Autor |
Nachricht |
cyLiN
Threadersteller
Dabei seit: 18.12.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
|
Verfasst Do 12.06.2008 16:10
Titel Kleinstgewerbe oder GBR ? Firmen oder Girokonto ? |
|
|
Guten Tag,
wir starten demnächst ein Projekt, wofür wir ein Gewerbe benötigen.
Jedoch steht folgende Frage aus:
Kleinstgewerbe oder Gbr ?
Wir sind ein recht kleines Unternehmen. Wir verkaufen Medien-Fotografie und unsere Haupt-Einnahme-Quelle ist die Werbung.
Wir sind 2 Personen, die die Leitung übernehmen. Jedoch wurde mir bei der Bank gesagt, dass man bei 2 Geschäftsführer eine Gbr und kein Kleinstgewerbe mehr ist.
Was muss man für ein Kleinstgewerbe bzw. für eine Gbr an Gründungskosten einkalkulieren?
Außerdem:
Ist für ein Unternehmen ein Firmen-Konto zwingend notwendig, oder reicht auch ein privates Girokonto?
Schonmal danke für eure Hilfe!
Gruß,
Patrick
|
|
|
|
|
Smooth-Graphics
Dabei seit: 22.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
|
Verfasst Do 12.06.2008 16:16
Titel
|
|
|
GbR benötigt mind. zwei Gesellschafter soweit shcon richtig. Auch das mit dem kleinstgewerbe stimmt. Aber ihr könnt ein fallt trotzdem bei unter ~7500€ / Jahr unter die Kleinunternehmerregelung, müsst dann also keine Steuern zahlen.
Separates Konto empfehle ich dringstens. Auch weil dein privates Girokonto eben nur ein privates und kein gewerbliches ist die Banken machen da einen Unterschied.
Was das kostet? Bei uns hier einmalig 25€ für zwei gesellschafter zur GbR Gründung und 3€/Monat fürs Bankkonto...
|
|
|
|
|
Anzeige
|
|
|
cyLiN
Threadersteller
Dabei seit: 18.12.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
|
Verfasst Do 12.06.2008 16:19
Titel
|
|
|
Mir ist bewusst, dass ich ein extra Konto erstellen muss.
Jedoch ist ja die Frage, reicht ein neues "privates" Konto für ein Kleinstgewerbe aus?
Oder sollte ein Firmen-Konto eingerichtet werden?
~7500 € Gewinn ist unser Ziel. Also könnte man erst ein Kleinstgewerbe anmelden und dann wenns soweit ist auf eine GbR umsteigen oder?
Kleinstgewerbe heißt ja dann bis 7500€ keine Steuern. Wenn wir aber eine GbR anmelden und trotzdem darunter liegen. Wie sieht das dann aus mit Steuern?
Zuletzt bearbeitet von cyLiN am Do 12.06.2008 16:25, insgesamt 2-mal bearbeitet
|
|
|
|
|
aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
|
Verfasst Do 12.06.2008 16:53
Titel
|
|
|
ihr bringt da glaub ich weng was durcheinander...
also erstmal ein einzelunternehmen (dabei is egal ob kleingewerbe oder nicht) kann immer nur 1 gesellschafter haben. man kann auch als gbr als kleinunternehmer firmieren. die kleinunternehmerregelung ist ja eigentlich nur dazu da, um bei läden mit geringen umsätzen den aufwand rund um die umsatzsteuer zu minimieren. d.h. bei max. 16.500 € / jahr könnt ihr als kleinunternehmer auftreten. d.h. ihr dürft keine umsatzsteuer ausweisen und im gegenzug dazu auch aus rechnungen fremder unternehmen keine geltend machen (bei anschaffungen z.b.). auf die eigentliche besteuerung der gewinne hat die kleinunternehmerregelung keinen einfluss.
eine gbr setzt mind. 2 oder mehr gesellschafter voraus. die aufteilung der gesellschaftsanteile kann selbst bestimmt werden. alle gesellschafter sind aber gleichermaßen haftbar. auch die steuererklärung wird nach gesellschaftsanteilen geteilt. die von smooth-graphics angesprochenen 7500 € steuerfreibetrag sind zum teil richtig. denn die 7500 € freibetrag gelten nicht für das gewerbe alleine. hier werden alle einkommen der gesellschafter herangezogen. d.h. pro gesellschafter ca. 3700 € freibetrag für einnahmen jeglicher art (wenn die gesellschafter 50/50 beteiligt sind). danach sind einkommenssteuern auf die einnahmen fällig. wie hoch hängt natürlich von steuerklasse usw. der gesellschafter ab. aber rechnet mal grob mit 20 - 30 %. d.h. wenn die gesellschafter noch einer normalen tätigkeit nachgehen, werden sie mit ziemlicher sicherheit über dem steuerfreibetrag liegen.
zumn thema konto. im grunde reicht ein normales girokonto. wobei das die meisten banken halt nicht so gern sehen, weil sie eben auch geschäftskonten anbieten, die meist teurer sind. wenn auf dem konto kein regelmäßiger geldeingang zu verzeichnen ist, kanns schon sein, das die bank nachfragt, ob es sich hierbei nich um ein geschäftskonto handelt und euch eine umstellung nahelegt.
Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Do 12.06.2008 16:58, insgesamt 3-mal bearbeitet
|
|
|
|
|
Smooth-Graphics
Dabei seit: 22.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
|
Verfasst Do 12.06.2008 17:01
Titel
|
|
|
*zustimm*
|
|
|
|
|
|
|
|
Ähnliche Themen |
Geschäftskonto oder privates Girokonto?
Ich finde kaum Firmen
schon zum 2. mal bei firmen bewerben
zwei Arbeitsangebote von Firmen
Ausbildung bei versch. Firmen
Wer bildet MGs aus und wie komm ich an die Firmen?
|
|