics-music hat geschrieben:
Servus,
ich hab auch eine kurze Frage zu diesem Thema und würde mich sehr über eine Antwort freuen.

Ich bin Student und möchte mich im Bereich Internet-Beratung (im Sinne von Analyse und Optimierung von Webseiten für kleine bis mittelständische Unternehmen) neben dem Studium selbstständig machen.
Da ich mein Bafög gerne in gleicher Höhe behalten möchte, wird mein Gewinn relativ niedrig (unter 4000 EUR pro Jahr) bleiben. Ich habe mich nach gründlicher Lektüre dazu entschieden, ein Einzelunternehmen zu gründen. Nun bin ich allerdings unentschlossen, was die Kleinunternehmer-Regelung anbelangt. Ich finde diese Regelung eigentlich sehr attraktiv, da sie mir eine Menge "Papierkram" ersparen würde. Ich habe allerdings nicht richtig verstanden, ob sie mir einen Wettbewerbsnachteil verschafft, da ich die Steuern nicht separat ausweise. Bin ich im Vergleich zu anderen Beratungen nun teurer, da meine Kunden die Steuer nicht absetzen können, oder habe ich das falsch verstanden?

Vielen Dank bereits im Voraus für eure Antworten.

Beste Grüße,
Torben


Viel Papierkram ist das bestimmt nicht. Du machst n Ordner und da kommen alle berufsrelevanten Quittungen, Rechnungen etc rein, dann einmal im Monat die Umsatzsteuervoranmeldung machen, das dauert ein paar Minuten, wenn du Ordnung hälst. Ich würde keine Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen wollen, denn vor allem merken die Kunden meiner Meinung nach immer, ok, der ist a) Anfänger und/oder b) unerfahren, weil er nur wenige Jobs macht. Das muß kein Kunde wissen.

Also Steuernummer beantragen und los gehts.
 
accused

Dabei seit: 09.02.2010
Ort: Bergisch Gladbach
Alter: 35
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Verfasst Di 08.06.2010 08:31
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Wo wir grade bei dem Thema sind, habe eine Frage und wollte jetzt nicht extra einen neuen Thread öffnen. Hoffe das ist ok?

Bin am Juli 2010 arbeitslos, da ich im September mein Studium beginne.
Kann ich auch in der Zeit von Juli-September Gewerbe anmelden/Freiberufliche Tätigkeit anmelden (für was auch immer ich mich entscheide) oder geht das nur wenn ich eine Job habe bzw. Studiere etc.?
Würde gerne schon vorher ein wenig nebenbei arbeiten, weiß nicht ob das erlaubt ist, sobald ich ALG beziehe bzw. vielleicht weiß ja jemand in welcher Höhe es erlaubt ist.

Danke im vorraus.
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Di 08.06.2010 09:09
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für drei monate? such dir lieber nen nebenjob, das ist einfacher... ehrlich.

halbwissen: alles was über 165euro/monat verdient wird, werden von dem alg1 abgezogen. max. darf 14,5 stunden einer tätigkeit nachgegangen werden...

einfachste weg - beim amt anrufen und erfragen. die antwort natürlich hier posten! Lächel
 
accused

Dabei seit: 09.02.2010
Ort: Bergisch Gladbach
Alter: 35
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 08.06.2010 09:37
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Nefliete hat geschrieben:
für drei monate? such dir lieber nen nebenjob, das ist einfacher... ehrlich.

halbwissen: alles was über 165euro/monat verdient wird, werden von dem alg1 abgezogen. max. darf 14,5 stunden einer tätigkeit nachgegangen werden...

einfachste weg - beim amt anrufen und erfragen. die antwort natürlich hier posten! Lächel


Einen Nebenjob werde ich neben dem Studium natürlich haben, mir gehts jetzt erstmal um diese 3 Monate, da ich genau für den Zeitraum Arbeitsangebote habe. Mir pesönlich gehts ja nur darum, Rechnungen auststellen zu können.

14,5 Stunden im Monat?

Das mit den ca. 165euro könnte man ja noch hinbekommen.

Ich muss ja dafür auch nicht zwingend ein Gewerbe anmelden, könnte doch sicher auch die freiberufliche Tätigkeit anmleden?


Zuletzt bearbeitet von accused am Di 08.06.2010 09:39, insgesamt 1-mal bearbeitet
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