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Benutzer 62312
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Verfasst Di 13.03.2012 13:45
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@ errox: ich denke auch . es ist aber leicht zu merken, wenn du einfach davon ausgehst das jedes einkommen zusammengelegt wird für die steuern. die umsatzsteuer können nur selbstständige geltend machen (oder darauf verzichten wenn sie unter 175000 euro bleiben) und erstmal monatlich in der umsatzsteuer-voranmeldung abrechnen. das entfällt bei der kleinunternehmerregelung. das sind einfach 2 paar schuhe.
etwas nicht auf anhieb verstehen ist kein verbrechen. ich muss das ein oder andere auch immer noch einmal nachlesen.
@ nari: der schein kommt natürlich vom gewerbeamt , wenn du ihn haben willst/musst.
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Samaras
Dabei seit: 21.06.2012
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Verfasst Do 21.06.2012 16:00
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Hallo Nari,
wie ist denn die Sache ausgegangen? Ich habe im Grunde die gleiche Problematik wie du.
Im Internet steht zu diesem konkreten Fall ja recht wenig & ohne jegliches Vorwissen ins Finanzamt zu gehen will ich auch nicht unbedingt. Ein Bekannter von mir hat mich dann auf diese Seite verwiesen. Bin mir da aber auch noch recht unsicher.
Ich hoffe auf baldige Antwort.
LG
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Benutzer 116623
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Verfasst Do 21.06.2012 16:14
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Samaras hat geschrieben: |
Im Internet steht zu diesem konkreten Fall ja recht wenig |
Zum speziellen Fall Samaras? Ja, das könnte sein. Ansonsten ist überhaupt nichts spezielles zu sehen, weit und breit nicht. Weder bei dir noch bei Nari, für euch gelten die selben Dinge wie für alle anderen auch. Oder ...
Zitat: | ohne jegliches Vorwissen ins Finanzamt zu gehen will ich auch nicht unbedingt. Ein Bekannter von mir hat mich dann auf diese Seite verwiesen. Bin mir da aber auch noch recht unsicher. |
... ist das sowieso nur Werbung?
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nanu
Dabei seit: 31.03.2006
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Verfasst Do 21.06.2012 19:32
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Nefliete hat geschrieben: | du meldest wenn ein gewerbe an. ein "kleingewerbe" ist nur umgangssprachlich und existiert nicht.
eine stummernummer beantragen hat bei mir ca. 4 wochen gedauert. das hängt aber vom fa ab.
eine gewerbeanmeldung kostet 20 euro und 90 euro jahresbeitrag bei der berufsgenossenschaft.
die ihk-mitgliedschaft kann man bei geringen umsätzen einfach ablehnen.
wenn du angestellt bist brauchst du ksk nicht. du bist über deinen arbeitgeber versichert. |
Keingewerbe bzw. Keinunternehmer gibt es nicht nur umgangssrachlich sondern dafür gibt es ein Gesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html
Umsatz im Jahr < als 17 500 (zumindest im ersten J) = Kleinunternehmerregelung möglich,
das finanzamt stellt einem dann vor der Wahl.
Beim Gewerbe bekommt man die Steuernummer nach der Gewerbeanmeldung (bei der Stadt) über den Weg des Finanzamtes. Beim Freiberuf kann man die Steuernmmer beim FA beantragen.
Gewerbeanmeldung kostet 20 € (zumindest hier) ist korrekt Berufsgenossenschaft ist hier keine Pflicht.
IHK kann man nicht ablehnen. Beim Gewerbe ist das Pflicht (aber auch umstritten) .Es ist nur so, dass man in den ersten 3 Jahren dort sozusagen Welpenschutz hat. Nachher kommen die schon wegen den Beiträgen. Es sei denn man ist Freiberufler. Gut, wenn es bei den 1000 € Gewinn /Umsatz ?? im Jahr bleibt, müsste das mit der IHK auch noch Beitragsfrei bleiben. Der IHK Beitrag bzw. dessen Höhe errechnet sich nach dem Jahresgewinn des Gewerbes.
Das mit der KSK ist korrekt.
Steuerberater aufsuchen finde ich hier auch übertrieben.
Zuletzt bearbeitet von nanu am Do 21.06.2012 19:36, insgesamt 3-mal bearbeitet
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Benutzer 116623
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Verfasst Do 21.06.2012 20:08
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nanu hat geschrieben: |
Keingewerbe bzw. Keinunternehmer gibt es nicht nur umgangssrachlich sondern dafür gibt es ein Gesetz: |
Nein, gibt es nicht - es war (wieder mal ) die Frage nach "Kleingewerbe" gestellt worden - und das gibt es eben nicht bzw. nur umgangssprachlich. Darauf hat Nefliete hingewiesen. Du erkennst den Unterschied zwischen "-gewerbe" und "-unternehmer"?
Zuletzt bearbeitet von am Do 21.06.2012 20:10, insgesamt 1-mal bearbeitet
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nanu
Dabei seit: 31.03.2006
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Verfasst Do 21.06.2012 20:33
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ok, ich habe auch gedacht es wäre der Kleinunternehmer gemeint:
bzw. Kleingewerbe sowie auch Nebengewerbe ist Umgangssprache, wenn man so will.
juristisch gesehen, ist das Gewerbe einfach ein Gewerbe.
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Benutzer 62312
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Verfasst Fr 22.06.2012 10:49
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nanu hat geschrieben: | Beim Gewerbe bekommt man die Steuernummer nach der Gewerbeanmeldung (bei der Stadt) über den Weg des Finanzamtes. Beim Freiberuf kann man die Steuernmmer beim FA beantragen. |
das ist doch das selbe. die steuernummer bekommst du nur über das finanzamt.
nanu hat geschrieben: | Berufsgenossenschaft ist hier keine Pflicht. |
leider falsch! im grafischen bereich hast du als gewerbetreibender eine meldepflicht bei der entsprechenden genossenschaft. hier die gb druck+papier.
nanu hat geschrieben: | IHK kann man nicht ablehnen. Beim Gewerbe ist das Pflicht (aber auch umstritten) .Es ist nur so, dass man in den ersten 3 Jahren dort sozusagen Welpenschutz hat. Nachher kommen die schon wegen den Beiträgen. Es sei denn man ist Freiberufler. Gut, wenn es bei den 1000 € Gewinn /Umsatz ?? im Jahr bleibt, müsste das mit der IHK auch noch Beitragsfrei bleiben. Der IHK Beitrag bzw. dessen Höhe errechnet sich nach dem Jahresgewinn des Gewerbes.
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sorry, das ist größtenteils nicht richtig. du kannst bei geringeren umstätzen die ihk-mitgliedschaft umgehen, zeitraum spielt (zumindest bis 2008) keine rolle. es gibt auch keinen welpenschutz. entwender bist du beitragspflchtig oder nicht.
nanu hat geschrieben: | Steuerberater aufsuchen finde ich hier auch übertrieben. |
das ist kein guter tipp, nanu. solltest du dir vlt auch mal zu herzen nehmen.
Zuletzt bearbeitet von am Fr 22.06.2012 10:51, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Benutzer 116623
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Verfasst Fr 22.06.2012 10:59
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Nefliete hat geschrieben: |
sorry, das ist größtenteils nicht richtig. du kannst bei geringeren umstätzen die ihk-mitgliedschaft umgehen, zeitraum spielt (zumindest bis 2008) keine rolle. es gibt auch keinen welpenschutz. entwender bist du beitragspflchtig oder nicht.
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Nee du, so ist das auch nicht richtig. Die IHK-Mitgliedschaft ist Pflicht, "umgehen" lässt sich die nicht. Es gibt aber Freibeträge, unterhalb derer die IHKen auf die Beitragserhebung verzichten - das legt wiederum jede IHK für sich fest, muss also direkt vor Ort erfragt werden.
Zuletzt bearbeitet von am Fr 22.06.2012 11:00, insgesamt 1-mal bearbeitet
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