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Thema: Kleingewerbe oder nicht? vom 13.03.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Kleingewerbe oder nicht?
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Nari
Threadersteller

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Verfasst Di 13.03.2012 12:25
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Kleingewerbe oder nicht?

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Hallo ihr Lieben,

folgende Situation:

Ich bin 24h die Woche als Mediengestalterin tätig (also festangestellt), Nachmittags/Abends gehe ich studieren und am Wochenende arbeite ich noch auf Minijob-Basis.

Soo … jetzt will ich mir aber noch ein bisschen Geld privat als Mediengestalterin verdienen. Da ich ja noch genug andere Dinge zutun habe, werde ich da aber nicht so viel machen können, denke also auf das ganze Jahr gerechnet höchstens 1000 Euro.

Ich hätte jetzt auch schon einen Auftrag, den ich anfangen könnte – ich bin jetzt so weit informiert, dass ich das beim Finanzamt vorher anmelden muss.

Ich habe den Thread „Der Weg in die Selbstständigkeit“ durchgelesen – dort steht man soll Kleingewerbe anmelden, man liest hier aber auch immer wieder, dass man das nicht muss (anmelden schon, aber eben nicht als Kleingewerbe, wegen künstlerischer Tätigkeit).
Was tu ich denn nun?
Ich habe schon so einen Fragebogen (zur steuerlichen Erfassung) vom Finanzamt ausgefüllt und habe Angst, dass wenn ich den jetzt abgebe mir sofort ein Gewerbeschein aufgedrückt wird und das eigentlich gar nicht der richtige Weg ist?!

Weiteres Problem ist: Habt ihr Erfahrung wie lange die Abwicklung (mit Steuernummer etc.) dauert? Weil der Auftrag jetzt schon zeitnah erledigt werden müsste.


Ich hoffe ich hab jetzt nicht schon wieder eine Frage gestellt, die schon tausend Mal erörtert wurde … habe schon echt viel gegoogelt und hier gelesen, aber ich bin einfach verunsichert (auch durch den Thread „Der Weg in die Selbstständigkeit“) ob ich nun ein Gewerbeschein brauche oder nicht.

Danke Euch!

PS: Und vllt koennt ihr mir noch helfen, ob sich das ganze überhaupt lohnt … ich bin mir nicht sicher ob ich die Suite zum Studententarif bekomme … d.h. ob ich am Ende überhaupt Gewinn (dieses Jahr) mache – würdet ihr die trotzdem zum normalen Tarif holen, wenn es sich vielleicht im nächstem Jahr rechnet? Und kann ich die Suite auch in der Einnahmenüberschussrechnung angeben?


:)

Danke noch mal und liebe Grüße
Nari
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Benutzer 62312
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Verfasst Di 13.03.2012 12:41
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du meldest wenn ein gewerbe an. ein "kleingewerbe" ist nur umgangssprachlich und existiert nicht.

eine stummernummer beantragen hat bei mir ca. 4 wochen gedauert. das hängt aber vom fa ab.

eine gewerbeanmeldung kostet 20 euro und 90 euro jahresbeitrag bei der berufsgenossenschaft.
die ihk-mitgliedschaft kann man bei geringen umsätzen einfach ablehnen.

wenn du angestellt bist brauchst du ksk nicht. du bist über deinen arbeitgeber versichert.

den auftrag kannst du ja erst einmal abwickeln und die rechnung eben zu einem späteren zeitpunkt schicken.

was ist denn deine dienstleistung?

bist du sicher das es für 1000 euro im jahr abzüglich der steuer überhaupt lohnt?
 
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Nari
Threadersteller

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Verfasst Di 13.03.2012 12:50
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Nefliete hat geschrieben:
du meldest wenn ein gewerbe an. ein "kleingewerbe" ist nur umgangssprachlich und existiert nicht.


also komme ich da definitiv nicht drumherum?


Nefliete hat geschrieben:
was ist denn deine dienstleistung?


Gestaltung von Printmedien.

Nefliete hat geschrieben:
bist du sicher das es für 1000 euro im jahr abzüglich der steuer überhaupt lohnt?


Du meinst wegen den 90 euro Beitrag und 20-25% Steuerabzug (den Prozentsatz hatte ich hier iwo mal gelesen oO)?
Sagen wir einfach ich verliere die Hälfte von dem was ich verdiene … da mir die Arbeit Spaß macht und ich das Geld brauche, denke ich schon – vllt bin ich da auch n bisschen naiv?!
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Errox

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Verfasst Di 13.03.2012 12:55
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kleingewerbe.com hat geschrieben:
Die sogenannte Kleinunternehmerregelung kann in Anspruch genommen werden, wenn die steuerpflichtigen Einnahmen einschl. der darauf entfallenden Umsatzsteuer im Betriebseröffnungsjahr insgesamt 17500 Euro nicht uebersteigen. Nur als Kleinunternehmer hat man die Wahl, ob man Umsatzsteuer ausweisen möchte oder nicht. Die Nichtausweisung hat zur Folge dass man keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann. Dies lohnt sich also nur dann wenn man weder zur Existenzgründung noch sonst hohe laufende Kosten hat, von der man sonst die Umsatzsteuer abziehen könnte. Ein grosser Vorteil bei der Wahl des Kleingewerbe ist, daß die ständigen Meldungen ans Finanzamt entfallen (Turnus nach Umsatz entweder jährlich, quartalsweise oder monatlich). Das spart Zeit, Geld und Nerven - insbesondere muss man sich jedoch nicht mit Zweifelsfragen ob und in welchem Umfang Umsatzsteuer abzuführen ist, auseinandersetzen (bspw. ist Google Adsense ein ewiger Streitfall).


Bei 1000 Euro im Jahr sind also keine Abgaben zu machen. Brutto = Netto. Jedenfalls war das bei mir so.
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ChrisKam

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Verfasst Di 13.03.2012 12:59
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Nari hat geschrieben:
Gestaltung von Printmedien.


Solange es bei der Gestaltung bleibt, könntest du damit Freiberuflerin werden. Dann darft du allerdings keine Druck-Dienstleistungen* anbieten (auch nicht als durchlaufender Posten). Denn sonst läuft es doch wieder auf ein Gewerbe hinaus inkl. Gewerbesteuer, Pflichtmitgliedschaft in Handwerkskammer X usw.

Kommt aber leider ein wenig auf das Ermessen deines Finanzamtes an. Ich hatte keine Schwierigkeiten, Freiberufler-Status zu bekommen. Bei anderen war das wohl schwieriger.

*da muss man wirklich vorsichtig sein. Wenn du zu 99% Reinzeichnungen machst, also keine konzeptionelle Arbeit, ginge die Sache auch nach hinten los.


Zuletzt bearbeitet von ChrisKam am Di 13.03.2012 13:00, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nari
Threadersteller

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Verfasst Di 13.03.2012 13:00
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kleingewerbe.com hat geschrieben:

Was ist ein Gewerbe bzw. Kleingewerbe ?
⇒ Ein Gewerbe ist jede selbstständige, fortgesetzte und wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Verantwortung, eigene Rechnung und mit Gewinnerzielungsabsicht geschieht. Davon abzugrenzen sind jedoch Taetigkeiten kuenstlerischer, wissenschaftlicher, unterrichtender, erziehender und schriftstellerischer Art, sogenannte freie Berufe (ugs. Freiberufler), die rechtlich nicht als Unternehmen gelten, und damit auch nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Eine gewerbliche Tätigkeit liegt bspw. bereits dann vor, wenn Waren oder Dienstleistungen regelmäßig mit Gewinnabsicht angeboten werden, z.B. auf eBay.


Manch einer sagt doch die Gestaltung von Printmedien sei eine künstlerische Tätigkeit – also doch nicht zwangsläufig Gewerbe anmelden?


Zuletzt bearbeitet von Nari am Di 13.03.2012 13:00, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Zim

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Verfasst Di 13.03.2012 13:04
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Hallo Nari,

hier sollte dich dein erster Gang mal zum Steuerberater führen.

Für 1000€ lohnt sich der Aufwand m.E. nicht es sei denn du machst das um dir schon mal langsam einen Kundenstamm aufzubauen.

Ob du die »Kleinunternehmerreglung« in Anspruch nimmst musst du abwägen:
mit: du bist für Privatkunden günstiger da keine Umsatzsteuer, Geschäftskunden ist das egal, etwas weniger Verwaltung

ohne:
– du bekommst von allen Dingen die du für dein Gewerbe kaufst 19% (bzw 7*balla balla* zurück.
– du musst 19% auf deine Dienstleistungen rechnen
– du hast etwas mehr Arbeit wegen Elster (Umsatzsteuervoranmeldung).
– Du wirst nicht auf einmal »teurer« weil du doch die Obergrenze überschritten hast.
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Nari
Threadersteller

Dabei seit: 08.04.2009
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 13.03.2012 13:04
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ChrisKam hat geschrieben:
Nari hat geschrieben:
Gestaltung von Printmedien.


Solange es bei der Gestaltung bleibt, könntest du damit Freiberuflerin werden. Dann darft du allerdings keine Druck-Dienstleistungen* anbieten (auch nicht als durchlaufender Posten). Denn sonst läuft es doch wieder auf ein Gewerbe hinaus inkl. Gewerbesteuer, Pflichtmitgliedschaft in Handwerkskammer X usw.

Kommt aber leider ein wenig auf das Ermessen deines Finanzamtes an. Ich hatte keine Schwierigkeiten, Freiberufler-Status zu bekommen. Bei anderen war das wohl schwieriger.

*da muss man wirklich vorsichtig sein. Wenn du zu 99% Reinzeichnungen machst, also keine konzeptionelle Arbeit, ginge die Sache auch nach hinten los.



Sagen wir mal es kommt jemand zu mir und sagt: „Hier haste Logo und Informationen, mach einen schönen Flyer draus“

mach ich dann … dann sagt er „druck mir das!“, dann sag ich als freiberufler „nein, ich schicke ihnen druckdaten und die schicken sie bitte an ... mit folgender info ...“ bzw. mit gewerbeschein, regel ich das

richtig so? :D


Zuletzt bearbeitet von Nari am Di 13.03.2012 13:06, insgesamt 1-mal bearbeitet
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