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Thema: Kleinunternehmen gründen vom 04.12.2015


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Kleinunternehmen gründen
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BeLiBe
Threadersteller

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Verfasst Fr 04.12.2015 12:03
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Kleinunternehmen gründen

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Hallo ihr Lieben,

ich habe mir zwar schon einige Beiträge angeschaut, allerdings noch keine richtigen Antworten auf meine Fragen erhalten.

Zu meiner Situation:
Ich habe Mediengestaltung studiert und arbeite seit über einem Jahr in Festanstellung. Nun möchte ich nebenher ein Kleinunternehmen gründen, da ich doch immer wieder mal Anfragen habe. Inzwischen habe ich mich dazu entschlossen, ein Gewerbe anzumelden und das Ganze nicht freiberuflich abzuwickeln. Der Grund: Ich möchte mich auch problemlos um die Abwicklung der Druckaufträge kümmern können. Zusätzlich möchte ich in einem Online-Shop selbst gemalte Acrylbilder verkaufen - was ohne Gewerbe ja nicht möglich ist. Ich habe mich deshalb auch für ein Kleinunternehmen entschlossen, da ich sicherlich nicht über die 17.500 € Umsatz komme.

Nur jetzt sind meine Fragen, ab wann ich Gewerbesteuer bezahlen muss? Muss ich wirklich der IHK oder HWK beitreten oder kann ich das ablehnen bzw. gibt es da irgendwelche Einkommensgrenzen, die mich davon befreien? Und wie hoch sind die zu zahlende Beträge an die Genossenschaft?

Vielleicht hat ja schon jemand Erfahrungen damit gesammelt. Wäre super, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

Liebsten Dank!
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Benutzer 62312
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Verfasst Fr 04.12.2015 12:36
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Die Kammer-Mitgliedschaft ist Pflicht, man kann sich aber von dem Beitrag befreien lassen - niedriger Gewinn bis ca. 5000 Euro (glaube ich) bei Kleinunternehmern.

Gewerbesteuer zahlst du im Prinzip ab einem Jahresgewinn von 24.500 Euro (gleich der Freibetrag bei Einzelunternehmen).

Berufsgenossenschaft guckst du hier: https://www.bgetem.de/mitgliedschaft-beitrag
Je nach dem, was du bei deinem Gewerbe angemeldet hast musst du evlt mehrere Beiträge zahlen. Ich habe damals jährlich 90 Euro and die Druck+Papier gezahlt (heute alles BG ETEM)


Zuletzt bearbeitet von am Fr 04.12.2015 12:36, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
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herzknochen

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Verfasst Fr 04.12.2015 13:47
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Zitat:
Zusätzlich möchte ich in einem Online-Shop selbst gemalte Acrylbilder verkaufen - was ohne Gewerbe ja nicht möglich ist.


Kunst verkaufen ist freiberuflich. Künstler sind Freiberufler.
Erst wenn's zum Kunsthandwerk kommt, wird's gewerblich.

Ansonsten kauf dir den https://www.mediafon.net/ratgeber.php3 (die wichtigsten Infos gibts da auch gratis zu lesen)


Zuletzt bearbeitet von herzknochen am Fr 04.12.2015 13:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
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BeLiBe
Threadersteller

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Verfasst Fr 04.12.2015 14:00
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Vielen Dank für eure sachlichen Rückmeldungen! Das hilft mir schon mal sehr weiter Lächel

Wann bezahlt man denn die Kammer-Mitgliedschaft? Am Ende des Geschäftsjahres, wenn der tatsächliche Gewinn feststeht? Oder wird hier wieder gleich bezahlt und von Schätzungen ausgegangen?

Ok, die Gewerbesteuer wird auf mich dann erst einmal nicht zutreffen.

Ich melde das Gewerbe ab dem 01.01.2016 an...bin mir allerdings noch nicht sicher, was ich bei der Art der Beschäftigung angeben soll. Hat hier noch jemand Tipps? Das Kleinunternehmen soll die Bereiche Mediengestaltung (Print-Bereich), Malerei und Vertrieb über Onlineshops und Fotografie abdecken. (Fotografie hatte ich vergessen zu erwähnen, sorry!)

Müsste ich dann nicht sogar bei der IHK und der HWK gemeldet sein?

Ich verliere langsam den Überblick!
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Benutzer 62312
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Verfasst Fr 04.12.2015 14:26
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Du mußt bei der Tätigkeit nicht alles angeben was du macht. Mit beispielsweise "Mediendesign" deckst du ein breites Spektrum ab und musst höchstwahrscheinlich nur einen Beitrag bei der BG zahlen. Mit "Fotografie" und "Malerei" könnten es es schon mehr werden. Lass es einfach weg. Dein Unternehmen darf sich ja weiterentwickeln solange es nicht komplett das Genre wechselt.

Die Kammern werden, glaube ich, automatisch über die Anmeldung informiert. Das ist aber mit wenig Aufwand geklärt. Soweit ich mich erinnere, wären das Jahresbeiträge. Zahlung im Anmeldungszeitraum. Frag bei der IHK einfach mal nach.
 
rzu_V

Dabei seit: 11.10.2006
Ort: München
Alter: 58
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 25.01.2016 12:19
Titel

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... und nicht vergessen!!!
Du musst EXPLIZIT als Kleinunternehmer in Deiner Rechnung darauf hinweisen, dass Du keine MwSt. berechnest!
Formulierungen dazu gibt es sicherlich hier im Forum.

Gruß, RZU_V


Zuletzt bearbeitet von rzu_V am Mo 25.01.2016 12:20, insgesamt 1-mal bearbeitet
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