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Para
Threadersteller
Dabei seit: 12.09.2003
Ort: Grey City
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Verfasst Di 11.10.2005 15:22
Titel Kleinunternehmen oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ? |
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Auch auf die Gefahr hin dass das Thema schon mal behandelt wurde, so hab ich doch nix konkretes auf meinem Weg durch die Suche gefunden. Sicherlich hier und da mal ein Anriss, aber kompakt war es für mich nicht!
zum Thema:
Ich steh grad vor der Entscheidung mein Gewerbe über die Kleinunternehmer-Reglung oder über Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzumelden.
Bisher hab ich aus 2 verschiedenen Quellen 2 verschiedene Aussagen darüber gehört.
1. Nimm uSt-IdNr. weil du damit Mehrwertsteuer absetzen kannst.
Nachteil: man ist 5 Jahre daran gebunden und muss natürlich auch (anfangs monatlich) die Vorsteuer bezahlen.
2. (meint die Dame vom Finanzamt) Ich söllte lieber die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen, da dies für mich zu begin besser ist. Keine Vorsteuer bezahlen jeden Monat (aber auch keine Mehrwertsteuer abziehen bzw. auf der Rechnung off. ausweisen) - weniger Papierkram! Hinzu kommt das man immer noch wechseln kann von Klein auf USt-IdNr, andersrum nicht.
Meine Einnahmen werden am Anfang monatlich nicht über 150-200 EUR hinausgehen, da einfach noch die Kontakte fehlen. Das heißt ich werde sicherlich keine 3stelligen Beträge monatlich abfassen.
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Da das nun ein sehr wichtiger Punkt zu beginn meiner Tätigkeit ist und mir das "know-how" in diesen Sachen fehlt, würde es mich sehr freuen wenn Ihr eure Meinungen und Erfahrungen zu diesem Thema mit mir diskutieren würdet! Danke!
Gruß
Basti
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Mac
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
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Verfasst Di 11.10.2005 15:55
Titel
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Die Dame vom Finanzamt hat Recht - die Ust-ID wird erst dann interessant, wenn du Waren im Ausland einkaufst oder exportierst.
Wenn du natürlich am Anfang viel invstierst, könnte auch die MwSt für dich interessant sein, da du die dann schneller zurückerstattet bekommst, als wenn du auf Kleinstunternehmer machst und (schlag mich tot) das erst am Jahresende verrechnest.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Di 11.10.2005 16:12
Titel
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die ust-id braucht man imho nur für geschäfte ins ausland. man kann sie aber auch für innerdeutsche geschäfte beantragen. aber innerdeutsch würde die normale steuernummer auch reichen.
zur kleinunternehmerregelung: soweit ich weiß (zumindest hat mir das mein steuerberater mal gesagt) kann man auch als kleinunternehmer zur mwst optieren. das mit den 5 jahren stimmt - man muss die ersten 2 jahre monatlich die vorsteueranmeldung machen, danach 1/4 jährlich und halt entsprechend nach den einnahmen / ausgaben die mwst abführen oder man bekommt was vom finanzamt zurück. ich sag's mal so - so wahnsinnig viel aufwand ist das nicht. ich denke du wirst keine 2000 rechnungen im monat schreiben.
die beträge zusammengezählt ist sehr schnell gemacht und übertragen wird das ganze auch mit dem elster-system vom finanzamt per internet. meine steuervoranmeldung ist normalerweise in 1/2 - 1 h fertig. vorteil für dich ist natürlich, das du wenn du dir hard- oder software kaufst, die vorsteuer abziehen kannst. du kannst noch mehr verrechnen - z.b. ein anteiliges arbeitszimmer (soweit dir eines zur verfügung steht), telefonkosten usw. am besten lässt du dich aber dann da von einem steuerberater beraten... deinen kunden isses woscht ob mwst auf den rechnungen steht oder nicht. die können die eh absetzen...
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Para
Threadersteller
Dabei seit: 12.09.2003
Ort: Grey City
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 11.10.2005 16:28
Titel
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aUDIOfREAK hat geschrieben: |
die beträge zusammengezählt ist sehr schnell gemacht und übertragen wird das ganze auch mit dem elster-system vom finanzamt per internet. meine steuervoranmeldung ist normalerweise in 1/2 - 1 h fertig. vorteil für dich ist natürlich, das du wenn du dir hard- oder software kaufst, die vorsteuer abziehen kannst. du kannst noch mehr verrechnen - z.b. ein anteiliges arbeitszimmer (soweit dir eines zur verfügung steht), telefonkosten usw. am besten lässt du dich aber dann da von einem steuerberater beraten... deinen kunden isses woscht ob mwst auf den rechnungen steht oder nicht. die können die eh absetzen... |
Genau darum gehts! Die ganzen "Sachen" die ich dann verrechnen könnte würde ja bei nem Kleinunternehmen in dem Sinne wegfallen (zumindest mehrwertsteuermässig gesehen)
Steuerberater hab ich keinen und bin auch eher abgeneigt mir einen zu Leisten da durch wiederrum Kosten anfallen würden. (was kostet sowas im Schnitt - hab da leider keine Vergleiche zur Hand)
Zitat: | soweit ich weiß (zumindest hat mir das mein steuerberater mal gesagt) kann man auch als kleinunternehmer zur mwst optieren. |
wie sähe das dann aus im Vergleich zur anderen Form (uSt-IdNr.)?
PS: bzgl. Ausland: heißt das dann das ich zB keine Rechnungen bzw. keien Aufträge aus der Schweiz zb annehmen dürfte/könnte bzw. wenn ich das täte müßte ich dann eine uSt-IdNr. beantragen?
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Mac
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht:
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Verfasst Di 11.10.2005 16:34
Titel
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Auslandsrechnungen würdest du netto erstellen, genau so wie du Rechnungen aus dem Ausland netto bekommen würdest.
Solange deine Ein- und Ausgaben sich die Waage halten, darfst du die MwSt als durchlaufenden Posten betrachten.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Di 11.10.2005 16:54
Titel
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Para hat geschrieben: | aUDIOfREAK hat geschrieben: |
die beträge zusammengezählt ist sehr schnell gemacht und übertragen wird das ganze auch mit dem elster-system vom finanzamt per internet. meine steuervoranmeldung ist normalerweise in 1/2 - 1 h fertig. vorteil für dich ist natürlich, das du wenn du dir hard- oder software kaufst, die vorsteuer abziehen kannst. du kannst noch mehr verrechnen - z.b. ein anteiliges arbeitszimmer (soweit dir eines zur verfügung steht), telefonkosten usw. am besten lässt du dich aber dann da von einem steuerberater beraten... deinen kunden isses woscht ob mwst auf den rechnungen steht oder nicht. die können die eh absetzen... |
Genau darum gehts! Die ganzen "Sachen" die ich dann verrechnen könnte würde ja bei nem Kleinunternehmen in dem Sinne wegfallen (zumindest mehrwertsteuermässig gesehen)
Steuerberater hab ich keinen und bin auch eher abgeneigt mir einen zu Leisten da durch wiederrum Kosten anfallen würden. (was kostet sowas im Schnitt - hab da leider keine Vergleiche zur Hand) |
ne wiso - du kannst als kleinunternehmer auch zur mwst optieren. zumindest nach meinem kenntnisstand - aber frag da nochmal beim finanzamt nach! was ein steuerberater kosten, weiß ich nicht. ich hab nen guten freund, der is bilanzbuchhalter - der macht mir meine steuerlichen sachen... theoretisch könntest du deine steuer auch selbst machen, aber ein steuerberater kennt halt ne ganze ecke mehr kniffe wo man noch was "rausschinden" kann...
Para hat geschrieben: |
Zitat: | soweit ich weiß (zumindest hat mir das mein steuerberater mal gesagt) kann man auch als kleinunternehmer zur mwst optieren. |
wie sähe das dann aus im Vergleich zur anderen Form (uSt-IdNr.)? |
die ust-id brauchst du wie gesagt eigentlich nur für int. geschäfte. in deutschland genügt auch für den normal gewerbetreibenden ne normale steuernummer.
Para hat geschrieben: |
PS: bzgl. Ausland: heißt das dann das ich zB keine Rechnungen bzw. keien Aufträge aus der Schweiz zb annehmen dürfte/könnte bzw. wenn ich das täte müßte ich dann eine uSt-IdNr. beantragen? |
so ist es. bevor du rechnungen ins ausland schreiben darfst, brauchst du ne ust-id-nr. das anmelden ist aber unkompliziert.
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Para
Threadersteller
Dabei seit: 12.09.2003
Ort: Grey City
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 11.10.2005 17:25
Titel
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mal kurz zusammengefaßt (Vor und nachteile)
Kleinunternehmer:
- keine Steuervoranmeldung
- kein Absetzen von Anschaffungen möglich bzgl. der Mehrwertsteuer
- nur im Inland
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uSt-IdNr.
- international
- Steuervoranmeldung
- 5 Jahre gebunden
- Mehrwertsteuer von Anschaffungen etc. sofort wiederholen
so mal im groben Umriß. Ich bezieh das mal auf mich:
Wenn ich also im Inland bleibe und nix großartig anschaffen will dann käme für mich eher die Kleinunternehmer Regelung in Frage. Zumal ich zum späteren Zeitpunkt ja noch wechseln kann
Wenn ich große NAschaffungen habe und auch ins Ausland verkaufen möchte dann müßte ich eine uSt-IdNr. beantragen und monatlich ne Steuervoranmeldung machen (die bei dem Kleinunternehmen entfällt)
soweit richt?
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Mac
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
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Verfasst Di 11.10.2005 17:44
Titel
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fast
ob du quartalsweise oder monatlich deine Mwst verrechnest hängt auch von deinen umsatzmengen ab.
wenig los geht dann quartalsweise, wenn das Geld dann von den Wänden tropft, musst du das monatlich machen.
Zitat: | - 5 Jahre gebunden |
Na ja - das mit UstId läuft folgendermassen: Wenn keine Umsätze da sind, für die du die brauchst, dann passiert auch nix. also vollkommen schadfrei.
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